sailingHobbit
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Und zum nur Bruchstückhaft zitierten Gesetzesauszug:
"Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss (...) der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen"
Ich würde mal sagen, dass jemand der sich ein neues OS kauft in 99.99% der Fälle ohne weiteres in der Lage ist sich über die Lizenzbestimmungen bzw. allgemeine Geschäftsbestimmungen zu informieren. Meiner Meinung nach eine "zumutbare Weise".
"Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss (...) der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen"
Ich würde mal sagen, dass jemand der sich ein neues OS kauft in 99.99% der Fälle ohne weiteres in der Lage ist sich über die Lizenzbestimmungen bzw. allgemeine Geschäftsbestimmungen zu informieren. Meiner Meinung nach eine "zumutbare Weise".