Inkasso

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Keine Unterstellung, er hat von Mai bis September ein Buch zum "Einstieg" gesucht. Das klingt für mich nicht nach Unterstellung, sondern ist eine Tatsache.
Spielt letztlich keine Rolle. Er hat eine Leistung erbracht und eine ordentliche Rechnung gestellt. Die Zahlung erfolgt nicht oder nur teilweise. Es geht hier meines Erachtens nur um das beitreiben des Geldes und da darf nur der rechtlich einwandfreie Weg gewählt werden. DAS allein ist hier strittig aus meiner Sicht.

Ob seine Arbeit das Geld wert war, weiß ich nicht. Sie wurde aber erbracht.
 
Auch das habe ich einen meinen Kommentar geschrieben ... wenn eine Leistung erbracht wurde, soll diese auch bezahlt werden.
Aber wenn man so ein Thema in einem Forum ausbreitet, darf man auch damit rechnen, dass Kommentare kommen, die über die eigentliche Fragestellung hinausgehen.
Die übrigens schon oft beantwortet wurde ... "Beschreite den Rechtsweg!"
 
@fozziebear
Es ist durchaus möglich Websites mit keinerlei oder wenig Kenntnis von HTML & CSS usw. erstellen zu können.
Website-CMS-Hoster bieten so etwas massenweise an. Auch gibt es diverse CMS, die so bedient werden können.
Mittlerweile sind solche „Website-Builder“ sehr ausgereift und auch umfangreich und durchaus auch nutzbar.
Mit allen Vor- und Nachteilen.

Ein Nachteil hier wäre, wenn man individuelle Änderungen an solch einer Website-Builder Website durchführen muss oder möchte,
wo eben dieser Website-Builder keine (wysiwyg) Funktionen für bietet. Das macht man dann meist via HTML & CSS.
 
....."Beschreite den Rechtsweg!"
Das stimmt. Jedoch beantwortet der TE nicht die Frage ob er dies nun tut. Stattdessen scheint es mir so, er erwartet Zustimmung zu seinem gewählten Vorgehen. Von mir wird er diese nicht bekommen.
 
Keine Unterstellung, er hat von Mai bis September ein Buch zum "Einstieg" gesucht. Das klingt für mich nicht nach Unterstellung, sondern ist eine Tatsache.

Abgesehen davon, habe ich diesen Kommentar ganz bewusst ans Ende gestellt.
Aus meiner Sicht, rundet es das Bild nur mehr ab, das sich für mich ergibt.
Ich gestalte schon seit Jahren erfolgreich für Kunden Websites. Das von mir gekaufte Buch ist ein 800seitiges Kompendium für HTML und CSS. Da ich diese Programmiersprachen nie explizit in einer Schule oder Ausbildung gelernt habe, wollte ich mich auch über Tipps und Kniffe in der Websitegestaltung schlau machen. Aber ich muss mich hier wohl nicht für die Herangehensweise an die Ausübung meines Berufes rechtfertigen.
 
Meine Vorgehensweise ist nun die folgende: Ich spreche den Schuldner persönlich an. Im Kiosk, auf der Straße oder ich gehe kommende Woche abends persönlich bei ihm vorbei und klingle bei ihm. Eventuell biete ich ihm dann nochmals eine Ratenzahlung an.

Sollte ich in den kommenden Wochen oder Monaten den Restbetrag meiner Forderung nicht erhalten, behalte ich mir den Rechtsweg offen und erwirke einen Mahnbescheid.
 
@thobie Wenn ich das richtig gelesen habe, dann reden wir hier über eine Restschuld von 400 Euro. Der Thread startet am 14.08.2024, hat 187 Posts. Irgendwann muss man sich als Unternehmer fragen, ob der Aufwand den Nutzen rechtfertig. In der Zeit kann man mit anderen Jobs Geld verdienen.

Das Geld steht Dir zu. Und, das Verhalten des Schuldners ist unterirdisch ist - und leider keine Seltenheit mehr. Das ist kein Diskussionspunkt. Irgendwann muss man sich allerdings die Frage stellen, ob man noch mehr unbezahlte Zeit dem Problem hinterherwerfen will. Wenn Du ihn Ärger willst (und es Dir ein paar Kröten wert ist), besorg Dir einen Titel. Wenn Du denkst, dass Du dein Geld selbst mit Titel nicht bekommst, dann schreib es ab oder bezahl es, weil es ihn ärgert. Da er aber bereits ein Firma in der Insolvenz hat, gehe ich davon aus, dass ihn ein weiterer Titel nicht unruhiger schlafen lässt.

just my 2c.
 
Ein Titel ist 30 Jahre gültig.
 
Und täglich grüßt das Murmeltier ...
 
@thobie hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann geh zum Anwalt. Der erste Brief ist normalerweise für dich kostenlos. Der soll deinem Schuldner mal vor Augen führen, was auf ihn zukommen könnte. Anwaltspost wirkt oft schon Wunder.
 
Meine Vorgehensweise ist nun die folgende: Ich spreche den Schuldner persönlich an. Im Kiosk, auf der Straße

Quasi die Hardcore-Variante der Lautsprecherdurchsage „Chef, was kosten die Kondome?“ …
 
Er ist total beratungsresistent. Ich lese ab sofort nur noch mit.
 
@thobie Wenn ich das richtig gelesen habe, dann reden wir hier über eine Restschuld von 400 Euro. Der Thread startet am 14.08.2024, hat 187 Posts. Irgendwann muss man sich als Unternehmer fragen, ob der Aufwand den Nutzen rechtfertig. In der Zeit kann man mit anderen Jobs Geld verdienen.

Das Geld steht Dir zu. Und, das Verhalten des Schuldners ist unterirdisch ist - und leider keine Seltenheit mehr. Das ist kein Diskussionspunkt. Irgendwann muss man sich allerdings die Frage stellen, ob man noch mehr unbezahlte Zeit dem Problem hinterherwerfen will. Wenn Du ihn Ärger willst (und es Dir ein paar Kröten wert ist), besorg Dir einen Titel. Wenn Du denkst, dass Du dein Geld selbst mit Titel nicht bekommst, dann schreib es ab oder bezahl es, weil es ihn ärgert. Da er aber bereits ein Firma in der Insolvenz hat, gehe ich davon aus, dass ihn ein weiterer Titel nicht unruhiger schlafen lässt.

just my 2c.
Richtig, zumal er ja vermutlich nicht den vollen Betrag für sich hätte, sondern noch Steuern abgehen.
Neben dem Zeitverlust scheint bei Thobie durch das Thema sehr viel Stress dazuzukommen, das ist u.U. auch noch leistungshemmend.

dann reden wir hier über eine Restschuld von 400 Euro
Zwischenzeitlich hiess es, die Hälfte sei bar bezahlt worden, dann wären es 350. Aber vielleicht hat sich Thobie da nur vertan.
 
Ein Titel ist 30 Jahre gültig.
Meine Erfahrung nach fast 35 Jahren Selbständigkeit:
Immer eine schnelle Lösung suchen. Wenn man zu lange wartet,
dann stehen noch div. andere Gläubiger in der Reihe und die wird
nach der Reihenfolge abgearbeitet.

Ich habe 3 x einen Titel beantragt und auch erhalten. Das war in allen
Fällen den Aufwand nicht wert.

1 x habe ich von ca, € 5.000,00 nach Jahren ca. € 160,00 in
2 Raten erhalten. 1 x wurde der Rechtsanwalt kriminell und hat
von vielen Mandanten die Original Titel behalten und sich selber
bereichert. Staatsanwaltschaft und Anwaltskammer wurden aktiv,
der RA arbeitet heute trotzdem weiter.

Von den DM 2000,00 habe ich nie etwas gesehen.

1 x ist der RA verstorben und der Nachlaß RA vom Gericht ist
durch die Aktenberge nach Jahren nicht durchgekommen.
Das Geld war weg.

Man hat also immer eine Menge Aufwand und über Jahre sammeln sich Unterlagen.

Ich arbeite nur noch mit Bestandskunden, denen ich vertraue. Neukunden müssen
grundsätzlich 50% Vorkasse leisten, ansonsten mache ich nichts.

Immer dem Baugefühl vertrauen und lieber mal auf einen Auftrag verzichten.
Wenn man wirklich einen Titel erhält, UNBEDINGT vom RA das Original aushändigen
lassen, ansonsten erreicht man Jahre später nichts.

Aktiv werde ich nur, wenn der Betrag mind. € 1.000,00 beträgt. Sonst
einfach regelmässig nerven und in vielen Branchen spricht es sich rum,
wenn Leute nicht zahlen, deshalb zahlen früher oder später einige
doch freiwillig.

Auf Anwälte verzichte "sehr gerne".
 
Meine Vorgehensweise ist nun die folgende: Ich spreche den Schuldner persönlich an. Im Kiosk, auf der Straße oder ich gehe kommende Woche abends persönlich bei ihm vorbei und klingle bei ihm. Eventuell biete ich ihm dann nochmals eine Ratenzahlung an.

Sollte ich in den kommenden Wochen oder Monaten den Restbetrag meiner Forderung nicht erhalten, behalte ich mir den Rechtsweg offen und erwirke einen Mahnbescheid.
Entweder sofort oder sein lassen. Schuldner haben meistens bei mehreren Leuten Schulden und je länger man wartet, um so kleiner die Wahrscheinlichkeit das man etwas erhält. Tipp: selber das gerichtliche Mahnverfahren einleiten OHNE RA
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-kommen-sie-an-ihr-geld-31119
 
Vielleicht noch ein Alternativweg oder Parallelweg.
Davon ausgehend, dass der Schuldner nie die Absicht hatte die Rechnung zu bezahlen, wäre das ein Eingehungsbetrug. Das ist erstmal eine Straftat und zwingt die Behörde zum handeln, wenn es angezeigt wird. Bringt zwar nicht automatisch das Geld an den Tag, weckt den Schuldner aber vielleicht auf, selbst wenn das Verfahren wahrscheinlich eingestellt wird.

Zu den 30 Jahren, wenn Du Dir über Mahn- und Vollstreckungsbescheid so einen Titel besorgst, gilt der nur für die aktuelle Forderung. Alle hinzukommenden Kosten und Zinsen müssen wieder spätestens nach drei Jahren angemahnt werden
 
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