eigentlich muss einem doch immer nachgewiesen werden können, dass man das nich schon virher hatte um jemanden zu verurteilen
Tja, da so ein Nachweis aber praktisch gesehen unmöglich ist, während umgekehrt der Nachweis des langjährigen Besitzes in der Regel einfach ist, macht es sich Vater Staat in diesem Fall leicht und dreht die Beweislast um. Kann man auch schön begründen, denn als Steuerschuldner hast Du eine Bringschuld, Du musst also von Dir aus alle steuerpflichtigen Vorgänge melden und die Steuer bezahlen. Und im Zweifelsfall halt nachweisen, dass keine Steuerpflicht besteht....
Edit: Das mit dem "unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils" stammt auch aus dem Strafrecht und gilt nur dort. In allen anderen Rechtsbereichen sind die Beweislasten anders geregelt.