Iphone 4 bei Ebay gekauft: Betrug? Was tun?

Kurze Frage noch: das Gerät kann ab dem 11.11.2012 entsperrt werden (laut Seriennummer) - kann ich dann davon ausgehen, dass es 23 Monate alt ist, oder gibt es auch einjährige Verträge?

Meines Wissens gibt es bei der Telekom in Deutschland nur 2-Jahres-Verträge.
 
Der Verkäufer hat ein Gerät versendet, welches zu 100 % von der Beschreibung abweicht, warum soll ich ihm da noch eine Frist setzen? Das ist vorsätzlicher Betrug und nichts anderes!

Betrug ist immer nur Betrug. Vgl hierzu Para 263 StGB ! Vorsätzlich ist der immer. Aber um bei der Sach zu bleiben: Käuferschutz von PayPal und gut ist
 
Betrug ist immer nur Betrug. Vgl hierzu Para 263 StGB ! Vorsätzlich ist der immer. Aber um bei der Sach zu bleiben: Käuferschutz von PayPal und gut ist

Na ja... stimmt schon, fahrlässigen Betrug gibt es nicht. Die Frage ist doch nur, ob hier der Vorsatz einer betrügerischen Handlung vorliegt oder nicht. Und das lässt sich eben nicht so ohne Weiteres und eindeutig mit "Ja" beantworten. Ich habe hier eine 80-seitige Promotion zum Thema "Der Vorsatz im Strafrecht" im Schrank stehen. Die kann ich dir gerne mal ausleihen, dann wirst du sehen, dass es im Strafrecht nicht so einfach ist, den Vorsatz nachzuweisen.

Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Arten von Vorsatz, die je nach Delikt eine gewisse "Mindestschwelle" überschreiten müssen usw. usf.
 
Könnte es nicht ein 2 Monate altes refurb sein? Ob das normale Gebrauchsspuren sind, darüber lässt sich streiten bei einem Telefon. Keine Schäden... Hmm da siehts blöd für ihn aus. Vom netlock steht da ja gar nichts. Also so klar ist die Sache nicht. Aber mach das mit paypal und der Frist. Es kann auch ein Versehen sein. Und hey... Gestern angeschrieben und heute keine Antwort. Da lacht dich jeder Anwalt aus.
 
Könnte es nicht ein 2 Monate altes refurb sein? Ob das normale Gebrauchsspuren sind, darüber lässt sich streiten bei einem Telefon. Keine Schäden... Hmm da siehts blöd für ihn aus. Vom netlock steht da ja gar nichts. Also so klar ist die Sache nicht. Aber mach das mit paypal und der Frist. Es kann auch ein Versehen sein. Und hey... Gestern angeschrieben und heute keine Antwort. Da lacht dich jeder Anwalt aus.

Da steht oben in der Anzeige ohne Simlock:

Produktidentifikator
Marke Apple
Produktlinie Apple iPhone
Modell 4
Mobilfunkbetreiber Ohne Simlock
MPN MC603B/A
EAN 0885909406432, 0885909406586, 885909406784
Typ Smartphone
 
Na ja wenn es gestern erst gekommen ist sollte man schon etwas warten und Zeit zum Antworten geben, nicht jeder liest alle nachrichten immer sofort und es ist auch nicht immer gleich zeit zum Antworten.
 
S schnell wie möglich bei paypal melden, hat er erstmal das ganze geld von seinem konto abgebucht, kann paypal kein geld mehr einfrieren und gebegebnfalls rücküberweisen!
 
S schnell wie möglich bei paypal melden, hat er erstmal das ganze geld von seinem konto abgebucht, kann paypal kein geld mehr einfrieren und gebegebnfalls rücküberweisen!

Doch, das kann Paypal trotzdem. Dann ist nur das Konto des Verkäufers im Minus und er kann, bis es ausgeglichen ist, kein Geld mehr auf sein Giro-Konto überweisen. Und wenn er es nicht innerhalb einer gewissen Frist ausgleicht, jagt ihm Paypal eine Inkasso-Firma auf den Hals, die ordentlich Gebühren draufpacken und im Zweifel ihr Geld mittels Mahnbescheid auch gerichtlich holen.
 
Na ja... stimmt schon, fahrlässigen Betrug gibt es nicht. Die Frage ist doch nur, ob hier der Vorsatz einer betrügerischen Handlung vorliegt oder nicht. Und das lässt sich eben nicht so ohne Weiteres und eindeutig mit "Ja" beantworten. Ich habe hier eine 80-seitige Promotion zum Thema "Der Vorsatz im Strafrecht" im Schrank stehen. Die kann ich dir gerne mal ausleihen, dann wirst du sehen, dass es im Strafrecht nicht so einfach ist, den Vorsatz nachzuweisen.

Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Arten von Vorsatz, die je nach Delikt eine gewisse "Mindestschwelle" überschreiten müssen usw. usf.
Die hast du nicht zufällig als PDF ;) ? Stimmt schon, aber diese Diskussion in diesem Forum?? Da kann man sich 2 Kilo Popcorn holen :)
 
Doch, das kann Paypal trotzdem. Dann ist nur das Konto des Verkäufers im Minus und er kann, bis es ausgeglichen ist, kein Geld mehr auf sein Giro-Konto überweisen. Und wenn er es nicht innerhalb einer gewissen Frist ausgleicht, jagt ihm Paypal eine Inkasso-Firma auf den Hals, die ordentlich Gebühren draufpacken und im Zweifel ihr Geld mittels Mahnbescheid auch gerichtlich holen.

Hallo nochmal - ich hab das bei Paypal versucht, aber die haben mich direkt zu einem Ebayformular verlinkt.
Das hab ich jetzt ausgefüllt, mit folgender Beschreibung:

1. Die äußerliche Beschreibung entspricht nicht den Tatsachen. Es hat eine kleine Absplitterung am Display verbunden mit einer Delle am Rahmen. Das Display hat Kratzer.
2. Das Alter weicht erheblich von der Angabe ab (laut Telekom und Apple über Seriennummer)
Die Altersangabe von ca. 2 Monaten kann nicht stimmen, da das Gerät keine Garantie mehr bei Apple hat und bei der Telekom eine Simlocksperre bis zum 11.11.2012 hat. Das Gerät ist wahrscheinlich ca. 23 Monate alt.
3. Das Smartphone hat entgegen der Angabe einen vertraglichen Simlock. In der Beschreibung steht ausdrücklich Mobilfunkbetreiber: Simlockfrei.

Somit weichen die Angaben erheblich von der Beschreibung ab.

(Nachtrag: noch nicht abgeschickt)
 
Heyho,

schick's ab. Ich hatte den Fall mal in die andere Richtung: Da war der Käufer der Ansicht, ich hätte nicht ausreichend gute Ware geliefert. Der hat sein Geld zurück bekommen und ich meinen Artikel – konnte absolut nichts dagegen machen. Für Käufer ist Paypal absolut klasse!

Gruß,
Christian
 
Die hast du nicht zufällig als PDF ? Stimmt schon, aber diese Diskussion in diesem Forum?? Da kann man sich 2 Kilo Popcorn holen

Nein, leider nicht. Außerdem habe ich nicht die Rechte, Kopien zu machen und zu verbreiten. ;)

Die Diskussion möchte ich hier auch nicht führen, aber darauf hinweisen, dass es gerade im rechtlichen Bereich nicht immer so einfach ist, wie sich das viele offenbar denken.

@ gina212:

OK, das ist schon mal ein Anfang. Trotzdem lass dem Verkäufer die Chance, zu reagieren. Wie gesagt, es gibt 1000 Gründe, weshalb die Sache so abgelaufen ist, wie du geschildert hast und nicht alle davon sind strafrechtlich relevant, viele einfach nur menschlich.

Aber deine Position hast du jedenfalls schon mal ordentlich abgesichert und dokumentiert.
 
Nein, leider nicht. Außerdem habe ich nicht die Rechte, Kopien zu machen und zu verbreiten. ;)

Die Diskussion möchte ich hier auch nicht führen, aber darauf hinweisen, dass es gerade im rechtlichen Bereich nicht immer so einfach ist, wie sich das viele offenbar denken.

@ gina212:

OK, das ist schon mal ein Anfang. Trotzdem lass dem Verkäufer die Chance, zu reagieren. Wie gesagt, es gibt 1000 Gründe, weshalb die Sache so abgelaufen ist, wie du geschildert hast und nicht alle davon sind strafrechtlich relevant, viele einfach nur menschlich.

Aber deine Position hast du jedenfalls schon mal ordentlich abgesichert und dokumentiert.

Danke für Deine Mühe - ich fordere ja nur die Rückabwicklung. Der Verkäufer hat also keinen Nachteil und ich bin auch nicht der nachtretende Typ.
 
...hab den letzten Satz noch ergänzt: Somit weichen die Angaben erheblich von der Beschreibung ab und verlange eine Rückabwicklung des Kaufs.
 
Dann kannst du dich jetzt entspannen und trotzdem das Wochenende genießen. :)
 
Ich meine damit: Du hast alles getan, was im Moment getan werden muss und du kannst sicher sein, dass du dein Geld wieder bekommst.

Klar ärgert man sich, das ist ja normal. Aber davon geht es auch nicht schneller oder das iPhone wird davon auch nicht besser. :)
 
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