Läuft US-iPad hierzulande?

Dumme Frage:
Unterhalb den 430.-- EUR fallen keine Einfuhrabgaben an. Steht da.
Gilt das dann nur für den Zoll oder auch für die Einfuhrumsatzsteuer?

Und, wie sieht das generell aus: Muss ich im Apfel-Schtor in New York Sale Taxes zahlen? Als Ausländer doch normal nicht, oder?

Charlie
 
Hi,
da ich auch Interesse daran habe mir ein Ipad aus den USA mitzubringen wollte ich das nochmal kurz zusammenfassen ?!

Also wenn das Ipad + Sales Tax unter 430 Euro liegen bezahle ich in Deutschland weder Zoll noch Steuern.

Je nachdem wie der Dollar steht und wie hoch die Sales-Tax sind könnte es dann ja auch fast für die 32 GB Variante reichen, aber die 16GB Variante liegt aufjedenfall unter der Zoll-Freimenge.
 
Ich bin da ehrlichgesagt noch verrückter in meinen Gedanken...
Ich würd dann sogar extra an dem Wochenende rüberfliegen!
Der Flug kostet um die 400 Steine, das kleine iPad ca. 340 oder so - das wär mir der Spass fast wert...
 
Dumme Frage:
Unterhalb den 430.-- EUR fallen keine Einfuhrabgaben an. Steht da.
Gilt das dann nur für den Zoll oder auch für die Einfuhrumsatzsteuer?

Und, wie sieht das generell aus: Muss ich im Apfel-Schtor in New York Sale Taxes zahlen? Als Ausländer doch normal nicht, oder?

Charlie
Die USA bieten leider kein wirkliches TAXFREE Shopping an, New York
hat soweit ich mich erinnere ca. 8% wobei das sogar davon abhängig ist
in welchem County der Store ist.
In der WIKIPEDIA findest man eine Aufstellung der verschiedenen Staaten und
State Taxes.
Was die Einfuhrumsatzsteuer betrifft, zahlt man normalerweise nur auf
den Betrag der die 430 Euro übersteigt die 19% - also nicht auf den
gesamten Preis.
Zoll fällt keiner an wenn die Einfuhr für PRIVATE Zwecke ist und nicht
gewerblich ( dann gilt ohnehin keine Freigrenze und die Ware ist generell
anzumelden (roter Ausgang).
Habe gerade nochmal geschaut, Portland ist immer noch TAX FREE und
einen Apple Store gibts da glaube ich auch, wobei ich nicht wegen
50 gesparten Dollar da hoch fliegen würde ...
 
Was die Einfuhrumsatzsteuer betrifft, zahlt man normalerweise nur auf den Betrag der die 430 Euro übersteigt die 19% - also nicht auf den gesamten Preis.

Hast du dafür eine offizielle Quellenangabe? Ich war mir bisher immer ziemlich sicher, dass die Steuer auf den Gesamtbetrag angerechnet wird, sobald der Freibetrag überschritten wird.
 
Hast du dafür eine offizielle Quellenangabe? Ich war mir bisher immer ziemlich sicher, dass die Steuer auf den Gesamtbetrag angerechnet wird, sobald der Freibetrag überschritten wird.

Ich erkläre es anders, wenn Du DREI Stangen Zigaretten dabei hast und
brav durch den ROTEN AUSGANG gehst und sie Anmeldest, ist EINE FREI
und Du zahlst nur für die ZWEI die über der Freimenge liegen die entsprechende
Zollabgabe (hier UsSt und Zoll), das sollte dann bei anderen Gütern nicht
anders sein.
Ich lasse mich aber gerne belehren ,-)
 
Wenn Du die Waren "stückeln" kannst, hast Du natürlich bis zum Erreichen der 430 Euro keine Abgabepflicht. Aber wenn der einzige Einkauf aus einem iPad besteht, gibt's ja nichts aufzuteilen. Daher war ich der Meinung, für das iPad erfolgt dann die Pauschalverzollung mit 17,5% vom Warenwert (sofern der Warenwert unter 700 Euro bleibt).
 
Wenn Du die Waren "stückeln" kannst, hast Du natürlich bis zum Erreichen der 430 Euro keine Abgabepflicht. Aber wenn der einzige Einkauf aus einem iPad besteht, gibt's ja nichts aufzuteilen. Daher war ich der Meinung, für das iPad erfolgt dann die Pauschalverzollung mit 17,5% vom Warenwert (sofern der Warenwert unter 700 Euro bleibt).

Ich kenne das mit dem "Stückeln" nur wenn ein "Ehepaar" zusammen unterwegs
ist und z.B. einen Laptop auf beide Freimengen anrechnen lassen will, was nicht geht weil der Laptop ja nicht "teilbar" ist.

Wenn das nicht so wäre, würde es sicher nicht "REISE FREI MENGE" heißen - ich werde mal die Tage wenn ich im Airport bin den Zoll fragen.
 
wäre nett, wenn Du die Antwort hier posten würdest. Ich bin im September in den USA und bringe mir dann eventuell auch eins mit.
 
Moin!

Also, hab jetzt heute mit dem Herrn Zoll gesprochen.
Reisefreigrenze 430.-- EUR ist ABGABENFREI - also kein Zoll, keine Einfuhrumsatzsteuer, nix.
Kann man angeblich dann auch im Flughafen durch den grünen Bereich latschen, muss also nicht angegeben werden!

Bis 700 EUR fallen 13,5% pauschel EInfuhrumsatzsteuer an, drüber die vollen 19%

Das gilt aber immer für den kompletten Wert!

Also, kostet das mittlere iPad 599 USD - derzeit ungefähr 438 EUR, muss man die kompletten 438 EUR mit 13,5% verzollen.

Zu den Sales Taxes in NYC bin ich noch nicht ganz durch, sind aber wohl 8%, die auch Ausländer zahlen!


Achja, zum Thema: Obs hierzulande fuppt:
Folgendes is auf der Apple Seite zu lesen:

* Language support for English, French, German, Japanese, Dutch, Italian, Spanish, Simplified Chinese, Russian
* Keyboard support for English (U.S.), English (UK), French (France, Canada), German, Japanese (QWERTY), Dutch, Flemish, Spanish, Italian, Simplified Chinese (Handwriting and Pinyin), Russian
* Dictionary support for English (U.S.), English (UK), French, French (Canadian), French (Swiss), German, Japanese, Dutch, Flemish, Spanish, Italian, Simplified Chinese (Handwriting and Pinyin), Russian


Charlie
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Thema Sales Tax. Diese kann man nicht mit unserer Mehrwertsteuer vergleichen. Wörtlich übersetzt ist es eine Verkaufsteuer, welche den Komunen zugute kommt. Daher bekommt man sie auch als Ausländer in den seltensten Fällen zurückerstattet. Sie wird nicht fällig bei Onlinebestellungen von einem Bundestaat in den anderen.

Gruss
areito
 
Zum Thema Sales Tax. Diese kann man nicht mit unserer Mehrwertsteuer vergleichen. Wörtlich übersetzt ist es eine Verkaufsteuer, welche den Komunen zugute kommt. Daher bekommt man sie auch als Ausländer in den seltensten Fällen zurückerstattet. Sie wird nicht fällig bei Onlinebestellungen von einem Bundestaat in den anderen.
Gruss
areito

Hierzu eine Korrektur, dies gilt NUR wenn der Versender/Berkäufer in einem
Bundesland ist und KEINE Niederlassung in dem anderen Bundesland hat.
Bei APPLE z.B. besteht in JEDEM Bundesland ein AppleStore und somit
werden auch die Versandartikel mit der in dem jeweilgen Empfängerstaat
gültigen Sales Tax versteuert.
 
Hierzu eine Korrektur, dies gilt NUR wenn der Versender/Berkäufer in einem
Bundesland ist und KEINE Niederlassung in dem anderen Bundesland hat.
Bei APPLE z.B. besteht in JEDEM Bundesland ein AppleStore und somit
werden auch die Versandartikel mit der in dem jeweilgen Empfängerstaat
gültigen Sales Tax versteuert.

Da hast Du recht. Danke für den Hinweis. :)

Ich würde allerdings bei Internetbestellungen eh nicht direkt bei Apple bestellen.

Gruss
areito
 
Moin!

Also, hab jetzt heute mit dem Herrn Zoll gesprochen.
Reisefreigrenze 430.-- EUR ist ABGABENFREI - also kein Zoll, keine Einfuhrumsatzsteuer, nix.
Kann man angeblich dann auch im Flughafen durch den grünen Bereich latschen, muss also nicht angegeben werden!

Bis 700 EUR fallen 13,5% pauschel EInfuhrumsatzsteuer an, drüber die vollen 19%

Das gilt aber immer für den kompletten Wert!

Also, kostet das mittlere iPad 599 USD - derzeit ungefähr 438 EUR, muss man die kompletten 438 EUR mit 13,5% verzollen.

Zu den Sales Taxes in NYC bin ich noch nicht ganz durch, sind aber wohl 8%, die auch Ausländer zahlen!


Achja, zum Thema: Obs hierzulande fuppt:
Folgendes is auf der Apple Seite zu lesen:

* Language support for English, French, German, Japanese, Dutch, Italian, Spanish, Simplified Chinese, Russian
* Keyboard support for English (U.S.), English (UK), French (France, Canada), German, Japanese (QWERTY), Dutch, Flemish, Spanish, Italian, Simplified Chinese (Handwriting and Pinyin), Russian
* Dictionary support for English (U.S.), English (UK), French, French (Canadian), French (Swiss), German, Japanese, Dutch, Flemish, Spanish, Italian, Simplified Chinese (Handwriting and Pinyin), Russian


Charlie

Gilt das auch bei Postsendungen, z.B. per UPS?

Übrigens: Ich verlinke hier mal ein heute geführtes Telefonat mit Apple in den USA: https://www.macuser.de/forum/f136/ipad-reservierung-ab-515374/index3.html#post5933302
 
Gilt das auch bei Postsendungen, z.B. per UPS?

Übrigens: Ich verlinke hier mal ein heute geführtes Telefonat mit Apple in den USA: https://www.macuser.de/forum/f136/ipad-reservierung-ab-515374/index3.html#post5933302

Für Sendungen per Post gilt folgender Link:

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/b0_geringwertige_sendung/index.html

Da das iPad vermutlich wie ein Notebook eingestuft wird, wird man kein Zoll aber die 19 % Einfuhr Umsatzsteuer bezahlen müssen. Bei Privatkauf berechnet auf den Kaufpreis des iPad.
 
Hi,

soweit ich weis ist die Freigrenze doch angehoben worden. Damit sollten fuer _ein_ iPad keine Steuern anfallen.
Du musst aber auf die US Preise noch die Sales Tax beachten. Die ist ist in Kalifornien z.B. ca. 10%.

Abgesehen vom Zollthema denke ich das iPad sollte funktionieren.

/tyake

Sagts mir wenn ich mich irre aber kann man die als Ausländer nicht umgehen ?

Also ich kaufe recht viel Elektronik in Japan und da kann ich einfach meinen Pass an der Kasse vorzeigen und dann zahle ich keine Steuern :D
 
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