Hilfe: Was tun wenn Kunde sich vom Auftrag zurück zieht?

Hast Du eine Rechtschutzversicherung? ;)
 
Leider nicht :/
 
Is aber garnicht so teuer , und wenn du einbischen was umsetzt zahlt sichts echt aus!
 
Aber lass dich natürlich trotzdem nicht einschüchtern !!!
Ich empfehle dir wirklich den rat vom letzten Beitrag von Lutzifer1960 !
ausser das mitn Anwalt natürlich!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz einfach: Rechnung schreiben. Bei nicht bezahlen Mahnung. Nochmal mahnen mit Hinweis auf Verzug und anstehenden Mahnbescheid. Dann Mahnbescheid. Erst wenn Widerspruch eingelegt wird zum Anwalt gehen. Wichtig: Alle Rechnungen kommentarlos, aber mit Aufschlüsselung für was Du Honoar verlangst: "Lt. Ihrem Auftrag vom… etc. Laß Dich auf keine schriftliche Diskussion ein sondern ziehe es einfach durch. Evtl. "Verhandlungen" nur mündlich am Telefon. Bei Ergebnis schriftlich bestätigen lassen etc.

Gruß
i-lancer
 
Ein guter Rat an alle:

Mal ganz abgesehen davon wie das hier ausgeht, rate ich JEDEM, sich nicht nur einen schriftlichen Auftrag geben zu lassen, sondern viel mehr so einen Auftrag SELBST zu formulieren und dem Auftraggeber zur Unterzeichnung vorzulegen.

Jetzt kommts aber:
In meinen Aufträgen ist stets vermerkt, dass es sich bei der Beauftragung um ein Dienstverhältnis handelt und nicht um ein Werkverhältnis. Ein Dienstvertrag beinhaltet nicht den Erfolg einer Tätigkeit, sondern nur die Tätigkeit selbst. So kann bei Abbruch der Tätigkeit bis zu diesem Zeitpunkt abgerechnet werden. Ein Werkvertrag ist nur dann erfüllt, wenn das Werk in seiner Gesamtheit vorhanden ist und der Kunde das Ergebnis abnimmt.

Leute, traut euch eueren Kunden etwas schriftliches vorzulegen. Seriöse Kunden werden nicht zögern den Auftrag zu unterschreiben. Wenn der Kunde den Auftrag bemängelt und nicht unterschreiben will, dann ist bereits Vorsicht geboten. Die Denkweise, dass man einen Kunden mit einen Vertrag oder Schriftstück vergraulen könnte ist grundverkehrt und vollkommen unbegründet. Im Gegenteil, der Kunde merkt, dass es ab der Unterschrift ernst wird und wird viel besser mitarbeiten als ohne Unterschrift. Denn er weiß ja, Zeit ist Geld, sein Geld.

Viel Glück.
 
Godzilla schrieb:
Ein guter Rat an alle:

Mal ganz abgesehen davon wie das hier ausgeht, rate ich JEDEM, sich nicht nur einen schriftlichen Auftrag geben zu lassen, sondern viel mehr so einen Auftrag SELBST zu formulieren und dem Auftraggeber zur Unterzeichnung vorzulegen.

Viel Glück.

Genau, immer nur mit Auftragsbestätigung. Denn, Vertrag kommt von "Vertragen"

Gruß
i-lancer
 
ich hab in meinen agb's irgendwo ne klausel die genau diesen fall
abdeckt. sprich der kunde will entwürfe sehen und hat aber nichts
unterschrieben bzw. schriftlich beauftragt...

ich schau heute abend mal!

:)
 
Hi,

ich hatte das Problem von der Seite des Auftraggebers. Ich habe einer Agentur die schon lange für uns arbeitet mündlich einen Auftrag erteilt einen Relaunch eines kleinen Veranstaltungsfolders zu erstellen. Der Entwurf war dann seitens der Agentur grausam und wir haben uns für eine andere entschieden, und jetzt kommts. Wir mußten trotzdem einen gewissen Betrag an die Agentur zahlen, für einen Erstentwurf, auch wenn der nicht das gelbe vom Ei war. Das ist üblich.

Also mein Tipp, schreib eine Rechnung für getane Arbeit, vielleicht nicht gleich unter Androhung von Waffengewalt, aber du hast deinen Teil erledigt, der Auftraggeber scheint sich nicht einigen zu können und wenn du von deinen Entwürfen überzeugt bist solltest du nicht einfach klein beigeben. Stell dir vor jede Firma schreibt 1000 Agenturen an, bittet um einen Entwurf und sagt dann allen ab, um die Entwürfe etwas zu verändern und dann zu nutzten ?!?!
 
Godzilla schrieb:
In meinen Aufträgen ist stets vermerkt, dass es sich bei der Beauftragung um ein Dienstverhältnis handelt und nicht um ein Werkverhältnis.

Das ist eine nette Idee, muss aber nicht unbedingt was helfen.
Sollte es über diesen Punkt zum Streit kommen, wird eine findige Gegenseite erstmal checken, ob es sich tatsächlich um einen Dienstvertrag handelt. Ist dem nicht so, dann ist egal, ob das Ding so genannt wurde, es ist dann keiner. Die Umgehungsgefahr wäre ja sonst riesig.
Du kannst auch Kaufvertrag über einen Vertrag schreiben, der inhaltlich ein Mietvertrag ist. Der Inhalt zählt, nicht die Bezeichnung.

Generell können natürlich auch Entwürfe was kosten. Denn der Auftraggeber hat ja auch was davon, nämlich zu wissen, was er will/ nicht will und in diesem Fall wohl auch ein Logo.
Die Frage die man in so einem Fall für sich klären muss ist, ob es ein Auftrag oder ein Angebot war. War das, was man gemacht hat, eher so kostenvoranschlagsmäßig mit möglichen Ideen und was man machen würde, dann klingt das eher nach Aquise. Auch wenn da viel Zeit investiert wurde - das ist im eigenen Interesse (man will den Auftrag) und vom Kunden nicht zu bezahlen.
Hat der Kunde schon genauer gesagt, was er haben möchte, flossen schon Infos, gab es gar ein Briefing, sollte man sich mit der Webseite und Podukten auseinandersetzen, dann ist das wohl ein Auftrag und der Entwurf kostet den Kunden Geld.
Hat man allerdings gesagt: "Ich mach jetzt mal ein paar Entwürfe, wenn ich das umsetze kostet es so und so viel", dann gibt's für die Entwürfe wohl eher nix.

Grüße vom Schaf
 
Ich hatte Material mit Beispielseiten der Konkurrenz bekommen, diese waren sogar dokumentiert (was gut und was schlecht ist).

Ziel war eine Seriöse Seite, Navigationsstruktur und Anordnung haben wir auch schon festgelegt. Mir wurden im Verlauf noch eine andere Seite als Anhaltspunkt gezeigt, die dem Kunden gefallen hat. In dieser Richtung habe ich dann weitergearbeitet, natürlich ohne zu Kopieren.

Daraufhin war dann wieder alles zu seriös.
Ich werde jetzt wohl mal eine Rechnung schreiben.

Wie lange soll ich denn da als Zahlungsfrist festsetzen bevor die erste Mahnung kommt? Bisher musste ich noch nie einen Kunden mahnen.
 
Also im Werbeguide 2005 der Werbung Marktkommunikation STEIERMARK http://portal.wko.at/ steht im Kapitel Recht & Werbung folgendes Geschrieben.

Rechtverhältnise Kunde - Werbeunternehmen

Wird für einen Kunden eine Kommunikationsdienstleistung erbracht, so haben sich das Werbeunternehmen und der Kunde darüber geeinigt. Rechtlich betrachtet wurde ein Vertrag abgeschlossen. Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht ist ein Vertrag nicht zwingend eine auf Papier festgehaltene Vereinbarung, sondern jede Form einer Willensüberübereinstimmung. Sofern das Gesetz keine bestimmte Form vorschreibt, bestimmen die Vertragspartner selbst, in welcher Form sie den Vertrag schließen wollen (Grundsatz der Formfreiheit). Ein Vertrag kann daher mündlich, schriftlich oder auch durch schlüssiges Handeln zustande kommen.

Obwohl der Vertrag mit dem Kunden über edie vom Werbeunternehmen zu erbringende Leistung auch mündlich zustande kommt, is es dringend zu empfehlen, aus Gründen der leichteren Beweisbarkeit die getroffene Vereinbarung schriftlich festzuhalten.

...zu den besonders sorgfältig zu regelnfrn Punkten zählt das Honorar. Festzuschreiben ist insbesondere die Art der Honorierung. Diese kann in Form eines bestimmten prozentsatzes von den Entgelten für die Einschaltung der Werbemaßnahme, für die Produktion von Werbemittel usw. erfolgen. Denktbar wäre auch eine Verrechnung nach Stundensätzen oder generell Pauschalhonorar. Auch eine Kombination unterschiedlicher Honorarformen wäre denkbar. Der Gestaltung der Vertragsparteien sind keine Grenzen gesetzt...

zum Urheberrecht stehen noch weitere Seiten gschrieben.

MfG ozoon
 
mohol schrieb:
Wie lange soll ich denn da als Zahlungsfrist festsetzen bevor die erste Mahnung kommt? Bisher musste ich noch nie einen Kunden mahnen.

Was du schreibst klingt ja schon nach Auftrag. Eine Ausschreibung war's ja nicht, sonst hättest du ja nichts von der Konkurrenz zu sehen bekommen ;)

14 Tage für Zahlungen sind ja ziemlich üblich - ob das "bei euch" auch so ist, weiß ich nicht. Zumindest ist die Zeit nicht zu kurz und das ist ja wichtig.
 
Godzilla schrieb:
In meinen Aufträgen ist stets vermerkt, dass es sich bei der Beauftragung um ein Dienstverhältnis handelt und nicht um ein Werkverhältnis. Ein Dienstvertrag beinhaltet nicht den Erfolg einer Tätigkeit, sondern nur die Tätigkeit selbst. So kann bei Abbruch der Tätigkeit bis zu diesem Zeitpunkt abgerechnet werden. Ein Werkvertrag ist nur dann erfüllt, wenn das Werk in seiner Gesamtheit vorhanden ist und der Kunde das Ergebnis abnimmt.
Das stimmt so nicht, s. § 649 BGB. Auch bei Abbruch eines Werkvertrages ist eine Vergütung fällig, auch wenn das manche Auftraggeber nicht einsehen wollen.

Ein anderer Punkt: Unabhängig von der Bezeichnung kann auch eine "Dienstleistung" vor Gericht als "geschuldetes Werk" enden. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern der Charakter des Verhältnisses.

@mohol: 14 Tage Frist setzen, mahnen mit 7 Tagen Frist und automatischem in Verzug setzen, dann Mahnverfahren - das wäre die schnelle und "harte" Tour. Ansonsten werden meist 30 Tage Zahlungsziel in Anspruch genommen. Zum Ablauf (Formulierungen etc.) müsste es Tonnen Material im Netz geben, suche mal danach.
 
Zahlziel

Das Zahlziel kannst du selbst festlegen. Was spricht gegen 14 Tage? Wenn dann nach vier Wochen noch nicht bezahlt wurde, ist der Kunde eindeutig in Verzug und in jedem Fall mahnfähig.
Damit der Kunde sich aber nicht herausreden kann, dass die Rechnung nicht ordnungsgemäß gestellt sei, achte daher genau auf Rechnungsnummer, Steuernummer, Nettobetrag, Bruttobetrag, Mehrwertsteuer, Datum und eine genau Bezeichnung der Leistung.
Falls es zur Mahnung kommt, darfst du die Kosten dieser mit aufrechnen. Ich bin nicht gierig und mache 4 Euro, das entspricht etwa dem Verwaltungsaufwand und Briefmarke. Nach 2 Mahnungen kommt der Mahnbescheid, welchen ich bereits in der 2. Mahnung als "weitere Schritte" ankündige.
Grundsätzlich kann man nach Überschreitung des Zahlziels bereits den Mahnbescheid ausfüllen, aber das wäre etwas überzogen.
Noch besser ist, aber das kann nicht jeder, einfach mal anrufen warum die Rechnung nicht bezahlt wird und ob etwas unklar sei. Das wirkt auch immer gut.
 
songliner schrieb:
@mohol: 14 Tage Frist setzen, mahnen mit 7 Tagen Frist und automatischem in Verzug setzen, dann Mahnverfahren - das wäre die schnelle und "harte" Tour. Ansonsten werden meist 30 Tage Zahlungsziel in Anspruch genommen. Zum Ablauf (Formulierungen etc.) müsste es Tonnen Material im Netz geben, suche mal danach.

In Verzug kommt man schon, wenn man auf die nach dem Kalender bestimmte Frist nicht leistet. Wer also sagt, ich will das Geld am so und so vielten udn dann nix kommt kann -zumindest rechlicht- gleich Verzugszinsen fordern. Ob das so nett ist, ist die andere Frage ;) Aber manche Kunden will man ja auch nicht mehr :D
 
Bleibt das Copyright für die Entwürfe bei mir?
Was müßte ich da dazuschreiben?
 
Wattschaf schrieb:
In Verzug kommt man schon, wenn man auf die nach dem Kalender bestimmte Frist nicht leistet.
Klar. Hatte ich wg. copy & paste falsch zusammengesetzt, deswegen war das missverständlich - gehörte hinter die erste Frist ;).
 
mohol schrieb:
Bleibt das Copyright für die Entwürfe bei mir?
Was müßte ich da dazuschreiben?
Das Urheberrecht hast Du sowieso. Fraglich ist, wie Du mit dem Nutzungsrecht umgehen willst.
Du kannst entweder nur Deinen Aufwand abrechnen, ohne (gedachtes) Nutzungsrecht und dies auch so formulieren, oder Du räumst für die vorgelegten Arbeiten ein Nutzungsrecht ein.
Wie Du das am besten formulierst, entnimmst Du bereits hier genannten Quellen.
 
WERKVERTRAG

ich weiß dass man einen Werkvertrag abbrechen kann und auch die Leistung abrechnen kann. Leider ist es in der Realität ganz anders, denn der Kunde beruft sich dann darauf, dass man ihm angeblich etwas bestimmtes zugesagt hätte aber nun dieses Ziel nicht erreicht hat. Daswegen ist die halbe Leistung für den Kunden unbrauchbar und deswegen zahlt er nicht. Mit einem Dienstvertrag ist alles viel leichter, aber natürlich muss er auch als Dienstvertrag abgefasst sein. Ich bin ja nun schon etwas länger im Geschäft, und aus der Praxis und einigen guten aber auch schlechten Erfahrungen ist der Dienstvertrag für mich die beste Lösung. Manchmal muss man auch von der eigenen Seite aus einen Vertrag kündigen und bei einem Werkvertrag wird der Kunde immer (zurecht) sagen, tja, solange nichts fertig ist gibts kein Geld. Beim Dienstvertrag schon.
Außerdem rate ich jedem, wenn man merkt dass die Forderungen des Kunden vollkommen aus dem Ruder laufen, eine Ergänzung zum bestehenden Vertrag zu fertigen, in welcher die zusätzlichen Leistungen aufgenommen werden. Vor allem sollen die Leistungebn klar und eindeutig formuliert werden. Z.B. "Eine Homepage plus einer Änderung" reicht da wirklich nicht. Eine Änderung kann eine Textzeitle sein, oder eben fast alles ganz neu machen. Lasst euch Entwürfe stets abzeichnen, damit sich auch der Kunde noch erinnern kann was ihr ihm vorgelegt habt.
Legt euch auch Geschäftsbedingungen zurecht, welche im Auftrag als Bestandteil des Vertrags genannt werden.
Das mag jetzt alles etwas überzogen klingen und wahrscheinlich wird man das alles sehr selten benötigen, aber wenn, dann erwischt es euch nicht kalt.
 
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