iPad Import aus den USA

.wie viel muss ich denn zahlen?

Produktpreis umgerechnet in Euro + ggf. Zollsatz der Warenart und darauf 19% Einfuhrumsatzsteuer.

*edit*
Nichtanmeldung kann noch bis zu 10 Jahre nachversteuert werden wenn man dem Produkt mal spaeter angehalten wird. Und der Zoll kann sehr gut nachvollziehen woher ein Produkt kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich habe mir mal gestern alles durchgelesen,bin aber immernoch verwirrt..weil an einigen stellen steht, dass man keinen zoll zahlen muss, wenn es ein geschenk ist und fur den laptop braucht man auch nichts zu zahlen.. mein ipod war ein geschenk zu weihnachten, wenn es also stimmen sollte, musste ich nur fur den ipad und die kamera zahlen, stimmts? und da gibts iwie noch ein gesetz, dass man nicht alles zahlen muss, wenn man es fur den eigenen gebrauch nutzen wird..da musste man die halt uberzeugen konnen denke ich mal^^ und einige meinten, dass diese kontrollen nur stichprobenartig sind?!!! ..ich bin soooooo gespannt, was passieren wird! ich hoffe, dass ich keine 500 euro zahlen werden muss -.-
 
ich habe mir mal gestern alles durchgelesen,bin aber immernoch verwirrt..weil an einigen stellen steht, dass man keinen zoll zahlen muss, wenn es ein geschenk ist und fur den laptop braucht man auch nichts zu zahlen.. mein ipod war ein geschenk zu weihnachten, wenn es also stimmen sollte, musste ich nur fur den ipad und die kamera zahlen, stimmts? und da gibts iwie noch ein gesetz, dass man nicht alles zahlen muss, wenn man es fur den eigenen gebrauch nutzen wird..da musste man die halt uberzeugen konnen denke ich mal^^ und einige meinten, dass diese kontrollen nur stichprobenartig sind?!!! ..ich bin soooooo gespannt, was passieren wird! ich hoffe, dass ich keine 500 euro zahlen werden muss -.-

Es ist schwierig, Deinen Text zu lesen, aber ich versuche mal zu Antworten:

Fangen wir mal vorne an: Es gibt eine Freimenge von EUR 430. Auf die zahlst Du nichts, nur auf Dinge darüber.

Wenn Du über der Freimenge liegst:

iPads und Laptops sind aktuell zollfrei. Entscheidender sind aber die 19% Einfuhrumsatzsteuer, die in jedem Fall erhoben werden.

Und dieser Unfug mit "Geschenk", "eigner Gebrauch"... wenn das einfach dazu führen würde, dass man keine Einfuhrabgaben mehr entrichten muss, dann würden sich die Leute doch nur noch alles "schenken" lassen. Das vergiss mal schnell wieder. Es gilt die Freimenge, basta.

Zu den Kontrollen erinnere ich einfach mal an einen aktuellen Fall: "Ex-Fußballnationaltorwart Oliver Kahn ... hat wegen versuchter Steuerhinterziehung eine Geldstrafe von 125.000 Euro auferlegt bekommen.

Auch der ist bei einer solchen "stichprobenartigen Kontrolle" aufgefallen.

Alex
 
Jetzt ist die Frage, ob du mindestens 12 Monate im Ausland warst oder nachweislich die Absicht und dort während der Zeit deinen Wohnsitz hattest. Dann sind die Waren zollbefreit, die du 6 Monate vor Ende deines Aufenthaltes gekauft hast. Natürlich alles dokumentiert durch Kaufbelege, usw. Anmelden mußt du es trotzdem. Das kann man aber alles auf der Seite vom Zoll genau nachlesen.

Sonst müsstest du eigentlich auch deine Klamotten und alles andere Gekaufte angeben.
 
Da das immer gerne durcheinander geworfen wird: Es gibt ZWEI Beiträge, die der Zoll kassieren möchte. Das ist einmal der Zollbetrag selber und die Einfuhrumsatzsteuer (umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt. Dabei ist es egal, ob ein Paket per Post kommt oder die Ware selber über die Grenze (z.B. am Flughafen) transportiert wird.

Der Zollbetrag richtet sich nach der Art der Ware. Dazu gibt es die TARIC Codes (http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp?Lang=de). Danach richtet sich, wie viel Prozent "Zoll" zu bezahlen sind. Es gibt aber auch Waren, die generell Zollbefreit sind. Aber das kommt nicht auf den Wert, bzw. Preis sondern der Art der Ware an.

Aber jetzt kommt noch (und das vergessen viele) ZUSÄTZLICH zum Zoll die 19% "Mehrwertsteuer" drauf. Und diese 19% zahlt man auch auf den Zoll. Man versteuert also quasi die Steuern nochmal. Auch Transportkosten gehören dazu (gilt natürlich nicht, wenn man das Paket selber über die Grenze bringt).

Das mit dem Geschenk ist dahingehend "Blödsinn", das es zwei Möglichkeiten gibt: Privat oder Gewerblich. Wenn man Gewerblich Waren importiert läuft vieles anders ab. Ansonsten ist das ganze unter privat zu verbuchen, und da ist es egal ob man das als Geschenke oder zum Eigengebrauch, bzw. für die Familie deklariert. Das Wort "Geschenk" gibt es für den Zoll nicht. Dort gibt es nur die Unterscheidung Gewerblich oder Privat.

Wer das ganze mal sehr detailliert nachlesen möchte, dem sei dieser Thread empfohlen: http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&threadid=321281 (Dort hat sich einer wirklich Mühe gegeben, die ganze Fragen aufzulösen).
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: HanSolo86 und below
Ich wuerde mich mal beim Zoll selbst per email erkundigen. Ich bin mir nicht sicher ob man nach 12 Monaten als Austauschschueler den Kram als Umzugsgut deklarieren kann. Ich meine aber nein, das ist nur moeglich wenn man in dieser Zeit keinen gemeldeten Wohnsitz mehr in Deutschland hatte was bei einem Austauschschueler nicht der Fall ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit dem Geschenk ist dahingehend "Blödsinn", das es zwei Möglichkeiten gibt: Privat oder Gewerblich. Wenn man Gewerblich Waren importiert läuft vieles anders ab. Ansonsten ist das ganze unter privat zu verbuchen, und da ist es egal ob man das als Geschenke oder zum Eigengebrauch, bzw. für die Familie deklariert.

Zusätzlich ist noch zu nennen, dass es eine Freigrenze für die Einfuhr von Waren gibt. Die Freigrenzen ist u.a. Auch von der Art der Einreise abhängig. Für diese Freigrenze ist dann wieder die Art der Verwendung wichtig und da kommt dann z.B. wieder der persönliche Verbrauch ins Spiel. Das sagt der Zoll dazu:

"Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein."

Also auch das Mitbringen für einen Freund fällt nicht unter die Freigrenze. Zumindest nicht wenn ich mir das Gerät bezahlen lasse. Wenn ich es meinem Kumpel aber schenke, dann ist es OK.
 
Also auch das Mitbringen für einen Freund fällt nicht unter die Freigrenze. Zumindest nicht wenn ich mir das Gerät bezahlen lasse.

Ganz toll, das nachzuweisen klappt in 100 Jahren nicht.
 
Ganz toll, das nachzuweisen klappt in 100 Jahren nicht.

Ja, dass stimmt. Wenn du z.B. 4 Stück ATV2 mitbringst, dann dürfte es dir schwer fallen glaubhaft zu vermitteln, dass das alles Geschenke sind. Und du musst dieses Beweisen, nicht umgekehrt. Es ist aber wichtig zu wissen das es diesen Unterschied gibt, damit man sich nicht verplappert. "Darum hat mich mein Kumpel gebeten", "Das bringe ich für meinen Kollegen mit" sind als Antwort eher schlecht. Darum ist es schon wichtig zu wissen, dass es diese Unterscheidung gibt. Das war der Grund meines Postings.
 
Ich wuerde mich mal beim Zoll selbst per email erkundigen. Ich bin mir nicht sicher ob man nach 12 Monaten als Austauschschueler den Kram als Umzugsgut deklarieren kann. Ich meine aber nein, das ist nur moeglich wenn man in dieser Zeit keinen gemeldeten Wohnsitz mehr in Deutschland hatte was bei einem Austauschschueler nicht der Fall ist.


Wie ich geschrieben hatte.
 
Zurück
Oben Unten