Internet-Zugang einschränken, um Missbrauch zu verhindern

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Ein Bekannter von mir ist eine Art „Pflegevater“ für einen jungen Mann aus Osteuropa, der ein Zimmer in dessen Wohnung angemietet hat und auch den Internetanschluss mitbenutzen darf. Leider missbraucht der „Pflegling“ den Anschluss für fragwürdige Zwecke, indem er intime Kontaktszenen mit Personen, die er in sein Zimmer mitbringt mit dem iPad (heimlich?) filmisch aufnimmt und ohne Einwilligung dieser Personen auf einschlägige Webseiten hochlädt.

Das hat zu Anzeigen der betroffenen Personen geführt und nun muss der Pflegevater der Staatsanwaltschaft belegen, dass er wirksame Maßnahmen ergreifen wird, um diesen Missbrauch zukünftig zu unterbinden, ohne dem Pflegling den Internetzugang gleich gänzlich zu kappen, denn so weit möchte er nicht gehen.

Nun hat er mich gebeten, seinen Router so zu konfigurieren, dass dem Pflegling nur noch ein deutlich eingeschränkter Internet-Zugang ermöglicht wird. Sein Router ist eine „Speedport Smart 3“ der Telekom und ich stellte fest, dass in den (Kinderschutz-)Einstellungen nicht viel einstellbar ist - lediglich Zeitfenster-Limitierungen.

Ein befreundeter IT-Fachmann riet mir nun, die Speedport durch eine Fritzbox auszutauschen, denn dort könne man deutlich mehr konfigurieren und genauer filtern, was aus dem Internet an die spezifischen angemeldeten Geräte des Pfleglings im Heimnetzwerk durchgelassen wird.

Meine Frage ist nun, ist diese Speedport Smart 3 tatsächlich so wenig dahingehend konfigurierbar, dass bestimmte Web-Inhalte unzugänglich gemacht werden? Was machen denn dann Eltern, die ihre Kinder präventiv vor fragwürdigen Web-Inhalten schützen wollen, denn garantiert stehen in vielen Haushalten doch solche Speedport-Router rum?

Oder ist hier tatsächlich die Anschaffung einer Fritzbox die beste Wahl, weil dort sogar Blacklists angelegt werden können und auch sonstige weitergehende Einschränkungen konfigurierbar sind, wie z.B. Blockierung bestimmter Ports und dergleichen mehr?

Zu befürchten ist zudem, dass der junge Osteuropäer (aus dem „kyrillischen Sprachraum“) so raffiniert und fit sein könnte, die gesetzten Sperren mittels VPN oder mit anderen Tricks zu umgehen, denn er verfügt über MacBook Pro und iPad.

Kann man hier wirklich eine robuste und unüberwindbare „Firewall“ routerseitig hochziehen?
 
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Auch wenn dir das überhaupt nicht hilft, aber wozu den ganzen Aufwand wenn er die Sachen auf einem mobilen Gerät hat geht er zu nem Starbucks oder was auch immer und läd es da hoch.

wahrscheinlich muss da erstmal das Gesetz zuschlagen sonst wird das nicht verstanden.
 
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Ja das habe ich dem Pflegevater auch gesagt, aber das wäre ja dann immerhin außerhalb seines Einflussbereichs und liefe zumindest nicht über seinen Anschluss. Der Pflegling ist auch schon über 30 Jahre alt, daher kann - und muss - die schützende Hand des Pflegevaters nicht „bis zum Starbucks“ reichen. Und angeblich würde der Pflegling das wohl auch nicht tun, weil er dazu zu faul wäre, denn der hockt internetsüchtig nur in seinem Zimmer und macht das eben lieber bequem von dort aus.
 
...und ohne Einwilligung dieser Personen auf einschlägige Webseiten hochlädt.

Erfüllt sowas alleine nicht schon einen Straftatbestand oder Ähnliches? Alleine schon die Datenschutzverordnung....
Dem würde ich den Internetanschluss komplett sperren, da gibts doch gar nichts zu relativieren oder zaghaft einzuschränken. Der "Ziehvater" scheint die Praxis ja zu kennen und versucht nun mit Filtern dem einen Riegel vorzuschieben?
Hm, etwas halbherzig (naiv)

Wie könnte sowas technisch umsetzbar sein? Komplette Uploads verbieten geht wohl kaum und passende Seiten gibt es sicher zu viele, um die alle zu sperren.
 
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Seine Geräte in den Routereinstellungen sperren und fertig ist die Laube.
 
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Den Internetzugang komplett zu sperren, ist nun mal nicht im Sinne des Pflegevaters, sonst hätte der das schon längst problemlos selber machen können, indem er einfach das Passwort zum WLAN ändert. Er möchte eben einen gefilterten Zugang legen und eine solche evtl. Machbarkeit ist auch das Anliegen meiner Anfrage.
 
Hi,
da hilft nur eine AVM Fritzbox oder höherwertiges, die Speedports der Telekom sind da ungeignet, zu limmitiert in den Config Möglichkeiten, oder der Wink mit dem (Zaunpfahl)Gesetz.

Franz
 
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Wirksame Maßnahmen? Haben die Richter das Internet nicht verstanden?

Aber im Ernst: Wenn er das wirklich machen will, wird er Lösungen finden. Es gibt Blocker, aber das lässt sich alles umgehen.
 
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Ich denke das beschreibene Verhalten kann man mit einfachen Bordmitteln am Router nicht wirklich einschränken. Port Einschränkungen werden hier nichts ausrichten und Blacklist ist auch easy zu umgehen bzw. ein ewiges Katz und Mausspiel. Hier hilft nur alles oder nichts.
 
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Hi,
solche Typen kapierens nur auf die harte Tour, 5-7 Tage Bau ohne Inet u Smartphone, wirken Wunder, bei Wiederholung, Meldung an die Ausländer Behörde, schönen Gruß an den zuständigen Staatsanwalt !!.

Franz
 
Hi,
solche Typen kapierens nur auf die harte Tour, 5-7 Tage Bau ohne Inet u Smartphone, wirken Wunder, bei Wiederholung, Meldung an die Ausländer Behörde, schönen Gruß an den zuständigen Staatsanwalt !!.
Sorry, eigentlich d'accord, aber den Hinweis an die Ausländerbehörde finde ich falsch. Bei Schwerkriminalität wäre das natürlich okay, aber hier denke ich, sollte man nicht nach dem Paß unterscheiden. Da sollte ein Eingeborener genauso behandelt werden wie einer mit anderem Pass (zum Beispiel, in wenigen Minuten, ein Brite…), zumal eine Ausweisung ja nichts aussagt darüber, ob er dann zuhause ungestraft davonkommt.
Da sehe ich noch Verbesserungsmöglichkeiten, vielleicht auf dem pädagogischen Weg, durchaus vielleicht auch über den Weg durch die JVA (richtige Mittelwege haben wir ja leider nicht in unserem Justizsystem - ein großer Fehler, wie ich finde).
Das Verhalten fällt eher unter gestört als unter kriminell.

Aber, zum Thema: wie stellt sich der Richter das vor? Der einzige Weg, den ich sehe, wäre doch, jede Art von Videodateien zum Hochladen zu sperren. Auch über VPN. Geht das überhaupt in dieser Form?
Daß er dann auch seine wahnsinnig spannenden und künstlerisch wertvollen Urlaubsvideos nicht hochladen könnte, kann die Menschheit sicher verkraften - wenn er erwachsen genug ist, kann die Uploadsperre ja aufgehoben werden.

Wie wär's mit einem dicken Hinweis an der Zimmertür, womit mitgebrachte Damen rechnen müssen?
 
Klar, die Holzhammer-Methode ist immer die einfachste und schnellste, aber hier geht es um den pädagogischen Umgang mit dem jungen Mann, der psychische Probleme hat und auch schon in Therapie war. Dann sind ja anscheinend auch alle Sorten von Kindersicherungen nutzlos und die Eltern machtlos, weil die cleveren Kids ja sowieso jedwede Sperre locker umschiffen können. Das Router solch schwachbrüstige Apparate sind, erschreckt ja geradezu ...
 
@ Schiffversenker: Es handelt sich um Herren, aber egal, einen Hinweis an der Zimmertür anzubringen wäre ja albern, denn die kann einfach entfernt werden.
 
Okay, dann neben der Zimmertür. Da endet das Zugriffsrecht des Mieters, das wäre dann Sachbeschädigung (er könnte natürlich klagen, aber mit dem aktuellen Urteil eher mit wenig Chancen)..

Wenn man das nicht auf die strafrechtliche Schiene abgleiten lassen möchte - was ich gut verstehe - braucht es kompetente Hilfe. Da reichen Tipps aus einem Forum, so hilfsbereit die Leute auch sein mögen, ganz bestimmt nicht, bestenfalls als ersten Hinweis, wo man suchen muss.
Wir können ja nicht mal abschätzen, wieweit der Betroffene sich des Problems bewusst ist, ob er Hilfe annehmen möchte oder sein Verhalten (also das Filmen und Veröffentlichen) einfach cool und normal findet.
 
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Hi,
sei mir keiner Böse, mit 30jahren ist das kein Jugendlicher mehr, da helfen erzieherische Massnahmen nur noch bedingt, ab in eine Anstalt oder Ausweisung, bin da halt etwas Oldscool :).

Franz
 
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Das nach dem völlig nutzlosen Erwähnen der Herkunft des Menschen direkt die Ausländerbehörde ins Spiel kommt war ja klar.
Wenn an der Geschichte was dran ist, dann hat hier zuerstmal der Staatsanwalt versagt, da es ja bereits zur Anzeige durch die Opfer kam.
Das er, der Staatsanwalt, dann so einem looser von Pflegevater vertraut "geeignete Massnahmen" zu ergreifen, ohne mit nur einem Satz zu prüfen ob der überhaupt genug Grips dafür hat, ist das zweite Versagen.
Dann nicht einfach das wlan passwort zu ändern ist schon fast Mittäterschaft.
 
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Das Router solch schwachbrüstige Apparate sind, erschreckt ja geradezu ...

Das hat mit dem Router nichts zu tun, sondern der Art und Weise wie das Internet gebaut ist. Selbst der Provider des Anschluss könnte hier wenig bis nichts ausrichten - und das ist gut so!

Ich kann nur empfehlen den Internetanschluss abzudrehen, damit der Pflegevater sich nicht selbst weiter in Gefahr bringt.
 
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Es gibt schlicht keine geeigneten Maßnahmen.
 
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Vielen Dank für eure Beiträge. Ich habe dem Pflegevater von der ziemlichen Unmöglichkeit eines wirksamen Zugangsfilters berichtet und der muss nun seine Entscheidung treffen.
 
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Es wird nicht um eine wirksame Maßnahme gehen sondern darum, dass der Pflegevater das "Möglichst nach dem Stand der Technik" getan hat.
Beim Auto hätte es die Auflage eines Fahrtenbuch gegeben.

Ich denke stand der Technik ist z. B der Kinderschutzfilter der Fritzbox. Genaueres kann nur ein Fachanwalt sagen.

Das ist KEINE technische Fragestellung!
 
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