Margaret Thatcher
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Vielleicht lag es dann am Hotspot.Nee glaub ich nicht - fast alle Hersteller von Smartphones setzen auf Pixelbinning.
Das ist sehr wahrscheinlich ein kluger Rat. Ich will aber eigentlich nichts fotografieren, ich möchte nur Videos machen.Ich würde an deiner Stelle mich erst mal weiter mit der Kamera beschäftigen, fotografieren was zu fotografieren geht und dabei mich mitden Eigenartender Bedienung anzufreunden.
Danke.Viel Erfolg dabei
Keine Ahnung, ich dachte Kamera -Foto - Video --> alles eins. Aber okay, das ist vielleicht nicht so.Das mit dem Hotspot habe ich bei mir auch schon beobachtet. Kommen die 48 MP bei Videoaufnahmen überhaupt zum Tragen?
Äh..By the way: Auch Privatpersonen unterliegen einer Gewährleistung. Es sei denn, sie haben jegliche Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Bin kein RA.
 , aber es ist lieb dass du auf die rechtliche Situation hinweisen wolltest.
, aber es ist lieb dass du auf die rechtliche Situation hinweisen wolltest.Ich korrigiere das mal : Auch Privatpersonen unterliegen der Sachmangelhaftung. Die Sachmangelhaftung kann nicht ausgeschlossen werden - auch nicht von Privatpersonen. Das wäre ja auch ziemlich mies.
Das bedeutet, wenn der Verkäufer ein bereits mangelhaftes iPhone verschickt, kannst du das beanstanden und zurückgeben.
Ausschließen kann ein privater Verkäufer lediglich die gesetzliche (bei Gebrauch Geräten) 12-monatige Gewährleistung.
 
 
		 
 
		 
 
		
 
 
		 
 
		 
 
		 
 
		 
 
		 
 
		 
 
		