snoop69
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Ein Schutzhindernis nach §8 MarkenG ist der einzige Grund, aus dem das DPMA die Eintragung einer Marke versagen kann (vorausgesetzt, das Zeichen, für das die Eintragung beantragt wird, ist grundsätzlich schutzfähig gemäß §3 MarkenG, was bei der "Tatze" fraglos der Fall ist).Was ist ein Schutzhindernis?
Verkauft Blackwater Outdoorklamotten?Ob JW auch die hier verklagen möchte?
http://de.wikipedia.org/wiki/Xe_(Unternehmen))
(ich fände ja interessant wie diese Firma darauf reagiert...)