Oldy62
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Das mag so sein, aber wir reden hier von Freelancern. Da ist meist nix mit Ladenlokal.Die hat m. E. jedes Unternehmen - hängt auch meist in den Geschäftsräumen aus.
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Das mag so sein, aber wir reden hier von Freelancern. Da ist meist nix mit Ladenlokal.Die hat m. E. jedes Unternehmen - hängt auch meist in den Geschäftsräumen aus.
Bin in beiden Bereichen unterwegs daher nur als Beispiel. Bei Hardware verhält sich das ähnlich. Kann den gelieferten und eingerichteten Rechner beim Kunden auch nicht einfach wieder mitnehmen.… und hier sind wir im kreativen Freelancer-Bereich – da mag die eine und andere Nuance etwas seltsam erscheinen.
Ja und wenn nicht, zahlst du noch die Kosten des Mahnbescheids, des Gerichts, des Anwalts und sonstige Verfahrenskosten oben draufwas hier wieder diskutiert wird... persönliches Gespräch suchen... usw... es ist ganz einfach. Der TE hat eine Dienstleistung erbracht und der Kunde zahlt nicht.
Natürlich kann man ein oder zwei mal freundlich nachfragen. Aber dann würd ich es auch dabei belassen und dann einfach den im Zivilrecht dafür vorgesehenen Weg einschlagen:
Rechnung stellen. Mahnen. Ggfs. nochmals mahnen oder freundlich erinnern. Mahnbescheid online beantragen. Vollstreckungsbescheid beantragen.
Hat man dann einenTitel oder hat der Gegner ggfs. vorher Widerspruch eingelegt, nimmt man sich am Besten einen Anwalt oder gibt das an Inkasso ab.
Wenn man keine Ahnung hat, kann man in jedem Verfahrensstadion das einen Anwalt erledigen lassen und gut. Ob der Gegner zahlungsfähig ist, sieht man dann wenn der VB vollstreckt wird.

im Zweifel bleibt man auf Kosten sitzen ja. Auf der anderen Seite muss man sich Ansprüche ohnehin titulieren lassen, wenn du nicht darauf verzichten willst und irgendwann verjährt das sonst.Ja und wenn nicht, zahlst du noch die Kosten des Mahnbescheids, des Gerichts, des Anwalts und sonstige Verfahrenskosten oben drauf

Und gerade wie in dem geschilderten Fall nie den InsO §133 vergessen = wenn ich davon Kenntnis hätte bekommen können, dass der Kunde vielleicht nicht alle seine Schuldner gleichmässig und zeitnah bedient, dann darf ich faktisch von dem kein Geld mehr annehmen. Im Zweifelsfall kommt nämlich auch noch Jahre später ein Insolvenzverwalter und holt sich auch noch die gezahlten Gelder wieder zurück = beim ersten Anschein einer Insolvenz: keine Ratenzahlung, keine Stundung, keine Gerichtsverfahren gewinnen (selbst die mit einem gültigen Rechtstitel und rechtskräftigem Urteil werden ggf zurück geholt).Das muss man halt von Fall zu Fall individuell entscheiden.
Klingt doch gut - und konstruktiv.Moin,
ich nehme jetzt von Inkassobüro und Mahnbescheid Abstand.
Der Kunde hatte eine Firma, die aber Insolvenz angemeldet hat. Schon allein das hätte mich aufhorchen lassen sollen. Er arbeitet jetzt mit einer anderen Firma weiter.
Ich habe seine Website wieder aktiviert. Bei der Mailadresse hat er sich mithilfe von jemand anderem selbst geholfen, die funktioniert wieder.
Der Kunde hat seine Firma in einer Nachbarstraße. Außerdem treffe ich mich mit ihm ab und zu bei dem Kiosk in einer benachbarten Straße auf ein Getränk und schnacke mit ihm.
Ich werde ihn jetzt persönlich ansprechen und fragen, wann er die Rechnungen bezahlt. Und dann eben warten.
Richtig, wobei es nicht deine Aufgabe ist, die Zahlungsfähigkeit eines Kunden zu bewerten. Es kann dich später such kaum jemand dafür verantwortlich machen, wenn du das nicht getan hast. Also versuchen können könnte man schon, aber das dürfte vor Gericht kaum tragfähig sein. Höchstens, wenn dich der Schuldner selber in die Pfanne hautUnd gerade wie in dem geschilderten Fall nie den InsO §133 vergessen = wenn ich davon Kenntnis hätte bekommen können, dass der Kunde vielleicht nicht alle seine Schuldner gleichmässig und zeitnah bedient, dann darf ich faktisch von dem kein Geld mehr annehmen. Im Zweifelsfall kommt nämlich auch noch Jahre später ein Insolvenzverwalter und holt sich auch noch die gezahlten Gelder wieder zurück = beim ersten Anschein einer Insolvenz: keine Ratenzahlung, keine Stundung, keine Gerichtsverfahren gewinnen (selbst die mit einem gültigen Rechtstitel und rechtskräftigem Urteil werden ggf zurück geholt).

Doch, genau das hat das Gericht uns damals vorgeworfen - "man hätte es wissen können, wenn man nachgeforscht hätte".Richtig, wobei es nicht deine Aufgabe ist, die Zahlungsfähigkeit eines Kunden zu bewerten.
Nein, dazu muss der Schuldner gar nichts machen (und kann das dann auch in aller Regel nicht), das macht im Zweifelsfall der Insolvenzverwalter und da gibt es, gesetzlich komplett geschützt und für sich selber völlig im sanktionsfreien Raum, ein paar richtige Arschlöcher - der kann vor Gericht alles behaupten und wenn das rauskommt, kannst du Null machen, weil das vertretende Unternehmen ja eh insolvent ist. Selbst wenn du gegen den Insolvenzverwalter angehst, darfst den gewonnenen Prozess danach auch noch zahlen, weil keine persönliche Haftung ... und das Gericht holt dann halt die Verfahrenskosten vom Gewinner.Es kann dich später such kaum jemand dafür verantwortlich machen, wenn du das nicht getan hast. Also versuchen können könnte man schon, aber das dürfte vor Gericht kaum tragfähig sein. Höchstens, wenn dich der Schuldner selber in die Pfanne haut
 aber man sagt ja nicht umsonst: Recht haben und Recht kriegen ist zweierlei
 aber man sagt ja nicht umsonst: Recht haben und Recht kriegen ist zweierlei 

Wer einmal mit der Insolvenzordnung im Rahmen einer Kundeninsolvenz zu tun hatte, kann eigentlich nur kotzen ... die Grundidee war ja mal nicht so ganz verkehrt, aber die handwerklich beschissene Umsetzung des Gesetzes erlaubt halt den InsV der Griff zu eigenem Vorteil ohne dafür belangt werden zu können. *RantOFF*Hmmm im Sinne. On Recht und Gesetz ist das allerdings nichtaber man sagt ja nicht umsonst: Recht haben und Recht kriegen ist zweierlei

Kein Problem, das ist auch nur bedingt ein Abschweifen.Wann hat es eigentlich angefangen in gewissen Branchen erst eine Rechnung zu stellen sobald die Arbeit erledigt war? Man hat ja im Vorfeld meistens auch eine Kalkulaton abgegeben. Soll heißen ---> Warum hat es sich verbreitet nicht mindestens 50% Vom Gesamtpaket als Vorauszahlung zu kassieren, dann würde die Welt ganz anders aussehen.
Meine Frage geht einfach dahin, ich habe mehr als 20 Jahre eine Firma gehabt (nachdem ich in der PrePressSzene eine Firma hatte) wo technische Produkte hergestellt wurden, nach Kundenwunsch, und kein Stück ausgeliefert wurde nach dem die Teile bezahlt waren. (War dort Branchenüblich) Plötzlich sieht es dann ganz anders aus, was Geldfluss, Liquidität, Investitionsmöglichkeit ect, ..ect..... Man bekommt ein ganz anderes Selbstbewusstsein und eine ganz andere Verhandlungssituation was zukünftige Jobs anbelangt. Sogar für etwaige Investitionen braucht du plötzlich keinen Kredit mehr weil du es selbst Bezahlen kannst.
Fazit: Alle sogenannten Dienstleistungsarbeiten und das sind im Laufe der letzten Jahrzehnte unsere Computerjobs ja allesamt geworden, sind in vielen Augen derer die uns Aufträge vermitteln oder an uns vergeben keine richtige Arbeit, meistens belächelt und ohnedies nicht all den Wert spiegelt was ausgehandelt wurde. Bei vielen bleibt die Erfahrung, wenn sie etwas schuldig bleiben so bringt das den Auftragnehmer nicht gleich um, denn sonst müsste es ja viel weniger von ihnen geben.
Oder wie seht ihr das? L.G.
P.S. Ich entschuldige mich schon vorher für das Abschweifen in diesem Thread.
War das nicht schon immer ein Stück weit so? Dienstleistungen sind leider schwerer zu beziffern, und werden auch gern mal belächelt/hinterfragt, während eine physische Ware in der Regel einfach bezahlt wird. Bei uns in der Firma werden beispielsweise Montagetätigkeiten deshalb nicht mehr pauschal angeboten/abgerechnet, sondern nur nur noch nach tatsächlich benötigter Zeit/Personeneinsatz nach Stundenzettel.Kein Problem, das ist auch nur bedingt ein Abschweifen.
Größter Unterschied dürfte Dienstleistungsvertrag vs. Werkvertrag sein. Herstellung von Technischen Produkten und dann noch Kundenspezifische Teile ist halt ein Klassiker für einen Werkvertrag und kann entsprechend vorher kalkuliert und beziffert werden. Bei Dienstleistungen sind wir in vielen Bereichen inzwischen jenseits der realen Sklavenhaltung mit Zahlung nach Leistung und ab und zu kommt tatsächlich mal ein Kunde um die Ecke und will 90 Tage Zahlungsziel nach Rechnung nach Leistung haben ... (in Südostasien kann auch mal einer mit 180 Tagen kommen ...).
Ich bin auch im Dienstleistungssektor unterwegs und habe da schon alles erlebt. Inzwischen nehme ich im Zweifelsfall einen Auftrag einfach nicht mehr an - wenn die Risikoabschätzung nicht 100% clean ist und bei einigen Kunden wird auch nur gegen monatliche Vorkasse geleistet und auch nur bar ... solange das noch geht = nur Zug um Zug Geschäfte.

Schön, dass das geklärt wurde.Moin, der Kunde beginnt nun zu zahlen. Und das Problem ist gelöst.
Ich habe mich auf eine Verständigung verlegt. Zuerst habe ich in meinem Kiosk, in dem mein Kunde und auch ich Stammkunde sind, den sozialen Druck etwas erhöht. Zunächst war mein Kunde nicht anwesend, aber ich habe dem Kioskinhaber und anderen Stammkunden erzählt, der Kunde würde meine Rechnungen nicht zahlen, ich bekomme noch 700 € von ihm, er sei nun fast zwei Monate in Rückstand. Die Aufregung war natürlich sehr groß, das ginge aber gar nicht, er müsse endlich zahlen, war der Tenor. Ein Stammkunde sagte sogar, wenn er meinen Kunden demnächst trifft, zieht er ihm die Ohren lang, damit er endlich zahle. Sozialer Druck. Schadet der Firma meines Kunden und ihm selbst. Wie weit dies alles an meinen Kunden herangetragen wurde, weiß ich zwar nicht. Aber solcher sozialer Druck kann helfen. Er will sich schließlich auch wieder mit fröhlichem Gesicht im Kiosk blicken lassen können.
Nun habe ich ihn heute persönlich im Kiosk angetroffen. Er hat mir zumindest die Hälfte der Forderung bar bezahlt und die andere Hälfte in zwei Wochen angekündigt. Er sei jetzt erst einmal kurz im Ausland.
Dann wird in zwei Wochen die zweite Rate bar eingehen und die Angelegenheit wäre erledigt. Ich kann von Rechtsanwalt, Inkassobüro und gerichtlichem Mahnbescheid absehen.

...In anderen Bereichen verhält es sich ähnlich. Gab doch auch mal ne Leasing-Firma die säumigen Zahlern das Auto per Software stillgelegt hatte... War auch nicht die beste Idee.