Homepage - Geschäft verkauft

Mission erfüllt! Das Anliegen von antonios1 wurde durch HäckMäc sachdienlich aufgeklärt. Die Welt darf sich weiterhin über (s)eine Homepage des Restaurants erfreuen und über Pferde, die weder auf der Speisekarte noch im Bett landen - selbst wenn mancher Orts ein Hengst erwünscht ist. Antonios1 geht auch nicht leer aus, denn nun ist er mit der Erkenntnis erfüllt, dass seine Schöpfung das Recht auf ein Eigenleben hat, das im Krankheitsfall von anderen Eltern gepflegt wird. Und daran sollte er sich nicht bereichern.

- Sterling
 
Moin

Mit Flyern, Werbeschildern, Schaufensterbeklebung usw ist es doch nichts anderes. Das Geschäft wird verkauft, mitsamt Einrichtung oder was auch immer im Vertrag steht.
Die Website ist doch in diesem Fall nichts anderes als eine digitaler Flyer, oder?

Die gehört dem Restaurantbesitzer, genauso wie seine Visitenkarten, Flyer, Menues, usw.

Abgesehen davon hat der Webdesigner seine Leistung erbracht, bekam das ausgemachte Honorar und feddich.

Oder hab ich da was falsch verstanden?

Bye,
Sniper
 
Das gleiche gilt doch auch wenn ich bei einem Maler ein Bild in Auftrag gebe. Ich habe es bezahlt und wenn es mir nicht mehr gefällt darf ich verkaufen. Ob ich dann mehr oder weniger bekomme als ich ursprünglich mal gezahlt habe, ist mein Problem. Ansonsten könnte ich noch argumentieren, dass wenn ich weniger bekomme der Künstler mir eine entsprechende Differenz zahlen müsste.

Also um auf die usprüngliche Frage zurückzukommen: Gegenfrage: Müsstest Du dem Verkäufer nicht noch etwas auszahlen, weil es in seinen Augen garnicht mehr soviel Wert ist?
Denn wenn Du Deinen Gedanken weiterführst, muss es diese Möglichkeit auch geben.
 
OFJ schrieb:
Wobei ich das erstellen einer Homepage doch eher in den Bereich des "Handwerk" stellen würde. Oft wird hier auch nicht einmal besonders gutes Handwerk abgeliefert.

Mal eine bescheidende Frage: Wer von euch ist überhaupt Webdesigner?! Sorry, aber ein Webdesigner der seinen Job ernst nimmt, würde so etwas doch nicht sagen. Das sagen eigentlich nur Printler, die neidisch auf den 911er ihrer einst belächelten Kollegen sind :p
 
Pingu schrieb:
Das gleiche gilt doch auch wenn ich bei einem Maler ein Bild in Auftrag gebe. Ich habe es bezahlt und wenn es mir nicht mehr gefällt darf ich verkaufen. Ob ich dann mehr oder weniger bekomme als ich ursprünglich mal gezahlt habe, ist mein Problem.
Naja, für Bilder ist das nicht unbedingt immer so. Wenn Du privat verkaufst, dann ja. Verkaufst Du das Werk aber über einen Kunsthändler oder einen Versteigerer, sieht die Sache anders aus:
§ 26 Folgerecht
(1) Wird das Original eines Werkes der bildenden Künste oder eines Lichtbildwerkes weiterveräußert und ist hieran ein Kunsthändler oder Versteigerer als Erwerber, Veräußerer oder Vermittler beteiligt, so hat der Veräußerer dem Urheber einen Anteil des Veräußerungserlöses zu entrichten. Als Veräußerungserlös im Sinne des Satzes 1 gilt der Verkaufspreis ohne Steuern. Ist der Veräußerer eine Privatperson, so haftet der als Erwerber oder Vermittler beteiligte Kunsthändler oder Versteigerer neben ihm als Gesamtschuldner; im Verhältnis zueinander ist der Veräußerer allein verpflichtet. Die Verpflichtung nach Satz 1 entfällt, wenn der Veräußerungserlös weniger als 400 Euro beträgt.

(2) Die Höhe des Anteils des Veräußerungserlöses beträgt:
1. 4 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses bis zu 50.000 Euro,
2. 3 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
3. 1 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
4. 0,5 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses von 350.000,01 bis 500.000 Euro,
5. 0,25 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses über 500.000 Euro.

Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
 
Es ist erstaunlich, mit welcher ernst gemeinten Frage ein 17-jähriger, höchstwahrscheinlich im werberechtlichen Sinne nicht voll geschäftsfähiger Schüler aus der Schweiz in einem Freiberufler-Forumsbereich Antworten jedweder Kolör generiert. Ich hoffe dennoch, dass er sich ein paar Cremetröpfchen aus den gegebenen herausfischen kann und in der Lage ist, eine Essenz heraus zu filtrieren.
 
Al Terego schrieb:
ein 17-jähriger, höchstwahrscheinlich im werberechtlichen Sinne nicht voll geschäftsfähiger Schüler aus der Schweiz

Am Ende ist er ein Fleischer, der sich überlegt, auf Webdesign umzusteigen
und hier mal ein bißchen auf den Busch klopft... ? :eek:

:hehehe:
 
Ich seh das mal noch ein bisschen anders: dem Eigentümer gehört die Website ja gar nicht. Das Restaurant - also die juristische Person - hat doch die Website gekauft und damit ists doch egal wer Anteilseigner von diesem Geschäft ist. Man kommt zwar zum selben Schluss aber somit, finde ich, kann das Urheberrecht gar keine Anwedung finden - also in dem Sinne wie in diesem Thread angedeutet
 
HäckMäc schrieb:
Naja, für Bilder ist das nicht unbedingt immer so. Wenn Du privat verkaufst, dann ja. Verkaufst Du das Werk aber über einen Kunsthändler oder einen Versteigerer, sieht die Sache anders aus:
Das heisst, wenn ich mir ein Bild malen lasse und dafür 1.000 € zahle und nach ein paar Jahren verkaufe ich über einen Händler/Versteigerer das Bild für 500 € muss ich dem Künstler noch einmal 20 € in die Hand drücken?
Gut zu wissen.
 
Wer von euch ist überhaupt Webdesigner?! Sorry, aber ein Webdesigner der seinen Job ernst nimmt, würde so etwas doch nicht sagen. Das sagen eigentlich nur Printler, die neidisch auf den 911er ihrer einst belächelten Kollegen sind.

Da könnte man genauso gut einen "Facharzt für plastische Chirurgie" fragen, ob er sich selbst als "Schönheitschirurg" outen würde, denn dieser Vergleich wäre gleichbedeutend für die Frage, ob er als "Schönheitschirurg" überhaupt einen Berufsabschluss nötig hätte?

Selbstverständlich nicht.

Genauso wenig, wie der Vermögensberater, Immobilienmakler oder Vertreter von Gesundheitsschuhen. "Webdesign" ist doch nur ein Pseudo-Begriff für einen eingeschränkten Tätigkeitsbereich innerhalb eines komplexen Berufsbildes. Zumindest zu meiner Studienzeit war die Konzeption und Gestaltung interaktiver Medien Bestandteil des Grundstudiums, wie es für den Medizinstudenten Teil seiner Ausbildung ist, Symptome einer Infektion zu erkennen und folgerichtig zu behandeln. Doch wüten seitdem "Infektionisten" in Praxen und Kliniken, die zwar einen Kittel tragen, aber über keinen Berufsabschluss verfügen?

Himmel, steh uns bei!

Laut Ausbildungsverordnungen und Richtlinien der Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie der Schulen und Hochschulen in Deutschland gibt es keinen Beruf mit der Bezeichnung "Webdesigner". Bestenfalls taugen diese und andere Begriffe dazu, zu Ausbildungsabschnitten und Inhalten in ordentlichen Berufsbildern zu verzweigen.

Vielleicht liegt meine offene Sicht der Dinge daran, dass ich im Verkehr vor lauter Gesellenbriefe, Diplome und Staatsexamen nicht mehr auf 911er achte, weil man aus dem Hummer heraus die kleinen Autos leicht übersieht bzw. überfährt. "Printler" gibt es auch nicht. Aber Printen gibt es jedes Jahr zur Weihnachtszeit im Überfluss – wie Webdesigner. Wogegen es auch Diplom-Ingenieure der Fachrichtung Drucktechnik gibt, die gerne Printen essen und die "Webdesigner" zum Einkaufen schicken.

Falls es tatsächlich zutreffen sollte, dass selbsternannte "Webdesigner" ihren Kinderwagen gegen einen 911er tauschen, dann hat Porsche ein schwerwiegendes Imageproblem, wo nur noch ein Diplom-Designer helfen kann, denn wie heißt es in der Bibel so vortrefflich?

"... Seid gewiss: ich bin bei Euch alle Tage bis zum Ende der Welt."
(Mt. 28,19f)

Upps, da habe ich wohl wieder einen von diesen "Webdesignern" übersehen und überfahren. Na ja, für 50 Cent gibt es schon Internetseiten für das Christkind. Tolle Bastelstunde. Und was für eine Bescherung ...

- Sterling
 
Zuletzt bearbeitet:
Duselette schrieb:
also Sterling, deine Beiträge sind köstlich und geistreich ;)

Vielen Dank.

Damit keine Missverständnisse aufkommen:
Keineswegs möchte ich Mitbürger vorzeitig be- und verurteilen, die als Webdesigner in Kleinanzeigen für ihren Service werben. Auch nicht die Vertreter ihrer Art, die sich mit ihren Aktionen in kostenlos erhältlichen Wochenblättern zwischen Sonderangeboten und Nachrufen platzieren, als hätten sie instinktiv den richtigen Platz für den Wert ihrer Dienstleistungen gefunden.

- Sterling
 
@Sterling: Du hast hier im wahrsten Sinne des Wortes das richtige Forum für Deine Selbstdarstellungsorgien gefunden, was? ;)
 
Sterling schrieb:
Vielen Dank.

Damit keine Missverständnisse aufkommen:
Keineswegs möchte ich Mitbürger vorzeitig be- und verurteilen, die als Webdesigner in Kleinanzeigen für ihren Service werben. Auch nicht die Vertreter ihrer Art, die sich mit ihren Aktionen in kostenlos erhältlichen Wochenblättern zwischen Sonderangeboten und Nachrufen platzieren, als hätten sie instinktiv den richtigen Platz für den Wert ihrer Dienstleistungen gefunden.

- Sterling

na dann bin ich froh, dass ich nicht in Kleinanzeigen werbe ;)
 
Sterling, wenn man von einem Bereich keine Ahnung hat, dann sollte man vielleicht einfach mal die Klappe halten. ;)

Finde es irgendwie sehr primitiv einen Berufszweig so abzustempeln. Ich arbeite selber in der Internet Branche, und habe dort Mediengestalter gelernt. Doch diese Tätigkeit ist nur ein ganz kleiner Teil davon, was ich wissen muss. Neben der Grafikbearbeitung kommt es vor allem auch auf die Programmierung, Flash Action Script etc. an.

Ich gebe dir in den Punkt Recht, es gibt viele Leute die sich Webdesigner nennen und keine Ahnung von Ihrem Handwerk haben. Doch so sehen dann auch Ihre Produkte aus. Wer nur den Umgang in Frontpage versteht, nicht selber programmieren kann, ist in meinen Augen auch kein Webdesigner, sondern ein Hobbybastler.
 
ich finde auch amüsant, dass manche personen, denen jegliche ästhetische wahrnehmung fehlt, durch kurse oder in eigenaktionen designer werden (meine nicht nur web) ;)

aber was soll's? der markt richtet das dann schon.
und wenn sie geld damit trotzdem weiter machen, hut ab, ehrlich.
rob
 
gester schrieb:
ich finde auch amüsant, dass manche personen, denen jegliche ästhetische wahrnehmung fehlt, durch kurse oder in eigenaktionen designer werden (meine nicht nur web) ;)

aber was soll's? der markt richtet das dann schon.
und wenn sie geld damit trotzdem weiter machen, hut ab, ehrlich.
rob

Ich finde noch viel amüsanter, dass solche Personen, denen jegliche ästhetische Wahrnehmung fehlt, sich Dipl. Designer nennen dürfen! Und davon gibt es vermutlich ebenso viele, wie gute Webdesigner ohne Abschluss.
 
Nickless schrieb:
Ich finde noch viel amüsanter, dass solche Personen, denen jegliche ästhetische Wahrnehmung fehlt, sich Dipl. Designer nennen dürfen! Und davon gibt es vermutlich ebenso viele, wie gute Webdesigner ohne Abschluss.
hehe, eigentlich wollte ich das deutsche (hoch)schulsystem nicht angreifen ;):p
rob
 
Aramon schrieb:
Finde es irgendwie sehr primitiv einen Berufszweig so abzustempeln.

Hi, Aramon!

Sicher wäre es primitiv, über einen Berufszweig zu lästern, aber vorab steht die Überprüfung, ob der Begriff "Berufszweig" auf jene Anbieter zutrifft, die einer verantwortungsvollen Tätigkeit nachgehen, ohne dafür entsprechend qualifiziert zu sein? Insbesondere die unterschiedlichsten Angebote und Preisvorstellungen im Bereich der Medienpublikation verzerren die Leistungen und Preise seriöser Anbieter, bei denen sich Kunden sicher sein können, langfristig beraten zu werden, damit eine Investition in das Vorhaben einer Werbemaßnahme zu einem sinnvollen Ergebnis führt. Nur seriöse Anbieter stehen in Fragen der Haftung ebenso zu ihrer Verpflichtung, wie die Dienstleistungen, die von ihnen erwartet werden. Dazu bedarf es mehr als sich vor den PC zu setzen, ein Template an die spezifischen Daten eines Kunden anzupassen und die Unverschämtheit zu besitzen, diese und andere Leistungen einem Kunden als "Design" oder Ergebnis eines Konzeptes in Rechnung zu stellen, weil dieser erhoffte, beraten und nicht für dumm verkauft zu werden.

Ich spreche nicht von Mediengestaltern, denn das ist ein ordentlicher Berufsabschluss, der seinen Ursprung in dem Beruf des ehemaligen gestaltungstechnischen Assistenten findet. Aufgrund der Verzerrung des Wettbewerbs, in der Kunden sensibilisiert wurden, sich stets nach dem günstigsten Preis zu orientieren, statt auf die Menge und Qualität der Leistung zu achten, die für einen Preis erhältlich ist, haben sich unzählige Anbieter selbst zu Fachleuten ernannt, um das schnelle Geld zu verdienen, selbst wenn die Interessen der Kunden auf der Strecke bleiben.

Eine fatale Situation, die mit dem Protest der Fachärzte für plastische Chirurgie identisch ist, die mit den Aktivitäten der selbsternannten Schönheitschirurgen durch die Medien gepeitscht werden, als wären auch ihre Patienten stets Opfer von falscher Beratung und stümperhaftem Handwerk. Dabei ist die eine Seite professionell ausgebildet und in darüber in Kenntnis gesetzt, wo ihre Grenzen liegen, während die "Schönheitschirurgen" dem Patienten die Risiken verschweigen, von denen sie selbst nichts wissen und damit in Fragen ihrer Beratungs- und Haftungspflicht nicht den Qualitätskriterien gerecht werden, die man als Patient erwartet und die für seriöse Anbieter selbstverständlich sind.

Es ist schon bedauerlich genug, das wir in einer Zeit leben, wo sich seriöse Anbieter, die ihren Beruf gelernt haben bei Anfragen rechtfertigen müssen, weshalb es für sie unmöglich ist, für 150,- Euro eine Homepage für ein Blumenfachgeschäft anzubieten, auf der die Besucher - neben Informationen über das Unternehmen – auch die Option finden, per Warenkorb Blumen zu bestellen und sich liefern zu lassen, wenn doch Kleinanzeigen von Anbieter existieren, die eine "komplette" Homepage für 150 Euro versprechen und damit den Kunden eine Sicht der Dinge vermitteln, die kaum mehr als seriös zu bezeichnen ist.

Aramon, bitte achte auf die Spielregeln und Schlagkraft der Figuren, die in diesem Spiel sind:

- Von Schwergewicht zu Leichtgewicht -

1. Dr. phil. schlägt Staatsprüfung
2. Staatsprüfung schlägt Diplom (FH)
3. Diplom (FH) schlägt Mediengestalter
4. Mediengestalter schlägt "selbsternannte Webdesigner"
5. "Selbsternannte Webdesigner" schlagen Praktikanten
6. Praktikanten werden grundsätzlich geschlagen

Wenn Du schon mit dem Vorwurf kommst, ich sollte "vielleicht einfach mal die Klappe halten, wenn man von einem Bereich keine Ahnung hat", dann richte den Wunsch bitte an Teilnehmer in der Gewichtsklasse 5! Ich bin etwas schwerer.

Ergänzung (weil es sich aufgrund der Aufzählung anbietet):
Wie in jedem Spiel, gibt es Ausnahmen zur Regel. So gibt es "selbsternannte Webdesigner" oder "selbsternannte Designer" oder einfach nur "selbsternannte Künstler", die sich niemals selbst in der Gewichtsklasse 5 sehen würden sondern vor Platz 1, auf Platz 0. Den gibt es zwar nicht, aber mit der Startposition NULL stimmt wenigstens das Ansehen und der Wert ihrer Leistung.

- Sterling
 
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