T
trepidus
Der Anbieter ist, soweit ich das gesehen habe, kein Unternehmer gewesen. Daher gelten für ihn auch nicht die in diesem Gesetz angesprochenen Sorgfaltspflichten.(gegen den Du vermutlich auch wieder Einwände hast ... )
Das würde gelten, wenn die Telekom iPhone Bilder verkaufen würde.