japanischer ipod?

Ne Anleitung posten :D

Naja aber es doch ein ganze normal frage. bin ich den in der Beweislast?

MfG Benjamin
 
Natürlich bist Du bei Zollfragen in der Beweislast :rolleyes:

Die vom Zoll interessiert es einen Dreck ob Du das Gerät von daheim mitgebracht hast oder in dem Land gekauft hast und erzählst dass Du das Ding schon lange Jahre hast. Wenn sie dich der Steuerhinterziehung verdächtigen bist DU es der DENEN klar machen muss dass Du das Gerät entweder von zu Hause mitgebracht hast oder rechtmässig im Ausland gekauft und in Deutschland verzollt hast. Ganz einfach!
 
eigentlich muss einem doch immer nachgewiesen werden können, dass man das nich schon virher hatte um jemanden zu verurteilen
 
eigentlich muss einem doch immer nachgewiesen werden können, dass man das nich schon virher hatte um jemanden zu verurteilen

Tja, da so ein Nachweis aber praktisch gesehen unmöglich ist, während umgekehrt der Nachweis des langjährigen Besitzes in der Regel einfach ist, macht es sich Vater Staat in diesem Fall leicht und dreht die Beweislast um. Kann man auch schön begründen, denn als Steuerschuldner hast Du eine Bringschuld, Du musst also von Dir aus alle steuerpflichtigen Vorgänge melden und die Steuer bezahlen. Und im Zweifelsfall halt nachweisen, dass keine Steuerpflicht besteht....

Edit: Das mit dem "unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils" stammt auch aus dem Strafrecht und gilt nur dort. In allen anderen Rechtsbereichen sind die Beweislasten anders geregelt.
 
Zollgebühren fallen nicht an, wenn man ein Gebrauchtgerät erwirbt und einführt…:) (Bei PKW etwa 1 Jahr bei Elektronik weniger, Neuverpackt ist aber unglaubwürdig ;) )
 
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