Du hattest einen konkreten Begriff eingebracht, nach dem ich gefragt habe.Wie wäre es mit dem BGB?
Da steht Vieles drin, was solche Dinge regelt.
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Du hattest einen konkreten Begriff eingebracht, nach dem ich gefragt habe.Wie wäre es mit dem BGB?
Da steht Vieles drin, was solche Dinge regelt.
Exakt.Der ist knapp und wenn Du ihm Mail und Website dicht machst, hat er keine Chance mehr, Dein Geld zu verdienen.
Ich würde das auch, aber wenn das dann dabei rumkommt:Ich würde immer erst ein Gespräch zur Klärung suchen.
Was empfiehlst Du/Ihr dann?Der Kunde hat sich schon mehrmals gemeldet und wollte vorbeikommen, um den Rechnungsbetrag zu begleichen, hat aber die Termine nie eingehalten.
Hinfahren und es persönlich besprechen.Ich würde das auch, aber wenn das dann dabei rumkommt:
Was empfiehlst Du/Ihr dann?
Meist kommt das Gegenteil am Ende dabei rum. Ein säumiger Zahler, der nicht erscheint und auch vereinbarte Termine nicht absagt: das spricht Bände.eine Lösung bis das Gegenteil gewinnt.
Möchte ich nicht bestreiten, aber vieles kann auch vorab in Gesprächen erörtert werden.Meist kommt das Gegenteil am Ende dabei rum. Ein säumiger Zahler, der nicht erscheint und auch vereinbarte Termine nicht absagt: das spricht Bände.
Sag' das nicht – ich hatte einen Kunden, der u.a. diverse Firmen inne hatte.ob da das Inkasso (verfahren) was gebracht hätte? weiß es nicht
Wow!Sag' das nicht – ich hatte einen Kunden, der u.a. diverse Firmen inne hatte.
Unter anderem auch eine Inkasso-Firma und wenn ich mit dem telefonierte, dann nahm er zwischendurch auch mal Telefonate mit Schuldnern an,
bei denen ich dann, zwecks keine Stummschaltung des Gehaltenen, mitbekam, wie er mit denen sprach.
„the Queen would be not amused…“ sage ich da mal.
Das war dann quasi spontan verbal „vom Jekyll to Hyde“ ungefähr … aber so was von, dass ich immer wieder erstaunt war, wie er zu mir dann wieder abrupt umschalten konnte.
 
	Genau, es gibt immer auch Menschen, welche sich zu Entsprechendem „berufen“ fühlen.Wow!
So ne Omi zusammenschreien und unter Druck setzen, weil sie die 50€ Rate für den Strom nicht abstottern konnte!
Son richtiger Macher

bzw. wenn einem die sekretärin ausrichtet, dass… (irgendeine Ausrede).
Webdesign. Und Visitenkartengestaltung und Druckabwickkung.
Hoher dreistelliger Eurobetrag.
Mit dem abschalten währe ich vorsichtig. Das ist meines Erachtens nicht rechtmäßig. Geringe Verzugszeit und relativ geringer Betrag für eine solche Maßnahme. Eine Eigenart ist auch das Nichtmelden des Schuldners bei Verzug - wenn kein Geld da ist und zu sehr bedrängt..Also, Anfang Juli Rechnung. 14 Tage Zahlungsziel. Dann Mahnung. Jetzt 4 1/2 Wochen her. Diese Zeit ist der Kunde in Verzug.
Mittlerweile reagiert der Kunde nicht mehr auf Mitteilungen über Mail oder WhatsApp.
Webdesign. Und Visitenkartengestaltung und Druckabwickkung.
Hoher dreistelliger Eurobetrag.
Ich habe jetzt als erstes als Druckmittel die Website auf „Wartung“ gesetzt. Dann die neue Mailadresse deaktiviert. Keine Reaktion.
Ich war so dumm und habe sogar den Druck der Visitenkarte vorausfinanziert. Passiert mir nicht mehr.
Die Überlegung, die Hälfte des Rechnungsbetrags bei Neukunde (!) als Vorkasse zu verlangen, hatte ich auch schon. Werde ich vermutlich so umsetzen.
Ich werde jetzt erst einmal die kommenden Wochen weiter mahnen und ihn telefonisch kontaktieren. Wenn er in 4–6 Wochen weiterhin nicht zahlt, ein Inkassobüro oder ein gerichtliches Mahnschreiben in Betracht ziehen.
Nee, das war aus eigener Erfahrung. Wenn sich der Chef bei Anrufen permanent von der Sekretärin/Telefonistin verleumden läßt, wenn du anrufst.Das ist aber gemutmasst..wenn
Ja, liegst du. Ein vertrag dokumentiert idR die Abmachung: ich liefere Ware/Dienstleistung X, dafür zahlst du Summe Y. Wenn der Partner den Vertrag nicht einhält (weil er eben summe Y für die vereinbarte Leistung nicht zahlt), dann bist du nicht gezwungen, deine Seite des Vertrages weiter einzuhalten bzw. hast das Recht (heißt glaub ich Vorbehaltsrecht), vom Vertrag zurückzutreten oder die bereits gelieferte Ware/geleistete Dienste wieder einzuziehen (sofern möglich). Jedenfalls hat der Kunde KEIN recht, die nicht gezahlte Ware/Leistung unentgeltlich zu behalten! Soweit sind wir (glaub ich) selbst in DE noch nicht!Ich kenne seinen Vertrag und die Konstellation mit dem Kunden nicht.
Mindestens ist aus meiner Sicht Schadensersatz denkbar.
Der muss im Vertrag vereinbart worden sein, oder liege ich falsch?
Das hat jetzt was mit dieser Zivilrechtlichen Angelegenheit zu tun?Ist es nicht so, dass die Polizei, spätestens aber die Staatsanwaltschaft ein Vergehen nicht weiter verfolgt, wenn "kein signifikanter Aussicht auf Erfolg" besteht? Kommt regelmäßig vor, wenn man einen Parkrempler mit Fahrerflucht anzeigen will – und auch der kann irrsinnig teuer werden.