borland
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Das ist so nicht richtig, bzw. zu ungenau formuliert und ja auch das eigentliche Problem des Themas: wohin zurückschicken?
Doch, natürlich ist das zu 100% richtig.
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Das ist so nicht richtig, bzw. zu ungenau formuliert und ja auch das eigentliche Problem des Themas: wohin zurückschicken?
Läuft in 99% der Fälle ins Leere - und die restlichen Fälle werden wegen Geringfügigkeit geschlossenAnzeige wegen Betrug über die Onlinewache deines Bundeslands erstatten.
Könnte ja auch sein, dass diese eine Apple Watch so schon durch viele Hände gegangen und es eine "Masche" ist.Vielen Dank euch. Das hat mir geholfen. Ich schau mal ob sich das mit dem Käuferschutz löst.
Er setzt mich auf jedenfalls Unter Druck, warum ich die Uhr nicht einfach zurückschicke, danach würde ich mein mein Geld kriegen. Warum er nicht einfach als erstes das Geld zurückbezahlt geht er gar nicht drauf ein😅
wenn’s nix wird behalte eine wenigst eine Watch mit Akku Problem, als Warnung an mich selbst für die Zukunft 😅🧐
WeilWieso?
Käuferschutz aktivieren. Der Verkäufer hat nie ein Paket an den Käufer gesendet.
Das Geld bekommt er wieder.
Und:Die AW kommt aber gar nicht vom Verkäufer sondern von einem Dritten.
Sendet er die AW an den Verkäufer, sind sowohl AW als auch Geld weg. Da zieht auch der Käuferschutz nicht mehr.
Also auf jeden Fall PayPal zur Klärung einschalten und einen Fall eröffnen.
https://www.heise.de/select/ct/2020/25/2023709521282423625
Leider hinter einer Bezahlschranke, aber der Artikel steht auch in der c't 2020/25 S.150. Stimmen Rücksendeadresse aus dem Ver-/Käuferschutzverfahren nicht mit der verwendeten Adresse überein, reicht der Nachweis über den ordnungsgemäßen Versand nicht aus und PayPal wird kein Geld erstatten. Sprich: im Zweifel das Schutzverfahren einleiten und nur an die dann angegebene Adresse zurückschicken.
Das kann man so pauschal nicht sagen. Ich kann dir versichern: Bei diesen Geschäften sind die Betrüger weit weniger Anonym als sie wahrscheinlich denken. Ermittelt wird da sehr oft jemand. Ob das letztlich auch zu einer Verurteilung führt, ist natürlich eine andere Frage. Nicht jeder erhält immer direkt die Strafrechtskeule.Läuft in 99% der Fälle ins Leere - und die restlichen Fälle werden wegen Geringfügigkeit geschlossen
Das bezweifelt niemand, nur wenn es nicht um Summen deutlich im oder über dem 4-stelligen Bereich gehen, wird das nahezu immer sofort wegen Geringfügigkeit eingestellt.Das kann man so pauschal nicht sagen. Ich kann dir versichern: Bei diesen Geschäften sind die Betrüger weit weniger Anonym als sie wahrscheinlich denken.
Nein, das wird nicht und vor allem muss es nicht eingestellt werden. Außerdem habe ich je gemeint, dass es vielleicht sein kann, dass das passiert, es aber irgendwann auch die Summe macht. Und die bekomsmt du erst, wenn Leute auch Anzeigen erstatten. Wenn jeder denkt "da passiert doch eh nichts" tut es das auch nicht, weil die Justiz niemals mitbekommt, was der Typ so alles macht.Das bezweifelt niemand, nur wenn es nicht um Summen deutlich im oder über dem 4-stelligen Bereich gehen, wird das nahezu immer sofort wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Selbst wenn Du Beweise hast und es zur Anklage kommt - spätestens die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren dann sofort wegen Geringfügigkeit einstellen. Im Prinzip kannst Du bei so Themen betrügen wie Du willst, Du wirst nicht belangt.
Wenn es um den Ersatz des Schadens (der von Dir 4-stellige Bereich genannt wird) geht, handelt es sich um ein Zivilverfahren.Das bezweifelt niemand, nur wenn es nicht um Summen deutlich im oder über dem 4-stelligen Bereich gehen, wird das nahezu immer sofort wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Selbst wenn Du Beweise hast und es zur Anklage kommt - spätestens die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren dann sofort wegen Geringfügigkeit einstellen. Im Prinzip kannst Du bei so Themen betrügen wie Du willst, Du wirst nicht belangt.
Der Verkäufer hat eine Ware verkauft, die er selbst nie gesehen hat, und droht jetzt mit Nichtzahlung, wenn er auf der zurück gesendeten Ware einen Kratzer findet. In einen solchen Verkäufer möchte ich mich lieber nicht versetzen.Ohne den Fall oder den Verkäufer hier zu kennen, aber wenn er Dir das Geld zurückzahlt hat er keinerlei Handhabe
mehr seine Uhr zurückzubekommen. Man muss sich auchmal in den Verkäufer versetzten.
Der Verkäufer hat eine Ware verkauft, die er selbst nie gesehen hat, und droht jetzt mit Nichtzahlung, wenn er auf der zurück gesendeten Ware einen Kratzer findet. In einen solchen Verkäufer möchte ich mich lieber nicht versetzen.
obwohl der Verkäufer den Zustand beim Versand zu mir nicht kannte
an die "Richtige" Person sichergestellt sein.
Ich frage mich auch, besteht. z. B. ein Anspruch des Dritten mir gegenüber (dem Versender der Wach)? Vielleicht erwartet er eine Zahlung für die Uhr von mir, weil er dachte, er verkauft sie direkt mir? Zu Ihm hatte ich ja nie Kontakt.
Naja, beim Kauf von Privat endet die Haftung bei der Übergabe an den Paketdienst. Ab dann ist der Käufer verantwortlich.Korrekt. Der Verkäufer haftet für die Beschaffenheit der Ware - auch wenn er von einem Dritten versenden lässt.
Der Verkäufer war ja gewerblich.Naja, beim Kauf von Privat endet die Haftung bei der Übergabe an den Paketdienst. Ab dann ist der Käufer verantwortlich.
Der Verkäufer hat eine Ware verkauft, die er selbst nie gesehen hat, und droht jetzt mit Nichtzahlung, wenn er auf der zurück gesendeten Ware einen Kratzer findet. In einen solchen Verkäufer möchte ich mich lieber nicht versetzen.