Homepage - Geschäft verkauft

Sterling schrieb:
(..) 6. Praktikanten werden grundsätzlich geschlagen(..)
zu recht. die sind ja doch schuld an der ganzen misere :p
:D
rob
 
Hallo Sterling,

erst einmal danke für deinen Beitrag. Aus deinen vorherigen Beiträgen hatte ich die Vermutung das du den gesamten Webdesign Bereich als minderwertige Arbeit deklarieren wolltest. Dem ist ja wohl nicht so, wie ich aus deinem letzten Beitrag entnommen habe. Ich denke, dem kann ich mich nur anschließen. Mich nerven diese selbsternannten Webdesigner auch, die eigentlich überhaupt keine Ahnung von der Materie haben und ihre Seiten Kunden anbieten. Meistens sehen die Produkte auch sehr bescheiden aus, sind weder Suchmaschinengerecht optimiert, Texte und Bilder wurden geklaut etc. Der Leidtragende ist am Ende der Kunde wenn etwas nicht läuft, wie es laufen sollte. Bzw. wenn Schadesnersatz und Urheberrechtsverstöße ins Haus flattern. Dem Kunden kann man da eigentlich keinen Vorwurf machen, denn die wenigsten Leute wissen was für ein Aufwand eine Internet Seite bedeutet. Ich möchte damit aber niemanden schlecht reden, es gibt unter den freien Webdesignern sicherlich auch eine Menge fähige Leute, die wissen was Sie tun. Allerdings muss ich ehrlich sagen, kenne ich nur diese Art von den Personen die einen Computerladen haben, und denken, Webdesign kann ich gleich mit anbieten. Doch wenn man sich die Seiten anschauen, muss man sich wirklich an den Kopf fassen.

Allerdings finde ich DEINE Spielregeln etwas seltsam und nichts sagend. Sind wir hier bei der Bundeswehr bei dem ein Mensch in eine Stufe gesteckt wird?! Sicherlich nicht! Und ich denke das jemand mit einer guten Ausbildung mehr drauf haben kann, als jemand der den Beruf nur studiert hat. Denn in der Ausbildung lernt man den gesamten betrieblichen Ablauf kennen. Man übernimmt Verantwortung für Kunden und komplette Projekte. Dies alles bekommt man sicherlich in einem Studium nicht so ausgiebig vermittelt.
 
Laut Ausbildungsverordnungen und Richtlinien der Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie der Schulen und Hochschulen in Deutschland gibt es keinen Beruf mit der Bezeichnung "Webdesigner". Bestenfalls taugen diese und andere Begriffe dazu, zu Ausbildungsabschnitten und Inhalten in ordentlichen Berufsbildern zu verzweigen.
Und wieso kann man denn diesen "Beruf" im Gewerbe angeben?
 
Vllt. weils einfach nur ein Ausbildungsberuf ist!?
 
Sterling schrieb:
Aramon, bitte achte auf die Spielregeln und Schlagkraft der Figuren, die in diesem Spiel sind:

- Von Schwergewicht zu Leichtgewicht -

1. Dr. phil. schlägt Staatsprüfung
2. Staatsprüfung schlägt Diplom (FH)
3. Diplom (FH) schlägt Mediengestalter
4. Mediengestalter schlägt "selbsternannte Webdesigner"
5. "Selbsternannte Webdesigner" schlagen Praktikanten
6. Praktikanten werden grundsätzlich geschlagen

Wenn Du schon mit dem Vorwurf kommst, ich sollte "vielleicht einfach mal die Klappe halten, wenn man von einem Bereich keine Ahnung hat", dann richte den Wunsch bitte an Teilnehmer in der Gewichtsklasse 5! Ich bin etwas schwerer.

Schlagkraft der Figuren... naja.

Du würfelst Figuren einer ganzen Spiele-Sammlung durcheinander.
Herz Ass schlägt Pferd. Oder wie?


Ich hatte schon Praktikanten, die mehr auf der Pfanne hatten als einige
Kolleg(inn)en während meines Dipl.-Studiums.
Nicht, dass diese schlecht wären. Jeder hat gewisse Stärken und muss
diese zu nutzen wissen.

Aber 0-8-15 Designer hat es immer gegeben und wird es immer geben.

Wen es stört, dass er sich mit Konkurrenz aus der Familie/VHS-Malkurs,
Homepage-Bastelkurs usw. messen darf, der hat den falschen Beruf
gewählt.
Moment... gibts da einen passenden Beruf? Zahnarzt vielleicht. Die
Annoncen "Zahn-Entfernung, einfach und schnell" gibt es jedenfalls
schon länger nicht mehr.
 
mhmedia schrieb:
Du solltest vielleicht versuchen den neuen Geschäftsinhaber als Kunden zu gewinnen und bei eventueller Namensänderung oder ähnlichem Deine Dienstleistung einbringen.

Das ist der konstruktivste Beitrag zu dieser Frage.
Dem ist nichts hinzuzufügen.

Edit: Sorry, der zweite Satz ist natürlich Blödsinn.
 
Zuletzt bearbeitet:
Herrlich, der n jährigre „voll, krasse, uber“ Webdesigner klaut den Großen die Butter vom Brot. Hmm - nein stimmt ja gar nicht - es wird um die Krümmel, die daneben fallen, gestritten .

Aber auch wenn es viele nicht gerne hören, das Überführen eines konkreten Layouts ist Handwerk und keine Kunst. Es wird ja wohl auch kein Print MGler behaupten dass die Umsetzung eines Layouts zur Druckreife ein kreativ-künstlerischer Akt ist.

Aber um zum kleinen Blumengeschäft zurückzukommen, wer würde denn die Seite sonst machen wenn nicht der Taschengeldwebdesigner? Sicher sind die Angebote dieser Fraktion jenseits von Gut und Böse - marktschädigend sowieso aber wer glaubt ernsthaft dass er dem Blumengeschäft das realistische Angebote im Bereich mehrerer Tausend Euros erfolgreich verkaufen wird?
 
Da gebe ich dir Recht derFaktor. Für einige Leute reicht auch eine einfache Webseite. Aber dann muss man halt auch Abstriche in Kauf nehmen. Aber ich habe teilweise Webdesigner gesehen die zimmern dir ein Layout zusammen, da schlägst du die Hände vor dem Kopf. Da stimmt einfach gar nichts, Bilder nicht komprimiert, Bilder geklaut, irgendwelche blinkenden Gifs die überhaupt nicht zum Gesamtbild passen. Die Sete ist komplett statisch und gigantische dicke und groooooooße Serifenschriften zerstören den letzten Funken. Wie gesagt, ich will es nicht verallgemeinern, doch ich bin schon vielen Hobbydesigner, die keine Ahnung haben, begegnet. Die Produkte verkaufen die dann an Kunden für teures Geld. Und wenn selbst die Bilder aus anderen Seiten geklaut werden, dann stellt sich für mich auch eine rechtliche Situation. Wer kommt für den am Ende entstanden Schaden auf? Kunde oder der Designer?! Wenn der Kunde nur auf der GEIZ ist GEIL Schiene ist, zahlt er doppelt. Und dann muss man sich überlegen ob es sich lohnt.
 
neuni schrieb:
Vllt. weils einfach nur ein Ausbildungsberuf ist!?

Dann duerftest du es ja ohne Ausbildungsnachweis nicht in deinem Gewerbe[schein] angeben, oder?
 
Und wieso kann man denn diesen "Beruf" im Gewerbe angeben?

@asylum
Bei Johannes B. Kerner (ZDF) war gestern eine Wahrsagerin zu Gast, die mit ihrem Gewerbe über einen ordentlichen Eintrag im Handelsregister verfügt – übrigens als einzige Wahrsagerin in Deutschland, die über solch einen Eintrag verfügt! Dennoch gibt es keine staatlich anerkannte Berufsausbildung, um Wahrsager/in zu werden. Die Beschäftigung ist eine Sache, ob es tatsächlich ein Beruf ist, ist etwas völlig anderes.

Schlagkraft der Figuren... naja. Du würfelst Figuren einer ganzen Spiele-Sammlung durcheinander. Herz Ass schlägt Pferd. Oder wie?

@MacEnroe
Ich habe versäumt das Spiel zu nennen: Schach! Der Bauer bildet Position 6 meiner Liste, denn sein Wirken und Handlungsspielraum ist äußerst begrenzt. Die Dame als Nr. 1, da die Figur schon von Beginn an und im Alleingang sehr viel Einfluss auf den Ablauf des Spielgeschehens hat. Und weil es besonders schlagkräftige Konstellationen von Dame, Turm und Pferd gibt, die im Team mehr bewirken können, als eine Figur allein, trifft dies auch für Anbieter zu, die sich aufgrund ihrer Berufsausbildung, ihres Hochschulstudiums sowie ihrer Berufspraxis gegenüber einer Figur besonders gut auszeichnen – dem König. In diesem Fall: König Kunde. Denn den gilt es zu beschützen!

Ich hatte schon Praktikanten, die mehr auf der Pfanne hatten als einige Kolleg(inn)en während meines Dipl.-Studiums. Nicht, dass diese schlecht wären. Jeder hat gewisse Stärken und muss diese zu nutzen wissen.

Sicher, Ausnahmen bestätigen die Regel! Meine Omi konnte auch super Kleider entwerfen und diese nach ihren Mustern nähen, vielleicht sogar besser als Karl Lagerfeld, aber darum geht es nicht, weil meine Omi keine Kunden betreute und von ihnen kein Geld nahm. Sie beschränkte sich bei diesen und anderen Tätigkeiten auf eine Form der Freizeitbeschäftigung, aber das war nicht ihr Beruf. Ich bin sicher, dass manche Omi sogar besser Kuchen backen kann, als mancher Konditormeister. Aber wie schon gesagt, darum geht es nicht.

- Sterling
 
Man bekommt was man bezahlt, ist doch bei Rechenknechten nicht anders. Wenn jemand nur 200 Euro in die Hand nimmt wird er ein entsprechendes Ergebniss erhalten - aber in der Regel wird derjenige damit zufrieden sein - und wenn nicht umso besser für die kompetenten Dienstleister.
 
Das ist der konstruktivste Beitrag zu dieser Frage. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Doch. Schon das Eingangsthema des Verfassers unterstreicht die Notwendigkeit für eine fundierte und umfassende berufliche Qualifikation für selbsternannte Fachleute, denn die Frage ist zugleich der Beweis für die Defizite von Anbietern, die nicht umfassend über ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Kenntnis gesetzt sind und als Folge solche und andere Anliegen veröffentlichen. Wäre der Verfasser ordentlich über die rechtlichen Maßnahmen in Kenntnis gesetzt gewesen, die u. a. in einem Studium vermittelt werden (Sachgebiet Medienrecht), hätte er darauf verzichtet, uns an den Defiziten teilhaben zu lassen. Es war lustig, aber zugleich eine Ohrfeige für den Anbieter, denn auch in solchen Fragen sollte man als "Profi" Bescheid wissen – auch als Mediengestalter! Doch solange "nur" die kreative Seite den Schwerpunkt vieler Aktivitäten bildet und alle anderen Sachgebiete vernachlässigt werden, können seriöse und geschulte Anbieter einer goldenen Zukunft entgegen blicken, die alle Schiffbrüchigen verarzten werden – sei es Kunde oder Mitbewerber.

Ein gutes Geschäft.

- Sterling
 
Sterling schrieb:
Ich bin sicher, dass manche Omi sogar besser Kuchen backen kann, als mancher Konditormeister. Aber wie schon gesagt, darum geht es nicht.
- Sterling

Ich dachte eigentlich schon, dass es genau darum geht.

Denn die Omi kann - in Zeiten knapper Renten-Kasse - schnell zur
Kuchenbäckerin werden. Und dann darf der unkreative Konditormeister
bald kleinere Brötchen backen.

Vorrausgesetzt, die Omi findet einen Grafiker, der ihre Künste recht
in Szene setzt. Der dürfte in dem Fall wohl kaum das Honorar des
Agentur-Leitfadens (z.B. des AGD Allianz Deutscher Designer) erwarten,
ergo bleibt der Auftrag dem Neffen der Omi, der sich erst kürzlich mit
dem CorelDraw seines Banknachbarn eingedeckt hat und das nun
ausgezeichnet beherrscht. Was ihm auch jeder inzwischen bescheinigt
hat, mit Ausnahme vom Klaus P. in der Druckvorstufe.

Oder so ähnlich...
 
Bezüglich deiner Anspielung zum Thema "Medienrecht". Selbstverständlich hatten wir dieses Thema auch in der Berufschule.

Mich würde mal interessieren ob du überhaupt mit deinem Studium fertig bist. Deine Art und Weise wie du Leute gruppierst, finde ich echt zum kotzen. Mir kommt es ein wenig so vor, als ob du dich für sehr wichtig hältst, alle Anderen die nicht studiert haben, sind dumm, oder wie soll man deine Aussagen verstehen?
Zumindest ist deine Art und Weise nicht gerade förderlich um sich bei den Mitarbeitern beliebt zu machen. Aber das ist ja dein Bier. ;)
 
Hi, Aramon!

Ich gruppiere Funktionen, Wissen und Autorität. Nicht Menschen, denn darüber kann ich mir kein Urteil erlauben. Ein Urteilsvermögen ist jedoch möglich, wenn jemand über einen Befähigungsnachweis verfügt, da es festgelegte Kriterien dazu gibt, die einen Vergleich ermöglichen. Das ist das Wesen von Prüfung und Qualifikation.

Die Frage, ob ich noch studiere, möchte ich wie folgt beantworten:
Nein, im Sinne einer Ausbildung zur Erlangung von beruflichen Befähigungsnachweisen.
Ja, aufgrund der Tatsache, das sich Menschen in einen permanenten Lernprozess befinden.

Auf die Aufzählung bezogen:
Ich bin z. Zt. in der Gewichtsklasse Nr. 2 meiner Liste und arbeite an der Herausforderung von Stufe 2 auf 1 zu wechseln, nachdem ich bereits die Stufen 6 bis 2 durchlaufen habe, wenn auch in Kombination mit unterschiedlichen Berufen und Berufspraxis. Was die Kollegen betrifft: Die sitzen in Stufe 3 und Stufe 2 und unterstützen die Einteilung, denn wir alle waren mal in Stufe 6. Geschichte verbindet.

- Sterling
 
Zuletzt bearbeitet:
MacEnroe schrieb:
Und dann darf der unkreative Konditormeister bald kleinere Brötchen backen.
Vorausgesetzt, der Konditor hat noch einen Befähigungsnachweis als Bäcker, denn sonst gibt es Ärger mit der Handwerkskammer und dem Ordnungsamt. Verkaufhilfen, die dagegen Brötchen im Supermarkt "erhitzen", sind fein raus - sie backen nicht. Willkommen in der Bürokratie der Berufswelt.

Der dürfte in dem Fall wohl kaum das Honorar des Agentur-Leitfadens (z.B. des AGD Allianz Deutscher Designer) erwarten
Wenn man Designer im Sinne des AGD ist, wäre das zu empfehlen, um sich selbst nicht zu unterbieten. Immerhin benötigt die Omi keine weltweiten Nutzungsrechte und falls doch, sprechen wir über eine Omi AG, die es sich dann leisten kann.

Was ihm auch jeder inzwischen bescheinigt hat, mit Ausnahme vom Klaus P. in der Druckvorstufe.
Aus Kostengründen, denn wer Mitarbeiter lobt, der muss ihr Gehalt aufbessern. Preisgünstig bleibt es, wenn man ihnen Defizite aufzeigt. Da sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt.

- Sterling
 
Sterling schrieb:
Wenn man Designer im Sinne des AGD ist, wäre das zu empfehlen, um sich selbst nicht zu unterbieten. Immerhin benötigt die Omi keine weltweiten Nutzungsrechte und falls doch, sprechen wir über eine Omi AG, die es sich dann leisten kann.
Auch das Honorar bei Nutzungsrechten der Kategorie 1 darf er sich nicht
erwarten. D.h. sollte er natürlich erwarten, nur bekommen wird er es nicht.
Somit sollte er es auch nicht erwarten. Er würde sonst jedesmal enttäuscht
sein bzw. viel zuviel Zeit mit solchen Kunden verplempern.
Sterling schrieb:
Aus Kostengründen, denn wer Mitarbeiter lobt, der muss ihr Gehalt aufbessern. Preisgünstig bleibt es, wenn man ihnen Defizite aufzeigt. Da sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt.
- Sterling
Der Grafiker ist in dem Fall Kunde. Und Kunden darf mal auch mal loben.
Was sich der Mann in der Druckvorstufe aber angesichts der Druckdaten
verkneifen konnte.
 
ich muss zugeben, dass ich hier seit einiger zeit nicht mehr durchblicke (was allerdings nur meine sorge sein darf). ein aspekt jedoch scheint mir im allgemeinen interesse würdig, beleuchtet zu werden:

welche spezielle befähigung denn macht aus einem möchtegern- einen richtigen webdesigner und warum?
rob
 
gester schrieb:
ich muss zugeben, dass ich hier seit einiger zeit nicht mehr durchblicke (was allerdings nur meine sorge sein darf). ein aspekt jedoch scheint mir im allgemeinen interesse würdig, beleuchtet zu werden:

welche spezielle befähigung denn macht aus einem möchtegern- einen richtigen webdesigner und warum?
rob

Das kann wohl niemand für dich beantworten. Die Übergänge sind
fließend.
Die einfachste Definition wäre: Ein "richtiger" Webdesigner lebt seit
mindestens 1 Jahr von seiner Arbeit und hat zufriedene Kunden.
Das wäre mal ein Kriterium.

Das heißt natürlich nicht, dass die Arbeit eines "Nebenjob-Designers"
unbedingt schlechter sein muss. Schwierig... das kann nur jeder für
sich im Einzelfall entscheiden.
 
Die einfachste Definition wäre: Ein "richtiger" Webdesigner lebt seit
mindestens 1 Jahr von seiner Arbeit und hat zufriedene Kunden.
Das wäre mal ein Kriterium.

Ein gutes Kriterium, neben einer gültigen Steuernummer beim zuständigen Finanzamt. Auf diese Weise wären alle Anbieter keine "Webdesigner", die nur während der Sommerferien arbeiten und auch sonst die Hausaufgaben vernachlässigen. Wirklich schwierig, eine Grenze zu ziehen. Deshalb bleibe ich bei den Kriterien wie bei jeder Berufswahl. Liegt ein staatlich anerkannter Abschluss in dem jeweiligen Fachgebiet vor, ist man ein Profi, selbst wenn man nichts kann. Fehlt der Befähigungsnachweis, ist und bleibt man ein Amateur, selbst wenn man gut darin ist. Alles andere wäre Chaos und jeder Berufsabschluss wäre dann in Frage zu stellen. Ich habe nicht den Wunsch, mich von einem umgeschulten Metzger operieren zu lassen, nur weil dieser sich einredet, ein begnadeter Arzt bzw. Chirurg zu sein. Das darf er natürlich, aber bitte erst nach dem Medizinstudium und der zusätzlichen Facharztausbildung, wenn seine Fähigkeiten und Kenntnisse erfolgreich geprüft wurden. Ist ja auch eine Vertrauensfrage, das Öffnen einer Website oder des Bauchraums!

Nochmal kurz zum Thema Nutzungsrechte (Ehrliches aus dem Nähkästchen):
Angaben über Nutzungsrechte tauchen auf unseren Rechnungen zwar immer als Position auf, aber als Kostenbetrag steht dort überwiegend(!) "kostenlos" oder "inkl. Preis", denn die Angaben der AGD sind Empfehlungen und für Empfehlungen gibt es keine Verpflichtungen.

Geschickter ist es, solche Kosten bei dem Entwurfshonorar zu verpacken, denn damit ist ein angemessener Stundenlohn gewährleistet, selbst bei Änderungen einer Tätigkeit, wo keine Nutzungsrechte mehr doppelt in Rechnung gestellt werden können. Die Vorgaben der AGD erfüllen nicht den Tatbestand auf Vollständigkeit bzw. sind nicht auf jeden Auftrag anwendbar. Als Richtlinie aber durchaus eine Empfehlung und vielseitig in der Anwendung.

Sind bei Produktionen Warenzeichen mit im Spiel, wo es gilt, Ergebnisse rechtlich schützen zu lassen, dann informieren wir uns über die Kosten, die damit im Zusammenhang stehen und stellen selbstverständlich eine anteilige Summe, gemessen an den Gesamtkosten zugunsten unserer Tätigkeit aus, denn so bescheiden darf man als Unternehmen nicht sein, einem Kunden etwas zu schenken, damit andere Berufszweige (Rechtsanwälte, Notare) daran verdienen und man am Ende leer ausgeht. Handelt es sich lediglich um Gebrauchsgrafik, ohne Fachleute des Rechts in Anspruch zu nehmen, kann von einem Nutzungsrecht abgesehen werden, denn mal ehrlich: Was hat man als Anbieter davon, vom Kunden Kosten für Nutzungsrechte einzufordern, wenn man die Absicht hat, auch zukünftige Werbemaßnahmen gemeinsam zu realisieren? Schließlich erhält man nicht täglich die Aufgabe, den weltweiten Vertrieb einer DVD durch anspruchsvolle Werbemaßnahmen zu unterstützen, wo eine Nutzungsgebühr tatsächlich einen Sinn macht, wenn auch nur, um die hohen Kosten für das Vorhaben zu unterstreichen?

Im Fall von Miniproduktionen, Jobs für Stammkunden oder für den regionalen Einsatz mittelständiger Unternehmen, sollte man die Kirche im Dorf lassen. Die Nutzungsrechte erwähnen, aber nicht berechnen. Es steckt ja nicht hinter jedem Kunden das Potential und Kapital von Sony und anderen Riesen.

- Sterling
 
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