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Na sich die ganzen ausgedachten Regeln zu merken und korrekt anzuwenden, ist natürlich ein Problem.Wo ist das Problem?
Du hast das zweite "e" vergessen. Es müsste "Bu-d1ska-zl1r!-" heißen. (q.e.d.)"Bu-deska-zler!-" und das "e" erinnert mich an eine eins "Bu-d1ska-zler!-".
Schon ein interessanter Thread.
Also schön sauber bleiben, das Posten der Bilder verweigern und kündigen - das ist die Kohle nicht wert.
Warum? Einfach immer schön Rechnung schreiben und nachts natürlich mit Nachtaufschlag. Von solchen Kunden träumt man dochSchon ein interessanter Thread.
Ich hatte auch mal so eine Kundin. Die wollte laufend was geändert haben - natürlich ohne was zu bezahlen.
Sogar nachts hat die mich angerufen.
Habe den Vertrag dann umgehend gekündigt.
Dazu gibt es etliche Urteile.
wer für inhalte haftbar zu machen ist dürfte in der theorie relativ klar sein.
denn natürlich blieben die vorschriften über die störerhaftung von all dem unberührt: in der theorie ist die erste adresse, an die sich der gesetzgeber bei einer urheberrechtsverletzung wendet, sowieso weder der domaininhaber noch der besitzer der präsenz, sondern immer der uploader (jur.: der anschlussinhaber)
...Nachtrag: kann man leider trotzdem.Da dieser unter Haftungsausschluß agiert, würde man ihm nichts anhängen können.
...Nachtrag: kann man leider trotzdem.
Aber das geht weit über das Thema vom TE hinaus (ja ich weiß, dass der letzte Post lange her ist)
das ist wie mit dem KFZ halter, mit dessen fahrzeug zu schnell gefahren, er aber nicht erkannt wurde.
5 Seiten für so ein simples Thema, dass jeder Agenturinhaber kennt