Hilfe: Was tun wenn Kunde sich vom Auftrag zurück zieht?

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mohol

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Hallo,
ich habe leider ein für mich größeres Problem mit einem Kunden.

Es ging um ein Angebot für ein Logo und eine Webseite. Dieses habe
ich meinem Kunden zugeschickt, daraufhin hat dieser gefragt, wie nun die
weiteren Schritte aussehen.

Ich habe dem Kunden die folgenden Schritte (Logo+Entwürfe erstellen, Web-Entwürfe erstellen, Ausarbeitung) in der Antwort E-Mail beschrieben. Der Kunde war mit der Vorgehensweise einverstanden und wollte, dass ich 1-2 Entwürfe erstelle.

Bei den Logoentwürfen hat man sich dann auch direkt für eins entschieden.
Danach habe ich die ersten Webseiten Entwürfe gesendet. Doch es war noch die falsche Richtung, daraufhin habe ich dann einen komplett neuen Entwurf erstellt.

Nach telefonischer Absprache hat man mir dann auch gesagt, dass dieser Entwurf besser gefällt und in die richtige Richtung geht. Ich sollte noch einige Korrekturen bis heute vornehmen.

Nun kommts...
Es kam gerade eine Mail, in der in etwa steht: "Wir haben die Entwürfe unserer Entwicklungsabteilung vorgelegt und diese nicht nicht zufrieden. Sie erkennen einen Fortschritt, allerdings sind sie der Meinung, dass diese Seite das Geld nicht wert ist. Wir bedanken uns für ihre Bemühungen und müssen ihnen leider mitteilen, dass wir uns mit bisher gelieferten Entwürfen besser trennen sollten."

Dazu muss ich sagen, dass die Entwürfe wirklich gut und meiner Meinung nach sehr passend waren. Es ist auch nicht die erste Webseite, die ich erstelle. Mir scheint mittlerweile, dass dieser Kunde nicht weiß, wo er hin will und ich muss das jetzt ausbaden.

Leider habe ich keine direkte schriftliche Auftragsbestätigung (lediglich einen regen EMail Verkehr).

Wie ist das jetzt rechtlich? Für die 4 Tage Arbeit muss ich doch zumindest eine Aufwandsentschädigung verlangen können oder kann sich der Kunde da quer stellen? Gibt es da evt. einen speziellen Schutz oder entsprechende Gerichtsurteile für Grafikdesigner?

Vielleicht hat ja schon jemand diese Erfahrung gemacht, es wäre sehr nett, wenn mir jemand helfen kann! :(
 
hattest du mit deinem angebot auch agb's mitgeschickt?
wenn nicht und auch der kunde seine nicht vorgelegt hat,
so gelten die allgeimein agb's - die solltest du dir dann
mal anschauen.

und dann halt auf die freundliche tour versuchen eine
aufwandsentschädigung zu bekommen...

beim nächsten mal dann alles schriftlich bestätigen lassen
und eben auch agb's mit rausschicken! ein telefonat hat im
zweifelsfall nie stattgefunden!


:(
 
irgendwie riecht das für mich auch nach ideenklau!

ich hoffe für dich mal, das was rumkommt. und behalte
den "kunden" webtechnisch im auge.
 
und schön drauf achten, dass deine entwürfe sich nicht im baldigen launch der site wiederfinden. entwicklungsabteilung... ;)
 
ich fühl mich auch echt betrogen. :/

Nach eigener Recherche habe ich hier etwas ganz nützliches gefunden:
http://www.puk-medienrecht.de/downloads/1200.pdf

Danach wurde ein mündlicher Vertrag geschlossen, da ich per E-Mail ja expliziet aufgefordert wurde, 1-2 Entwürfe zu erstellen.

Fragt sich nur, ob E-Mails rein rechtlich soviel hermachen...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zum Logo wurde kein Wort verloren.
Bevor ich da anrufe wollt ich mich erstmal informieren.

Wie ist denn das, wenn deren neues Logo/Webseite dann tatsächlich nach meinen Entwürfen aussieht?
 
Fragt sich nur, ob E-Mails rein rechtlich soviel hermachen...


Emails gelten meines Wissens nach genau so wie ein Brief.
Also Kopf hoch - und schick ihnen einfach ne Rechnung für das, was du gemacht hast - 2 Entwürfe und das Logo. Die sind ja auch nicht umsonst.
 
mohol schrieb:
Zum Logo wurde kein Wort verloren.
Bevor ich da anrufe wollt ich mich erstmal informieren.

Wie ist denn das, wenn deren neues Logo/Webseite dann tatsächlich nach meinen Entwürfen aussieht?


Dann musst die sie verklagen.

ausserdem solltest du denen die entwürfe sowieso in rechnung stellen, besonders die für das logo.

sie waren ja explizit gefordert und bestandteil deines angebotes.
also kannst du auch bis dahin abrechnen.
 
Verklagen oder eine Abmahnung schicken mit der Aufforderung, 10.000 Euro herauszurücken. :)
 
Dr. NoPlan schrieb:
irgendwie riecht das für mich auch nach ideenklau!

ich hoffe für dich mal, das was rumkommt. und behalte
den "kunden" webtechnisch im auge.

Auch wenn mein Posting völlig überflüssig ist, aber genau diesen Gedanken hatte ich auch sofort.
Augen auf.
Gibt's eigentlich eine reverse Domainsuche?
So könnt man regelmäßig die Sites dieser Firma mal kontrollieren.

AFAIK reicht für einen Vertrag schon ein Handschlag.
Allerdings ohne Details, also wirst du mal im BGB nachschlagen müssen.

Andersrum könnte man deine Entwürfe eventuell als Angebot, wie's auch Handwerker machen, sehen?

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Was gibts da zu überlegen?

Schreib sofort eine freundliche Rechung für deine erbrachten Leistungen!
Entwicklung Logo, Website-Entwürfe.

Schreib rein, dass bei der Website lediglich Entwurfskosten anfallen,
und diese nun wesentlich geringer sind, weil der Entwurf nicht genutzt
wird. Und dass damit kein Nutzungsrecht verbunden ist.

Wegen der fehlenden Auftragsbestätigung würde ich mir keine
Sorgen machen. Es liegen Entwürfe vor, ein Angebot, und Mails,
der Auftrag lässt sich nicht abstreiten.

Und immer freundlich bleiben. Solche Dinge passieren, das darf man
nicht persönlich nehmen, gibt unzählige Gründe dafür... der nächste
Auftrag ist der wichtigere.
 
verklagen bei ideenklau dürfte nahezu aussichtslos sein!
da haben sich schon grosse agenturenabzocken lassen...

ansonsten wie bereits mehrfach gesagt: rechnung schreiben
und freundlich bleiben und ab jetzt alles nur noch schriftlich!

;)
 
Recht für Grafiker und Webdesigner, Ausgabe 2005
Diese Fragen stellen sich vielen Kreativen: Welchen Schutz genießen meine kreativen Leistungen? Dürfen meine Designs einfach abgekupfert werden? Welches Haftungsrisiko trägt der Designer? Auf was ... [weiter]

http://www.galileodesign.de/

Also Urheberrechtlich im Europäischem raum dürfen sie nichts (auch nicht Ideentechnisch von der grafischen Seite her) ohne deine einwilligung übernähmen!

Ohne schriftliche Auftragsbestätigung ikl.AGB mit beidseitiger Unterschrift wirds
für dich ohne rechtsschutzversicherung sicherlich schwierig werden wenns was von dir benutzen!

Ich würd an deinerstelle die sache aufjedenfall weiterserfolgen jedoch glaub
ich das du am kürzerem Ast sitzt!

Kann mich ja auch irren! Viel Glück LG Luc
 
Also, kurz auf einen Nenner gebracht. MacEnroe hat Recht, schreib dem Kunden eine "vernünftige" Rechnung, nehme Bezug auf die Emails und den darin enthaltenen Auftrag zur Entwicklung. Der Kunde wird dann schreiben das er dir keinen Auftrag erteilt hat. Dann noch einmal ein nettes schreiben von dir zum Sachverhalt und freundlicher Hinweis auf deinen Rechtsbeistand. Wenn er dann nicht kommt, ab damit zum Anwalt. Dein Risiko ist gleich Null, wenn es so ist wie du es geschrieben hast. Bloß nicht nachgeben, diese Tour ist bekannt. Übrigens, den Hinweis auf Copyright nicht vergessen wenn er tatsächlich nur deine Idee klauen will.
 
Lutzifer1960 schrieb:
(...)Der Kunde wird dann schreiben das er dir keinen Auftrag erteilt hat. (...)

So schlimm wirds schon nicht kommen. Ist mir noch nie passiert so krass. Er müßte den ganzen Kontakt ableugnen.

Egal was er macht, ich würde die Sache durchziehen. Rechnung, Mahnung,
gerichtl. Mahnverfahren, Gericht... Aber wie gesagt, so weit muss es
ja nicht kommen.

Schreib uns wies weitergeht!
 
microboy schrieb:
verklagen bei ideenklau dürfte nahezu aussichtslos sein!
da haben sich schon grosse agenturenabzocken lassen...

Sehe ich auch so.
Mir ist ähnliches passiert: Logoentwurf wurde vorgestellt; aus dem Auftrag ist nichts geworden. Wochen später sehe ich das Logo in leicht modifizierter Form auf deren Website. Frechheit! Und mein Cheff hat keinen Bock auf Stress und nichts unternommen.
 
trekkman schrieb:
Sehe ich auch so.
Mir ist ähnliches passiert: Logoentwurf wurde vorgestellt; aus dem Auftrag ist nichts geworden. Wochen später sehe ich das Logo in leicht modifizierter Form auf deren Website. Frechheit! Und mein Cheff hat keinen Bock auf Stress und nichts unternommen.

Eigentlich gibt es ja bei nem vertraglichen Auftrag ein genau geregeltes
Abstandshonorar!

Jedoch wie schon gesagt ohne schr. Auft. ists immer schwärer da
das ja eigentlich in den AGB stehn müsste! und ohne Rechtschutz
würd ich da nicht reingehn!
 
Lutzifer1960 schrieb:
Also, kurz auf einen Nenner gebracht. MacEnroe hat Recht, schreib dem Kunden eine "vernünftige" Rechnung, nehme Bezug auf die Emails und den darin enthaltenen Auftrag zur Entwicklung. Der Kunde wird dann schreiben das er dir keinen Auftrag erteilt hat. Dann noch einmal ein nettes schreiben von dir zum Sachverhalt und freundlicher Hinweis auf deinen Rechtsbeistand. Wenn er dann nicht kommt, ab damit zum Anwalt. Dein Risiko ist gleich Null, wenn es so ist wie du es geschrieben hast. Bloß nicht nachgeben, diese Tour ist bekannt. Übrigens, den Hinweis auf Copyright nicht vergessen wenn er tatsächlich nur deine Idee klauen will.


Würd ich natürlich auch auf jedenfall raten !

Schreib wies weitergeht ..würd mich auch interessiern! LG luc
 
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