BalkonSurfer schrieb:Eine Frage: In dem Fall wird dargelegt, das der SWR die Frau dazu aufgefordert hat, einen Teil ihrer Grundrechte aus dem Grundgesetz freiwillig abzulegen. Darf man überhaupt auf seine Grundrechte verzichten?
Das abgedrehte (Rechtssystematisch betrachtet) ist gerade dies: Gegenüber dem Staat sind Grundrechte unveräußerbar. Im Privatwirtschaftlichen Verhältnis jedoch nicht. Insofern ein klares Jein