baninchenrenner
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Der Pflegevater hat mittlerweile eine Entscheidung getroffen, die ich ihm in seinem Speedport-Router auf Wunsch konfiguriert habe, und zwar eine tägliche Internetzugangsbegrenzung für das gesamte Hausnetz von 10 bis 23 Uhr. Das gilt zwar für alle, aber diese Einschränkung nimmt er für sich eben auch in Kauf und sieht es dahingehend positiv, dass auch er nicht zu lange online ist. Inwiefern das für die aktuelle juristische Auseinandersetzung ausreichend ist, muss er nun selbst verantworten, zumal er auch über anwaltliche Beratung verfügt. Mehr kann, muss und will ich da auch nicht tun.