Mahnen oder Inkasso

axi

axi

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
06.11.2003
Beiträge
125
Reaktionspunkte
0
Hallo.
Ich wollte mal nach Euren Erfahrungen mit gerichtlichem Mahnbescheid oder Beauftragung eines Inkassounternehmens fragen.

Ein Kunde hat noch ein recht stattliches Sümmchen offen, es gab einen Vertrag über freie Mitarbeit im Bereich Grafik, den habe ich inzwischen gekündigt, aber wie jetzt an das Geld aus den noch offenen
Rechnungen kommen. Telefoniert, geschrieben und schriftl. Mahnung geschickt, habe ich schon. Bislang immer vertröstet worden.

Bringt ein ger. Mahnbescheid was? Wie steht es mit einem Inkassounternehmen, sind das alles unseriöse russissche Schlägertrupps?
Für Eure Erfahrungen oder Tipps wär ich dankbar.
Gruß Axi
 
Inkasso

JaJa, diese Problem erleben wir mit unseren Kunden ab und zu auch. Die besseren Erfahrungen in Sachen Inkasso haben wir allerdings mit einer guten Rechtsanwaltskanzlei gemacht - die sind einfach flexibler. Dadurch hat man doch immer wieder gute Chancen, sein Geld zu bekommen (Ratenzahlung etc.) und den Kunden weiter zu behalten. Eine Mahnung von XXXXXRäform ist alleine vom Namen her schon geschmacklos - und deren Umgangstöne sind teilweise ganz schön mafiös.

Wir haben einen Grosskunden, der ist so desolat organisiert - bei dem weiss nicht nur die rechte Hand nicht, was die linke Hand tut - nein viel schlimmer: der weiss nicht einmal, wieviele Hände er von welcher Sorte wirklich hat. Für diesen Fall macht eine Rechtsanwaltskanzlei sowohl den Rechnungsversand wie auch das Inkasso für uns. Damit klappt´s.
Gruss
 
Wenn das Mahnverfahren nicht greifen sollte, dann hilft der Vorschlag von Neptun01, sprich ein guter Anwalt. Inkassofirmen wie z.B. die (nicht ;)) erwähnte halte ich auch für äusserst unseriös.

Grüße,
Flo
 
Zu diesem leidigen Thema sei folgendes angemerkt:
Seit dem 1. März 2000 (!) gilt ein verschärftes Schuldrecht, das im Prinzip besagt, dass man 30 Tage nach Erhalt der Rechnung bereits im Zahlungsverzug ist. Axis Kunde kann so gesehen froh sein, dass er nicht schon längst in Beugehaft sitzt (!).
Mehr dazu z. B. hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=45.

Das Inkassounternehmen würde ich auch nicht in Anspruch nehmen; meist hilft schon a) eine letzte Zahlungsfrist von 14 Tagen, andernfalls Rechtsanwalt; dann b) wenn noch nicht gezahlt, Brief vom Rechtsanwalt (Kosten trägt der Schuldner!).

Der RA weiß dann auch, wie's weitergeht.

Ich bin in dieser Hinsicht mittlerweile auch ziemlich ruppig geworden, weil's meistens die A**** sind, die aus Prinzip nicht zahlen wollen und meinen, sie könnten Einzelkämpfer aushungern. Deshalb mahne ich auch nicht mehr mehrmals. 1 Erinnerung ganz freundlich, dann eine 1 Mahnung freundlich-bestimmt (genügt in 98% aller Fälle), dann RA. Mußte ich bisher erst 2mal einschalten, hat aber geklappt.
 
Zurück
Oben Unten