Nein, sind sie nicht.
Was meinst du mit den Autoherstellern?
Das Exportverbot, oder was?
Was die Garantie betrifft, so kann Apple das handhaben wie sie wollen - und wie es andere Firmen ja auch tun:
"Garantieabwicklung nur im Land, bzw. bei der Firma, bei der das iPhone verkauft wurde".
Wenn dann irgendwelche Grauimport-Geräte trotzdem nur Garantieabwicklung in Frankreich bieten, dann wird das einige, sogar viele Kunden vom Kauf Abstand nehmen lassen.
PS: Es geht nicht darum, dass und ob Apple Garantie ausschliessen könnte, bei aus Frankreich exportierten Geräten.
Es geht nur darum, wie und wo sie die tatsächliche Abwicklung bereitstellen müssen.
Und das muss nicht überall auf der Welt, oder überall in der EU sein...
Nein, das Exportverbot war nur die erste Stufe. Die zweite Stufe war die völlige Servicefreiheit innerhalb Europas sowie die Freigabe der Gewährleistungsdienstleistungen an Drittdienstleister unter Berücksichtigung von "Auflagen" (Originalteile, Originalprüfgeräte). dies ist aber kein Hindernis, da Drittdienstleister VOR diesem Entscheid bereits offiziellen Zugriff darauf hatten. Im Bereich der "Konsequenzen" vertraue ich auf meine vertrauenswürdigen und fundierten Aussagen meiner Verwandtschaft auf der eher Herstellerseite.
Als Studie dazu empfehle ich das Lesen u.a. der Gewährleistungsbedingungen von Elektronikherstellern (Sony, Philips, Nokia, Denon, Onkyo, Panasonic, Samsung, LG, Motorola, BenQ, Acer, Asus, ...........) innerhalb der EU von Modellen seit 2003. Von "Freiwilligkeit" kann hier keine Rede sein, u.a. auch nach Rücksprache mit Service-VA der etwas höheren Ebene. Apple hat IMO die Bedeutung des EU-Binnenmarkts noch nicht so ganz kapiert, zumindest im iPhone-Fall.
Sobald eine Firma in der EU ansässig ist und einen lokalen Vertrieb mit allen rechtlichen Konsequenzen hat (Apple Ireland SA vs. Apple Deutschland), bin ich innerhalb des EU-Binnenmarkts fein raus. Selber von mir im privatem Bereich an zwei Beispielen im Pro-Music-Bereich durchgezogen (mit SEHR unangenehmen Konsequenzen für den deutschen Vertrieb), ohne aufwändige Gerichtsverfahren.
Der EU-Binnenmarkt hat für den Kunden die völlige Wahlfreiheit, diese wird nur
noch flankiert durch nationales Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und nationale untergesetzliche Richtlinien (z.B. DIN, VDI, VDE, VDMA in Deutschland). Davon kann ich wiederum aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit viele Lieder singen, u.a. im Zusammenhang mit einem multieuropäisch tätigem Konzern. Weiterhin kann ICH bestätigen, das sich gerade amerikanische Anbieter hier das Leben SEHR einfach machen wollen, da sie das Prinzip des Community-Markets in Europa nicht kapieren und akzeptieren. Interessant hierzu sind auch die Diskussionen um den American Community Market hinsichtlich Verbraucherrechte. Die Vorstellungen hierzu (u.a ein Hemmschuh) weichen zwischen Nordamerika und dem Rest gelinde gesagt DRASTISCH ab.
Nochn Beispiel: Lizenzbestimmungen US-amerikanischer Software vs. Rechtssprechung innerhalb der EU.
So ganz nebenbei: es gibt KEINE Grauimporte innerhalb der EU. Dieser Terminus musste per Gerichtsbescheid aus dem Wortschatz der Hersteller gestrichen werden. Winkts?