Hilfe: Was tun wenn Kunde sich vom Auftrag zurück zieht?

@Godzilla: Ich habe da durchaus meine Ausbildung, praktiziere aber nicht als Anwalt. Beruflich bin ich auch dauernd mit diesen Fragen konfrontiert - unsere AGB (Enterprise Software, auch als ASP) umfassen 12 Seiten mit kleiner Schrift...

Du hast völlig Recht mit Deinem Vorgehen und Deinen Tipps! Ich wollte mohol nur Munition für den Fall geben, dass die sich auf einen Werkvertrag (falls überhaupt ein Vertragsverhältnis anerkannt wird) berufen und sagen: "War dann ja leider nichts."

In der Praxis ist das mit Werken tatsächlich immer so eine Sache. Übrigens rechnet meine Frau (Editorial Design, seit über 20 Jahren) mit ihren Stammkunden immer auf Werksvertrag-Basis ab. So macht sie mehr Geld, da sie die Aufgabe kennt und sehr schnell ist...
 
Ich würde einfach mal eine Rechnung über den bisherigen Aufwand schicken, mit üblicher Zahlungsfrist (zwei Wochen). Mach einen fairen Preis, normalerweise stört so eine Firma das nicht groß, vielleicht bezahlen sie es ja. Warum auch nicht? Die Leistung wurde ja erbracht. Wenn sie nicht zahlen, kannst Du ja immernoch gemein werden, aber doch nicht gleich als erstes.
 
Godzilla schrieb:
Zahlziel
Damit der Kunde sich aber nicht herausreden kann, dass die Rechnung nicht ordnungsgemäß gestellt sei, achte daher genau auf Rechnungsnummer, Steuernummer, Nettobetrag, Bruttobetrag, Mehrwertsteuer, Datum und eine genau Bezeichnung der Leistung.

wichtig ist noch der zeitraum der leistung! also wann du was gemacht hast.
das muss nicht genau sein... ich schreibe beispielsweise: die Leistungen wurden
im Januar 2005 erbracht.


:)
 
Hier mal für alle die es interessiert ein Auszug aus den ersten 3 Mails.
Absender und das obligatorische MfG am Ende habe ich mal ausgelassen.

Ich:

Hallo,
anbei das Angebot für eure Webseite.
Vom Umfang müsse alles abgedeckt sein.
Bei Fragen einfach kurz durchrufen.
--------------------------------------
Kunde:

Hallo,
okay wie sehen die weiteren Schritte nun aus?
--------------------------------------
Ich:

Hallo,
von der Zeitplanung her könnten wir ab morgen nachmittag bzw. Donnerstag mit der Konzeption und Ideenfindung beginnen.

Ideal wäre es, wenn ich bereits einen Navigationsplan oder ein Struktogramm
von euch bekommen könnte (muss nicht final sein). Ansonsten kann ich aber auch mitden Infos aus eurem Word arbeiten. Darauf folgen dann dann erste unterschiedliche Entwürfe, die wir zusammen besprechen und die weitere Richtung festlegen.

An erster Stelle sollte außerdem auch die Neugestaltung eures Logos stehen.
Logo und Seite sollen ja gut harmonieren.
--------------------------------------
Hallo,

da bin ich absolut ihrer Meinung. Von der Struktur her finden wir die xyz-Seite welche Sie ja auch gemacht haben nicht schlecht. (Wir wollen keine rechte Navigation, bzw. rechten Bereich.)

Ansosnten lasse ich Ihnen da bis auf die Kommentare in der Wordfile freie Hand. Es wäre nett wenn Sie mir so 1 - 2 entwürfe machen könnten damit wir hier sehen kann in welche Richtung Sie denken um dann unsere Ideen noch integrieren zu können.
 
Naja, das ist so Vorgeplänkel ...

Ist der Logo-Entwurf separat im Angebot aufgeführt, gibts darüber
ja mal keinen Zweifel.
 
War zu faul, jetzt hier alles durchzulesen und hoffe, dass es sich nicht wiederholt:

Hast du's schon mal bei mediafon.net probiert?

das ist quasi die Gewerkschaft für Freiberufler von ver.di (inkl. Rechtschutz) und die Beraten im Frühjahr 2005 für Nichtmitglieder kostenlos.
-->mediafon.net
 
genau

dannycool schrieb:
Ich würde einfach mal eine Rechnung über den bisherigen Aufwand schicken, mit üblicher Zahlungsfrist (zwei Wochen). Mach einen fairen Preis, normalerweise stört so eine Firma das nicht groß, vielleicht bezahlen sie es ja. Warum auch nicht? Die Leistung wurde ja erbracht. Wenn sie nicht zahlen, kannst Du ja immernoch gemein werden, aber doch nicht gleich als erstes.

Genau. Exact. Mach mal die Rechung...

Als Zahlungsziel festes Datum nennen! (nicht 10 Tage..) ich mach
etwa 10 Tage und schreib: ...bis zum 00.13.2005

Danach, falls kein Geld da ist: Mahnung. usw.

Zwischendurch kommts vielleicht zu einem Gespräch, da merkst
du dann schnell wo der Hase läuft.
 
Bleibt das Copyright für die Entwürfe bei mir? Was müßte ich da dazuschreiben?

...irgendwo gabs da mal etwas über das "geistige Eigentum" bei kreativen Arbeiten.
Wenn man das "geistige Eigentum" nicht explizit deklariert in einem Vertrag, dann bleibt
das Nutzungsrecht und die Idee dein Eigentum. Es sei denn, man tritt nach Bezahlung
davon zurück.
Schau mal evtl. darunter nach – bin mir gerade auch nicht gerade sicher... :(

Gruß Difool
 
urheberrecht und nutzungsrecht sind zwei verschiedene dinge.
das urheberecht ist mit deiner person verbunden und nicht auf
andere übertragbar bzw. kannst du es nicht verkaufen. dafür
sind besagte nutzungsrechte gedacht. die staffeln sich dann ent-
weder zeitlich oder räumlich (grad der verbreitung).

ich würd aber ruhig nochmal explizit reinschreiben, dass du
keine nutzungsrechte vergibst!

:)
 
MacEnroe schrieb:
Was gibts da zu überlegen?

Schreib sofort eine freundliche Rechung für deine erbrachten Leistungen!
Entwicklung Logo, Website-Entwürfe.

Schreib rein, dass bei der Website lediglich Entwurfskosten anfallen,
und diese nun wesentlich geringer sind, weil der Entwurf nicht genutzt
wird. Und dass damit kein Nutzungsrecht verbunden ist.

Wegen der fehlenden Auftragsbestätigung würde ich mir keine
Sorgen machen. Es liegen Entwürfe vor, ein Angebot, und Mails,
der Auftrag lässt sich nicht abstreiten.

Und immer freundlich bleiben. Solche Dinge passieren, das darf man
nicht persönlich nehmen, gibt unzählige Gründe dafür... der nächste
Auftrag ist der wichtigere.

schließe mich dem völlig an!

natürlich kannst du dein Honorar für die bereits geleistete Arbeit einfordern, es sei denn, es handelte sich um ein Pitching, wo von vornherein ausgemacht war, dass es das Geld nur gibt, wenn die IDEEN GEFALLEN. Rechtlich sind da die Emails bindend. Ausdrucken und dem Anwalt vorlegen, bzw. dem Briefverkehr mit der Firma.

Auf alle Fälle soltest du aus dieser Sache lernen und dir AGBs und Werksverträge erstellen lassen. In den AGBs stehen die grundlegensten Dinge drinne, im Werkvertrag werden die Detalis vestgehalten. Die AGBs kann man prima auf die Rückseite von allem Briefpapier drucken, sodass der Kunde nicht sagen kann, er hätte sie nicht gelesen.
Ich hatte auch solchen Stress mal mit einem Kunden. Geld habe ich nie gesehen, aber seither habe ich meine Verträge. WICHTIG: die Verträge müssen von einem Juristen erstellt bzw. geprüft werden. Hatte mir damals das Buch "Recht für Grafiker" gekauft, lohnt sich echt (wurde hier schon erwähnt...), damit mir meinen Wunschvertrag und AGBs zusammengebastelt, und das dann einem Anwalt gegeben, zusammen mit dem Buch. Das Buch hat eine Menge Geld gespart, da die Juristen sich ja normalerweise nicht so mit den Verhältnissen speziell bei Grafikern und Webdesignern auskennen. Das ganze hat mich mit Buch ca.200euro gekostet, die sich aber wirklich lohnen. Ohne Buch wäre das teuer geworden (nicht unter 1000€), da sich der Jurist erst hätte in die Materie einarbeiten müssen... Allerdings gibt es auch spezielle Juristen, die sich nur mit Medienrecht beschäftigen...
 
genau

microboy schrieb:
urheberrecht und nutzungsrecht sind zwei verschiedene dinge.
das urheberecht ist mit deiner person verbunden und nicht auf
andere übertragbar bzw. kannst du es nicht verkaufen. dafür
sind besagte nutzungsrechte gedacht. die staffeln sich dann ent-
weder zeitlich oder räumlich (grad der verbreitung).

ich würd aber ruhig nochmal explizit reinschreiben, dass du
keine nutzungsrechte vergibst!

:)

So isses. Exactamente.
 
...und ? hast du schon in erfahrung gebracht, ob sie dein Logo zumindest nutzen wollen? Oder dich komplett über den Tisch ziehen?

ansonsten ist der Weg folgender, wie ich es kürzlich in einem Design & Recht Seminar gelernt habe:

das Gesetz schützt den freischafenden Designer relativ gut, auch wenn das mit der Bewislast nicht ganz so einfach ist - doch E-Mails werden immer häufiger anerkannt. Auch mündliches ist ein Vertrag und das gesetz geht davon aus, dass du ohne Auftrag nicht arbeitest (nett, nicht?) und Entwürfe werden erst nach Auftragserteilung erstellt... Sagt zumindest die Theorie.

Du brauchst nicht unbedingt eigen AGBs, auch hier gilt sonst der allgemeine Grundsatz des Urheberrechts, doch natürlich ist es besser, welche zu haben, alles schriftlich zu fixieren, blabla. das hast du ja jetzt gelernt.

Das Gesetz geht davon aus, das du Nutzungsrechte überträgst. Das bedeutet, du berechnest im Allgemeinen ein Entwurfshonorar, Nutzungsrechte und Ausführungshonorar. In deinem Fall fallen die letzten beide Punkte weg, also stelle eine nette - nicht zu geringe Rechnung - über dein Entwurfshonorar. Damit sagst du indirekt auch, dass du keine Nutzungsrechte überträgst und der Kunde somit nichts nutzen darf. Solltest du evtl auch in der Rechnung formulieren. "Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Das Werk darf in keiner Form genutzt oder verändert werden. Es fällt lediglich gemäß Auftragserteilung eine Entwurfsvergütung an in Höhe von..."

Dann musst du eine Frist setzen, bis wann bezahlt werden muss.
Eine Leistung (in diesem Falle die Geldleistung an dich) muss fällig sein, bevor du mahnen kannst (logisch eigentlich).
Erst ab dieser Fälligkeit kannst du auch Mahnzinsen berechnen, erst danach kannst du rechtliche Schritte einleiten.

Ich bin natürlich keine Juristin. Grundsätzlich ist aber wie gesgat der "schöpferisch-kreative Geist" ganz gut vom Gestez geschützt. (Viele Designer wissen z.B. gar nicht, dass sie vom gesetz her Abschlagszahlungen berechnen DÜRFEN - und bleiben erstsmal auf hohen Vorab-Kosten sitzen.)

Also ich denke eine ordentliche Rechnung mit den richtigen Sätzen ist ein guter Weg, um an dein Recht und Geld zu kommen. Und das wird dann sofort in Seminare, Bücher und eine AGD Mitgliedschaft investiert ;-) - die helfen einem nämlich auch super in solchen Fragen!

Viel Glück!
 
Hallo,
bisher hat sich noch nichts ergeben. Die 2. Mahnung habe ich gestern rausgeschickt. Danke an alle für die tolle Hilfe bisher!
 
Also zur Vorgehensweis meiner Vorredner (Rechnung, Mahnung, Verzug, Klage) kann ich nichts hinzufügen. Es ist dir aber anzuraten, einen Anwalt auf diesem Gebiet zu konsultieren.
Unabhängig von Werk- oder Dienstvertragscharakter und des daraus resultierenden Vergütungsanspruches dür dich, ist zwischen Erstellung einer Web-Seite und der Erstellung eines Logos im Einzelfall zu unterscheiden, wenn es um Urheberrechtsverletzungen geht.
Grundsätzlich schützt das Urheberrecht für dich als vermeintlichen Urheber nur (1.) Werke, die (2.) fertig sind. Ideen können nicht geschützt werden.
Die Webseite wird wohl kein Werk i.S.d. UrhG sein, vielleicht aber das Logo. Das ist im Einzelfall zu prüfen.
Hast du ein Werk erstellt und wird es genutzt, stehen dir Unterlassungsansprüche oder sog. Lizenzansprüche bzw. die sog. Lizenzanalogie zu.
Schreib bitte, wie es weiter geht.
 
microboy schrieb:
urheberrecht und nutzungsrecht sind zwei verschiedene dinge.
das urheberecht ist mit deiner person verbunden und nicht auf
andere übertragbar bzw. kannst du es nicht verkaufen. dafür
sind besagte nutzungsrechte gedacht. die staffeln sich dann ent-
weder zeitlich oder räumlich (grad der verbreitung).
das ist richtig.
ich würd aber ruhig nochmal explizit reinschreiben, dass du
keine nutzungsrechte vergibst!
:)
das leider nicht mehr. du kannst zwar die nutzungsrechte verbieten, der kunde hat aber nichts davon. er kann seine brochüre dann nicht einmal irgendwo publizieren.

ein beispiel, zwar aus einer anderen branche ( ok, müsste ich mich eigentlich erst vorstellen, das kommt aber später irgendwann ;) zuerst herzlichen gruss an alle :) ) -> musik, die regeln sind aber nicht unähnlich:
ich wollte einen animationsfilm zu einem musikstück zeichnen. der italienische komponist lebt seit 1750 nicht mehr. ok, der kriegt keine urheberrechtlichen tantiemen mehr (die erlischen 70 jahre nach dem tod).
blöderweise war sein stück nur ein entwurf. ein anderer italiener ( müsste ein rustikaler bursche sein ;) ), geboren 1910, hat das stück 1945 gefunden und praktisch neu komponiert. sein verlag verlangt 4.22 eur/sekunde + ust. die nutzungsrechte würde ich für 10 jahre kriegen...
ohne sie kann ich gar nichts machen. die nutzungszeit ist für ein werk _unheimlich_ wichtig.

jetzt nur für neugierige ;) :
es kommen noch die nutzungsrechte für die performance dazu (erlischen erst 50 jahre nach der aufzeichnung) -> das sind die tantiemen für die musiker, die das stück gerade in der version, die ich verwenden würde, gespielt haben.
alles tadellos geregelt ;)

rob
 
Jim Panse schrieb:
Also zur Vorgehensweis meiner Vorredner (Rechnung, Grundsätzlich schützt das Urheberrecht für dich als vermeintlichen Urheber nur (1.) Werke, die (2.) fertig sind. Ideen können nicht geschützt werden.
(..)
doch, z.b. wettbewerbsideen, egal welcher sorte (ich komme ursprünglich aus dem architekturbereich). die sind ohne weiteres klagbar.
blöderweise gibt es für eine geistige leistung keinen anderen schutz.

rob
 
Zuletzt bearbeitet:
Ruhig angehn lassen die Sache . Ansonsten ist die Vorgehnsweise die Macenroe vorschlägt die Richtige - würde ich auch so versuchen.

Das ist Deine geleistete Entwurfsarbeit und die müsste "eigentlich" vergütet werden.

Wenn die sich querstellen wird es schwierig. Veränderte Entwürfe (ideenklau) einklagen ist sehr schwer, zumal Du den Streitwert bedenken mußt (Entwurfsarbeit).

Versuch etwas Geld raus zubekommen, und ärger Dich nicht zu sehr.
(Ist mir auch schon zweimal passiert.)
 
mohol schrieb:
...Wir bedanken uns für ihre Bemühungen und müssen ihnen leider mitteilen, dass wir uns mit bisher gelieferten Entwürfen besser trennen sollten...

Damit wird zumindest bestätigt dass von Dir Leistungen erbracht worden sind.

Oetzi schrieb:
Hast Du eine Rechtschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige?

Grüße,
Flo
 
Kann es sein, dass der "Kunde" von einer Agentur zur nächsten zieht und dabei immer die bisherigen Ideen mitschleift um sie dem nächsten vorzuzeigen? So kann man einen Auftrag auch durchziehen bis man einen gefunden hat der nur noch alles zusammen setzt... :rolleyes:

Wenn du weisst wer die anderen Entwürfe gemacht hat die du auch gesehen hast kannst dich dort ja mal schlau machen...vielleich tkann er dir auch was erzählen. Dann wärt ihr vielleicht shcon zu zweit.
 
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