Herausgabe der Rohdaten?

Ja, lassen wir das einfach mal im Raume stehen - friedliche Koexistenz zweier Meinungen :D
Trotzdem könnte sich 2ndreality mal langsam zu Wort melden, oder? Ist ja kaum auszuhalten, diese Spannung...
Wir zerbrechen uns hier die Köpfe und der Junge liegt wahrscheinlich schon wieder auf'm Surfbrett ;)
 
ich war vor ein paar jahren als produktionsleiter in der leitagentur der warenhauskette real,– angestellt. sämtliche printprodukte, und damit meine ich absolut alles, vom preisschild über deckenhänger bis zum 18eintel-Plakat, wurde nicht nur von uns entworfen und mit der marketingleitung des kunden abgestimmt, sondern final auch als rz geliefert. außer den schweinebauch-beilagen.

es glaubt doch nicht einer von euch im ernst, das der kunde ein anrecht auf herausgabe der lay- und finaldaten hat? das war und ist das kapital und die basis der agentur. natürlich ist solch eine sache vertraglich geregelt. aber meiner meinung nach durchaus auf diesen fall übertragbar.

sorry, ich seh das nicht so locker und lapidar wie einige hier.
besten gruß, al
 
Ist zwar schon ein paar Tage älter, aber der GWA hat mal eine lesenswerte Broschüre zu dem Thema rausgebracht: Zum GWA-Shop - verfasst von Rechtsanwalt Wolfram Hey, der sich mit der Materie auszukennen scheint. Er behandelt die Themen "Mängel der Datenträger oder mangelhafte Daten", "Herausgabe von Daten", "Aufbewahrung von Daten", "Schriften" und "Computerviren".

Arbeitsergebnisse von Werbeagenturen werden in aller Regel in elektronisch lesbarer Form entwickelt und weitergegeben. Dies ist nicht ohne Risiko. Agenturen laufen Gefahr, daß zum Beispiel Kunden Vorlagen ohne Zustimmung und Vergütung verwenden oder daß etwaige Fehler auf einem Datenträger weniger leicht erkennbar sind als auf einer herkömmlichen Vorlage. Daraus resultierende Rechtsprobleme häufen sich. Die GWA-Broschüre soll Agenturen und Kunden in die Lage versetzen, bereits im Vorfeld praktikable Lösungen zu finden und Rechtsstreitigkeiten vermeiden helfen.
Kurz zusammengefasst: Er schreibt, dass in bezug auf Agenturen noch keine wesentlichen Gerichtsurteile gefällt worden sind, von daher sei es ratsam, die Herausgabe von Daten vertraglich zu regeln. Bei Druckereien tendiere die Rechtsprechung dahin, dass mit Druckereien Werkverträge geschlossen werden und deshalb nur das Endprodukt, aber nicht die Zwischenschritte herauszugeben sind.

Wenn eine Agentur, so RA Hey weiter, nicht Werkverträge über die Lieferung von konkreten Produkten (z.B. 5000 Kataloge) abschließt, sondern für ihre Dienstleistungen, eventuell sogar pauschal, bezahlt wird (er spricht von "Geschäftsbesorgungsdienstverträgen") und die Daten somit das geschuldete Arbeitsergebnis sind, dann "muss [man] davon ausgehen, dass die Agentur zunächst einmal verpflichtet ist, das geschuldete Arbeitsergebnis herauszugeben. Wenn die Agentur die Verpflichtung übernommen hat, die Vorlage für einen Katalog zu erstellen, so schuldet sie die Herausgabe der herstellungsreifen Daten des von ihr konzipierten Werbemittels. Diese Daten sind also nicht nur 'Mittel zum Zweck der Vertragserfüllung', sondern in diesem Fall das bestellte Produkt selbst. Die Agentur muss dem Kunden daher die Produktionsdaten aushändigen und zwar in einer Form, die es dem Kunden ermöglicht, damit weiter zu arbeiten." (S. 15)

Fünf Euro fünfzig, die für jeden Profi sicher gut angelegt sind ... :D ;)
 

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Hi Leute,

danke für die vielen Antworten und Tips!

Wir hatten am Anfang unserer Geschäftsbeziehung mündlich darüber gesprochen, dass Quelldaten herausgegeben werden, zumindest an die Druckerei. Also eine Art Quasiklausel mit mündlichem Vertrag. Das war unser Fehler, wir hätten das eindeutig schriftlich klären müssen.

Deswegen haben wir nun auch entschieden, die Daten herauszugeben. Wir legen ein Blatt mit dazu, auf dem die ausschliesslich interne Nutzung unterschrieben werden muss. Nützt wohl im Zweifelsfall nichts, aber so können wir unseren Standpunkt zumindest noch einmal nachdrücklicher machen. Wenn es hart auf hart kommt, holt sich die Firma die Daten eh aus der Druckerei.

Bis bald,

Frank
 
Oh, so viele neue Antworten sehe ich gerade - ich war heute früh bis Antwort 15, auf diese habe ich reagiert, die anderen sind danach zugekommen. Ich war in der Tat wieder windsurfen :) Und wir haben hier immer noch alles andere als Flatrate Internet :D

Erstmal alles neue lesen!

Frank
 
ollo schrieb:
Ja, lassen wir das einfach mal im Raume stehen - friedliche Koexistenz zweier Meinungen :D
Trotzdem könnte sich 2ndreality mal langsam zu Wort melden, oder? Ist ja kaum auszuhalten, diese Spannung...
Wir zerbrechen uns hier die Köpfe und der Junge liegt wahrscheinlich schon wieder auf'm Surfbrett ;)
Hallo,

wie du schon sagst, wir vertreten da halt unterschiedliche Meinungen.
War nicht böse oder gar persönlich gemeint.

Ich sach nur:
„Ein gebranntes Kind scheut das Feuer“ ;)

Vertragliche Absicherung solcher Dinge kann einem viel Ärger, Stress und Streitigkeiten ersparen. Ich hatte auch mal, vor Jahren, was von ner Druckerei gelesen, die Druckplatten eines Kunden nach einem Jahr entsorgt hatte. Die wurden dazu "verdonnert" diese, für den Kunden, kostenfrei wieder zu erstellen, da ohne schriftliche Regelung eine zweijährige Aufbewahrungsplicht bestehen würde. Weiß nicht in wie weit das anwendbar ist, oder ob es nur in diesem Fall so war. Wie gesagt immer besser wenn man was schriftliches in der Hand hat.


Gruß

Nicolas
 
Was ich noch ergänzen wollte:
Das nachträgliche Zusammentragen und Brennen der Daten würde ich mir schon gesondert vergüten lassen. Das kenne ich auch aus Agenturzeiten, dass so ein Aufwand vom Kunden bezahlt werden mußte. Bei mir heißt der Posten "Rearchivierung und Brennen der Daten auf CD" plus Versand etc.
In der Regel kostet das ja auch alles Zeit. Ich denke dafür wird euer Kunde Verständnis haben.

viele Grüße
Nicole
 
Ja, das haben wir eh vor. Es ist einiges an Material, was zusammengesucht werden muss...

Generell ist es so, dass der Schneider die Jacke liefert, aber nicht das Schnittmuster, ich habe auch noch einmal nachgelesen. Alles andere muss gesondert vertraglich im Vorfeld geregelt werden. Machen wir das nächste Mal auch...

Frank
 
2ndreality schrieb:
Ja, das haben wir eh vor. Es ist einiges an Material, was zusammengesucht werden muss...

Generell ist es so, dass der Schneider die Jacke liefert, aber nicht das Schnittmuster, ich habe auch noch einmal nachgelesen. Alles andere muss gesondert vertraglich im Vorfeld geregelt werden. Machen wir das nächste Mal auch...

Ja, das auf jeden Fall. Ein Recht auf die offenen Daten hat der Kunde nicht! Man sieht ja auch an diesem Thread hier wie unterschiedlich das gehandhabt wird.
Ich drück euch auf jeden Fall die Daumen, dass der Kunde die Daten wirklich nur als Sicherungskopie haben möchte und damit kein "Unwesen" treibt.

viele Grüße
Nicole
 
2ndreality schrieb:
Liebe Leute,

ich brauche Eure professionelle Hilfe:

Wir (meine Freundin und ich) erstellen als Freie Verpackungen für eine kleine Firma, hauptsächlich das Design für Blisterboxen, dh. die Pappeinlieger in den Plastikboxen, die man nicht aufkriegt :)

Die Verpackungen werden im Ausland hergestellt, als Druckmaterial werden offene Dateien von uns der Druckerei zur Verfügung gestellt.

Das Ganze ist relativ hochfrequent, wir erstellen viele Verpackungen für diese Firma, sprich es ist für uns ein grosser und finanziell wichtiger Kunde. Unser Verhältnis zu den Produktmanagern ist gut und locker, es macht größtenteils Spass, mit den Jungs zusammen zu arbeiten.

Nun nach 1.5 Jahren Zusammenarbeit will die Firma die Rohdaten aller Verpackungen, sprich die Freehand, Photoshop etc. Dateien. Wir bekamen einen Mail von dem neuen PR-Manager, in der es lapidar hiess: "Seid so nett und stellt mal eine CD mit allen Verpackungsdaten zusammen und schick sie uns so schnell wie möglich!". Auf unsere Nachfrage, wofür die Daten gebraucht werden, hiess es "um auf Notfälle schnell reagieren zu können" und "eine weitere Agentur als Konkurrent zu uns ist nicht im Spiel".

Was nun machen? Der Bruch mit der vorherigen Agentur gründete auf deren Verweigerung, Quelldaten herauszugeben (auch an die Druckerei) - deswegen kamen wir ins Spiel. Ein Werkvertrag beinhaltet auch nicht die Herausgabe der Quelldaten, sondern nur Ablieferung der Entwurfsarbeit. Ferner unterliegen die Daten jeder Verpackung einer bestimmten Ordnung, die nicht einfach und mal schnell so wiederherzustellen ist, dass die Datei auf jedem x-beliebigen Rechner fehlerfrei zu öffnen ist.

Wir haben kein richtiges Vertrauen in die Geschichte, was sollen wir machen? Das Geschäftsverhältnis beenden? Klein beigeben und die Daten rausgeben (die Zusammenstellung kostet mindestens 3 Tage Hochdruckarbeit)? Einen Vertrag aufsetzen, in dem wir uns die weiteren Aufträge für 1 Jahr unterschreiben lassen und die Daten rausgeben?

Vielleicht noch als Ergänzung: Die Vergangenheit hat gezeigt, das in der Druckerei z. T. haarsträubende Dinge mit dem Design angestellt werden -> Elemente größer und kleiner gemacht, alles verschoben, die Farben geändert etc., teilweise auch auf Ansage des Geschäftsführers ohne uns zu Informieren. Ich will mir gar nicht ausdenken, was nun mit unseren Daten passiert :(.

Hilfe und Danke,

Frank

Salute.
Ick spar mir jetzt mal, den ganzen Kram der anderen zu lesen und beschränke mich auf das juristische:

1. Was ist das für Zeuchs? Hat Euer Kunde Eure Leistung bezahlt, d.h. hat er ein Recht auf diesen Kram?

-> Wenn ihr in seinem Auftrag und mit seiner Kohle das alles bezahlt hat, steht es schlecht um euch. Wenn das jedoch euer geistiges Eigentum ist, dann hat er kein Anrecht darauf.

2. wichtiger Geschäftspartner hin oder her - wenn 1. nicht ihm gehört, wärt ihr blöd, das Zeuchs rauszurücken. Ihr begebt euch in Abhängigkeit und könntet aus CAP nichtmal beweisen, dass die euch ablinken, wenn eines Tages ein Thank you per eMail kommt.
Ihr solltet, imho, ihm klar und deutlich sagen, dass diese Dinge euch gehören (wenn's denn so ist) und er sie euch notfalls gerne abkaufen darf (für 10 Millionen Rand). Aber wenn ihr einknickt, dann habt ihr u.U. nicht nur den "Partner" verloren, sondern auch noch eure Entwicklung.

Wohlgemerkt: nur, wenn ihr das alles nicht in seinem Auftrag entwickelt habt und es ihm dadurch gehört.

"Notfälle", das ist schon echt das Primitivste, was ich seit langem gehört habe. Kann sein, dass der Mann sich nix Schlimmes dabei denkt, aber sowas ändert sich erfahrungsgemäß sehr schnell ....

Meine Meinung.

Grüße ans Kap
DL
 
DonLoewi schrieb:
1. Was ist das für Zeuchs? Hat Euer Kunde Eure Leistung bezahlt, d.h. hat er ein Recht auf diesen Kram?

Schätzchen, ich mag ja Deine Berliner Schnauze, aber wir reden hier nicht von "Zeuchs" und "Kram", sondern von digitalen Druckvorlagen und Designs.

Ma 'n büschen auffe Umjangsformen achten, ne? :D
 
ollo schrieb:
Schätzchen, ich mag ja Deine Berliner Schnauze, aber wir reden hier nicht von "Zeuchs" und "Kram", sondern von digitalen Druckvorlagen und Designs.

Ma 'n büschen auffe Umjangsformen achten, ne? :D

Wat pisst du denn für einer?
Schon den Ausgang(spunkt) vergessen?
 
@ DonLoewi:
Ich fürchte, da hat ollo leider Recht: auch der Ausgangspunkt rechtfertigt keine schlechten Umgangsformen.

Desungeachtet hast Du mit deinen Ausführungen leider auch sonst Unrecht: da es sich in diesem Falle um Dateien handelt (nicht um Quellcodes o.ä.) gilt selbstredend das Urheberrechtsgesetz, welches, soweit mir bekannt ist, auch in Kapstadt "zwecksgebunden" ist.
D.h. die Daten müssen (so sie bezahlt sind, soweit sind wir uns einig) zum vereinbarten Zweck nutzbar sein; sollte darüber hinaus nichts festgehalten sein, gehören die nicht zur direkten Nutzung - sprich der Produktion - nicht relevanten Daten dem Urheber.
Bei einer Illustration wären das die Skizzen und Layouts, bei Photoshop-Dateien in der Grafik die offenen Ebenen.
Anders gesagt:
Diese in offener Form dem Kunden zur Verfügung zu stellen ist man, da sie nicht direkt zur Produktion nötig sind, definitiv nicht gezwungen.

Das wird in der Werbebranche auch nicht gemacht, anders in der Packungsbranche.
Hier operieren leider viele (auch größere und größte) Agenturen nach dem Prinzip des vorauseilenden Gehorsams: der Kunde muss, wenn er die Agentur wechselt, dieser neuen Packungsagentur möglichst komplette Datensätze zukommen lassen, damit das Erscheinungsbild seiner Packungen (die ja zumeist eine längere Lebensdauer haben als jede Werbekampagne) immer gleich bleibt, und dazu muss er die Rechte an der Weitergabe an Dritte haben.
Und die Package-Designer geben’s oft auch ohne weitere Honorierung ’raus; in Extremfällen verlangen sie sogar von Zulieferern wie Illustratoren und Fotografen, dass sie auf ihre Rechte (des dann erhöhten Honorars) verzichten.
Keine gute Idee.
Kann nämlich im Nachhinein ohne Probleme eingeklagt werden, und das deutsche Urheberrechtsgesetz ist seeeehr urheberfreundlich geworden durch die Novellierung des Gesetzes vor 3 Jahren.
Doch das ist eine andere Geschichte, die ich allerdings gern mal zum Besten gebe, wenn’s jemanden interessiert.

flotte Grüße
-M.
 
ohne einen triftigen grund gebe ich auch nur das endergebnis raus. der kunde bezahlt schliesslich für ein fertiges design oder bei mir für einen fertigen tv-spot.
wie ich dazu gekommen bin und was ich alles dazu benutzt habe geht den rein gar nichts an.
und auch die projektdateien würde ich nie raiusgeben. damit könnte ja jemand anderes ganz schnell was ändern und sich viel arbeit ersparen.
wenn etwas geändert werden soll (falls ein n euesprodukt in den spot rein soll oder n anderer schriftzug o.ä.) dann will ich doch davon profitieren dass ich alles projektdaten und settings noch da habe. dann kann ich etwas in 30 minuten ändern wozu andere die das ganze erst umständlich nachbauen müssen oft tage brauchen.
bei dem ganzen gibt es für mich nur eine ausnahme. und zwar wenn etwas aus einem spot den ich gefertigt habe gemacht werden soll was ich nicht kann. das gab es auch erst ein mal. da sollte in ein compositing ein aufwändiges in usa erstelltes 3d modell eines motors mit rein. da hab ich alles rausgegeben. aber auch nur weil ich das fertige material auch später wieder bekommen und dann auch zu dem ganzen film zuzsammengesetzt habe.
nur wenn ne agentur mal nen etat verliert kann es sein dass in deren vertrag stand dass dann alles an die neue agentur rausgegeben werden muss. das müssen sie dann aber auch mit ighren dienstleistern VORHER absprechen.
 
nicolas-eric schrieb:
nur wenn ne agentur mal nen etat verliert kann es sein dass in deren vertrag stand dass dann alles an die neue agentur rausgegeben werden muss. das müssen sie dann aber auch mit ighren dienstleistern VORHER absprechen.
Na, so einfach ist es z.B. schon auf dem Gebiet der Illustration nicht (auf anderen Gebieten wird’s ähnliche Probleme geben, die aber alle auf den kleinsten gemeinsamen Nenner hinauslaufen, das Honorar):
Wenn ich als Illustrator für - sagen wir mal - eine Packung eine Figur entwickle und zeichne, die die Frontseite schmückt, bekomme ich dafür ein gewisses Honorar. Begrenzt auf die Nutzung als Packungs-Element, eben. Wird diese Figur in einer anderen Haltung benötigt (für eine neue Packung, oder ein anderes Produkt des Auftraggebers), wird diese auch wieder von mir erstellt, ebenfalls mit begrenzter Nutzung für diese Produkt-Verpackung.

Gesetzt den Fall, die Gestaltung einer neuen Packung wird jetzt von einer anderen - neuen - Agentur vorgenommen, und man benötigt die Figur in einer wiederum anderen Haltung, darf diese Figur nicht von einem anderen Zeichner umgesetzt werden, es sei denn, der Auftraggeber hat die "Bearbeitungsrechte" an dieser Figur angekauft.
Und diese sind recht kostspielig, denn sie müssen den Original-Illustrator und -Entwickler der Figur entschädigen für den Verdienstausfall.

Welcher Auftraggeber aber wird statt 2-4.ooo Tacken das 1o-fache auf den Tisch legen wollen, nur für den Fall, dass er die Agentur wechseln will, diese aber den eigentlichen ursprünglichen Illustrator nicht kennt (oder mit einem anderen Illustrator weiterarbeiten will)?
Ein immer wieder auftauchendes Problem, übrigens.

Ähnlich (wenn auch anders, da es hier nicht um das "Bearbeitungsrecht" geht) bei Fotografen: "Da wollte der doch glatt wieder Geld haben, nur weil wir sein Bild jetzt auch auf eine andere Packung gesetzt haben!" lautete eine Aussage einer Kundenberaterin einer Packaging-Agentur, "das können wir dem Kunden niemals klar machen …".

Der Fotograf kann’s nach (jetzt nicht mehr so ganz) neuer deutscher Urheberrechtsgesetzlage sogar erfolgreich einklagen.

Wie gesagt, Packaging IST etwas besonderes, aber das ist, denke ich, doch schon sehr "off topic", denn es geht ja nicht mehr um die Herausgabe von Rohdaten.
 
Mirzel schrieb:
Kann nämlich im Nachhinein ohne Probleme eingeklagt werden, und das deutsche Urheberrechtsgesetz ist seeeehr urheberfreundlich geworden durch die Novellierung des Gesetzes vor 3 Jahren.
Doch das ist eine andere Geschichte, die ich allerdings gern mal zum Besten gebe, wenn’s jemanden interessiert.

Ja, bitte. :)
 
@ aro74:
gerade geschehen.
Gerät aber schon sehr "off topic", deshalb hier Ende.
 
UR2fast4me. ;)
 
aro74 schrieb:
Wenn eine Agentur, so RA Hey weiter, nicht Werkverträge über die Lieferung von konkreten Produkten (z.B. 5000 Kataloge) abschließt, sondern für ihre Dienstleistungen, eventuell sogar pauschal, bezahlt wird (er spricht von "Geschäftsbesorgungsdienstverträgen") und die Daten somit das geschuldete Arbeitsergebnis sind, dann "muss [man] davon ausgehen, dass die Agentur zunächst einmal verpflichtet ist, das geschuldete Arbeitsergebnis herauszugeben.

Schön und Gut – Das geschuldete Endergebnis ist aber, so nicht anders vereinbart, jede Datenform, die die letzlich vom Kunden beauftragte Druckerei in die Lage verstezt, die gewünschte Broschüre so zu drucken, wie der Kunde das haben will. Das können genausogut geschlossene PDFs oder Epesse sein, an denen keiner mehr fingern kann oder, und das ist ja der eigentliche Grund, warum man sich so verarscht vorkommt, Einzelteile zu exzerpieren und kostenfrei für was anderes zu nutzen.
Wenn ich schriftlich nichts anderes vereinbart habe, kann ich nicht verhindern, dass der Kunde die Herausgabe der geschlossenen Druckdaten fordert, oder ich Ihm Zugriff gewähre, auf die, die bei der Druckerei vorliegen. Dann kann er nach Herzenslust unveränderte(!) Auflage von dem Design machen. So weit so gut.

Wie sieht es aber mit der Verpflichtung aus, 1. Druckdaten zu Archivieren und 2., noch wichtiger, Einzelteile zu archivieren. Und wie lange muss ich Kunden Zugriff auf mein Archiv gewähren oder muss ich überhaupt? Oder habe ich überhaupt ein Archiv? Ich bin Grafik-Designer und keine öffentliche Datenbibliothek. Schon gar kein Daten-Blitzkurier. Hätte der Kunde ein Recht darauf, dass ich seine Daten auf jeden Fall archiviere und pflege, auch ohne Auftrag und Bezahlung, wo würde das hinführen? Dass er noch einen Anspruch an meine Rechtsnachfolger anmelden kann? Meine Kinder und Kindeskinder bis ins 5. Glied oder was? Das wäre doch absurd.

Und jetzt noch die ganz entscheidende Frage: Was sind offene Daten? Woher weiß mein Kunde eigentlich, wie meine Projekte aufgebaut sind? Und wer will mich dazu verpflichten, dass meine "Zwischenschritte" für irgendjemand brauchbar sind, außerhalb meines Betriebes? Wer kann schon behaupten, ich würde so einen Job nicht jedesmal neu aufbauen, weil es schneller geht als endlos alte Daten zu gruuschteln (fränkisch für suchen) und wer will mir das Gegenteil nachweisen? Was tun, wenn ich einen Job mit Rubbelbuchstaben mache und hochaufgelöst einscanne und er will dann von mir Freehand-Satzdaten? Ganz einfach, wenn nicht anders vereinbart, geht es den Kunden einen feuchten Dreck an, wie ich meine Arbeit aufbaue, solange der Preis, der Termin und das Ergebnis entsprechend dem Auftrag passen.

Kann sich noch jemand an die "Pasteboard X-Tension" für Quark XPress 3.3 erinnern, von der niemand wusste, was sie eigentlich für eine Funktion hat? Das Teil hat sich in den späten 90ern ausgebereitet wie ein Virus. Das witzige war, ohne diese XTension installiert zu haben konnte man kein Quarkdokument öffnen, das mit dieser XTension gespeichert wurde. Kann mich jemand zwingen, diese XTension mitzuliefern? Was, wenn ich mir für bestimmte Arbeitsabläufe selber Xtensions oder Scripte schreibe, die sich genauso verhalten? Der Kunde kann alles mögliche verlangen, aber ganz sicher nicht, dass ich ein Stück proprietärer Software mitübergebe, die anderen Dienstleistern möglicherweise Nutzen bringen ohne diesen zu bezahlen. Ganz zu schweigen vom KnowHow-Transfer. Und selbst wenn diese ihn bezahlen wollten, ich bin keine Softwarefirma und bestimme immer noch selbst womit ich mein Geld verdiene: Mit dem zur Verfügung stellen valider Druckdaten für ein konkretes Projekt, von mir aus mit einer unkonkreten Auflage und Laufzeit. Punkt

In meinen AGBs steht, dass Daten nur bis zum Abschluss des Auftrages archiviert werden – d.h. bis zum Eingang der Zahlung. In meinen AGBs steht auch ganz klar, das der Kunde kein Recht hat auf irgendwelche Zwischenergebnisse. Meine Kunden interessiert das aber auch nicht. Trotz wiederholtem Hinweis liest das kein Schwein. Erst die Anwälte, die sich hinterher damit befassen dürfen. Im Zweifelsfall stellt man sich auf blöd, sagt man hat keine Daten mehr und sagt dem Kunden "Lebe Wohl", was meiner Erfahrung nach, sowieso unweigerlich passiert, wenn er plötzlich, nach Jahren, anfängt Daten abzurufen.
 
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