Heimisches Arbeitszimmer als Freiberufler

Al Terego

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Holla zusammen.
Ich höre ja meist auf meine Steuerberaterin. Und verfolge auch die aktuellen Entwicklungen der Steuerfront. Dennoch möchte ich Euch mal fragen, wie Ihr es zukünftig mit Eurem heimischen Arbeitszimmer handhabt.

Ich habe ein Arbeitszimmer im eigenen Haus im Dachgeschoss.
Dort steht mein Mac, sind Schränke, Telefon, DSL, Heizung, Drucker etc.
Ich setze bisher anteilig Wohnraum, Telefon, Heizung sowie natürlich ARbeitsmaterialien ab.
Ich bin sehr oft extern beim Kunden gebucht, dem zufolge bin ich auch den Großteil der Arbeitszeit nicht im Home-Office.
Meine o.g. Beraterin eröffnete mir nun, dass dieser Zustand nicht länger haltbar sei, ich das Arbeitszimmer nicht länger steuerlich geltend machen könne, da es nicht zentraler Punkt meiner Tätigkeit sei. Im Kollegen-Freiberuflerkreis gibt es dazu verschiedene Meinungen.
Dass ich meinen privaten PKW, den ich für Firmenfahrten nutze und km-Geld ansetze, auf Grund der hohen überwiegend geschäftlichen Nutzung in Zukunft in das Unternehmen einbringen muss, leuchtet mir ja schweren Herzens noch ein.

Wie steht Ihr dazu, was für Ratschläge bekommt Ihr dazu von Euren Beratern, wie werdet Ihr in Zukunft mit der aktuellen Streichungswelle der Steuerreform in dieser Arbeitszimmer-Sache umgehen?

Neugierig, Al
 
Al Terego schrieb:
Ich bin sehr oft extern beim Kunden gebucht, dem zufolge bin ich auch den Großteil der Arbeitszeit nicht im Home-Office.

Hallo Al,
mal ganz blöd gefragt:
Wie soll das bitteschön nachzuweisen sein?

Schreibst Du etwa auf Deinen Rechnungen
»Für BEI IHNEN IM HAUSE geleistete grafische Arbeiten erlaube ich mir, xxx Euro in Rechnung zu stellen... « ?
Sicher nicht, oder?

Wird ein Steuerprüfer sich die Mühe machen, bei allen Deinen Kunden
vorbeizuschauen und nachzufragen, wann Du wie lange DORT gearbeitet hast? :suspect:
Kann ich mir nicht vorstellen...

Wenn ich Du wäre, ich glaube ich würde darüber nachdenken, den
Steuerberater zu wechseln! :D
 
Lt. §4 Abs. 5 Nr. 6b i.V.m. §9 Abs. 5 EStG kann man die Kosten in voller Höhe absetzen, wenn das Zimmerchen den Mittelpunkt der ges. Tätigkeit bildet. Das bezieht sich übrigens nicht zwangsläufig nur auf die Zeit, sondern auch um die Art der Tätigkeit (z.B. wenn Du Deine größten kreativen Erleuchtungen zu Hause hast & umsetzt und nicht beim Kunden).

Wenn für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann man die Kosten nur bis 1250 Euro absetzen.

Zumindest bisher, so sagt es mein schlaues Steuerbüchlein. Ab 1.1.2007 muß das Zimmer wohl lt. diverser Web-Quellen den alleinigen Mittelpunkt der Tätigkeit bilden, für Nebentätigkeiten kann mans nicht mehr absetzen. Da Du aber Vollblut-Freelancer bist, denke ich nicht, daß das ein Problem gibt, das klarzumachen, daß das nunmal Dein Büro ist.
 
Das wundert mich, dass es da verschiedene Meinungen gibt.
Wer will denn einem Unternehmen vorschreiben, dass die
Mitarbeiter ihre Zeit im Büro absitzen? So ein Schmarrn,
tschuldige... ich mein, wenn du sonst noch ein Büro hättest,
dann wäre das verständlich.

Ich kann 6 Monate in Urlaub fahren. Das geht mein Finanzamt
gar nichts an. Trotzdem werd ich die Büro-Fläche absetzen.

Das andere würd mich interessieren: Du MUSST deinen PKW
"ins Büro einbringen", was heißt das genau?
Bisher war es eher schwierig bzw. unrentabel, den PKW aufs
Geschäft laufen zu lassen (bei älteren Fahrzeugen), jetzt soll
es Vorschrift werden? Fährst du wirklich so viel zu Kunden?
 
Ich kann das zwar nicht mit fundiertem Wissen belegen, aber mein hoffentlich gesunder Menschenverstand sagt mir, dass du dein Büro absetzen kannst, auch wenn du teilweise auswärts arbeitest. So wie das auch jeder selbständige Vertriebler oder Vertreter machen kann, der ständig beim Kunden unterwegs ist.
 
Ich habe da die gleiche Meinung wie die anderen, ganz dumm gefragt, WER WILL DAS NACHWEISEN??

Es müsste schon einer vom Finazamt vor deiner Tür stehen und genau beobachten wann du gehts und wieder kommst? Sprich wie lange du weg bist und im Büro.
 
Elportato schrieb:
Es müsste schon einer vom Finazamt vor deiner Tür stehen und genau beobachten wann du gehts und wieder kommst? Sprich wie lange du weg bist und im Büro.

Sag' das nicht zu laut, sonst kommt unser Herr Tiefensee wieder auf dumme Gedanken bzgl. des Einsatzes von Hartz IV-Empfängern :rolleyes: :D
 
Bei einem kleinen Dachgeschoß-Zimmer sehe ich sowieso
keine Probleme.
Ich hab 60 qm Büroräume mit eigenem Eingang, da denke
ich rechnet das FA schon genauer nach, ob das wirklich alles
geschäftl. genutzt wird.
Naja, bisher war noch niemand da. Die erste Steuerprüfung
war auf dem FA und nicht hier. Bin ja mal gespannt ob sich
da jemals einer für mich interessiert.
 
ollo schrieb:
Hallo Al,
mal ganz blöd gefragt:
Wie soll das bitteschön nachzuweisen sein?

Nachprüfbar, weil ich km-Listen mit geschäftlichen Fahrten abgeben muss.
20 Tage Hin- und Rückfahrt zum Kunden a je 65 km. Und da soll ich jedes mal nur hallo gesagt haben? Das glaubt mir doch kein Mensch. Stimmt ja auch nicht.

ollo schrieb:
Schreibst Du etwa auf Deinen Rechnungen
»Für BEI IHNEN IM HAUSE geleistete grafische Arbeiten erlaube ich mir, xxx Euro in Rechnung zu stellen... « ?
Sicher nicht, oder?
Wird ein Steuerprüfer sich die Mühe machen, bei allen Deinen Kunden vorbeizuschauen und nachzufragen, wann Du wie lange DORT gearbeitet hast?

Auf meinen Rechnungen in Freelance dazu steht „Für in freier Mitarbeit durchgefürte ARbeiten am Projekt X vom_bis berechne ich …“
Auf meinen o.g. Fahrtenlisten steht nur „Grafik+Layout im Projekt“.
Dazu gab ich bisher noch parallel Listen ab, in denen ich Verpflegungsmehraufwand geltend machte, Tag und Stunden weg vom HomeOffice gelistet.
Ist also alles nachvollziehbar, wenn das FA das drauf anlegt.
 
MacEnroe schrieb:
Das andere würd mich interessieren: Du MUSST deinen PKW "ins Büro einbringen", was heißt das genau?
Bisher war es eher schwierig bzw. unrentabel, den PKW aufs
Geschäft laufen zu lassen (bei älteren Fahrzeugen), jetzt soll
es Vorschrift werden? Fährst du wirklich so viel zu Kunden?
Leider ja. Ich kann wählen zwischen Fahrtenbuch und der 1%-Regelung. Da sich das bei unsereralten Chose nicht lohnt, wird wohl in 2007 ein neuer Wagen her, damit sich das auch alles rechnet.
 
Hi,
das kommt darauf an, was du freiberuflich tust, und wie du deinen Arbeitsplatz für deine Tätigkeit nachweisen kannst.
Bei mir ist es klar: ich erstelle für Programmhefte und Texte für Konzertveranstalter, und natürlich ist mein Arbeitsplatz samt Computer - und damit anteilig für meine Wohnumgebung Telefon, Heizung, Stromkosten - dafür maßgebend. Darüber gibt es überhaupt keine Diskussionen.
Aber das definiert sich durch deine Art der freiberuflichen Tätigkeit.

Gruß tridion
 
Heat Vision schrieb:
Zumindest bisher, so sagt es mein schlaues Steuerbüchlein. Ab 1.1.2007 muß das Zimmer wohl lt. diverser Web-Quellen den alleinigen Mittelpunkt der Tätigkeit bilden, für Nebentätigkeiten kann mans nicht mehr absetzen. Da Du aber Vollblut-Freelancer bist, denke ich nicht, daß das ein Problem gibt, das klarzumachen, daß das nunmal Dein Büro ist.
Das Problem liegt dann aber doch darin, dass der Mittelpunkt meiner Tätigkeit nun eben NICHT mein HomeOffice ist, da ich die meiste Zeit beim Kunden tätig bin. Oder?
 
tridion schrieb:
Hi,
das kommt darauf an, was du freiberuflich tust, und wie du deinen Arbeitsplatz für deine Tätigkeit nachweisen kannst.
Mein aktueller Premium-Kunde ist der deutschsprachige private TV-Sender Nr.1, bei dem ich in zahlreichen Projekten vor Ort layoute. Mein Arbeitszimmer nutze ich außerhalb dieser externen Zeit als Kommunikationszentrum sowie als ganz normalen Arbeitsplatz, um die Jobs meiner zwar wenigen aber übrigen Kunden zu bearbeiten.
 
Al Terego schrieb:
Das Problem liegt dann aber doch darin, dass der Mittelpunkt meiner Tätigkeit nun eben NICHT mein HomeOffice ist, da ich die meiste Zeit beim Kunden tätig bin. Oder?

Für mein Empfinden doch. Dort betreust du deine anderen Kunden, dort wickelst du deine Administration ab, von dort läuft deine Akquise...

Für mich passt der Vergleich mit dem Vertriebler/Vertreter ganz gut.

Grüße, Gonz
 
Al Terego schrieb:
Nachprüfbar, weil ich km-Listen mit geschäftlichen Fahrten abgeben muss. 20 Tage Hin- und Rückfahrt zum Kunden a je 65 km.

O.k., dann sieht das natürlich in Deinem speziellen Fall anders aus.

20 Tage/Monat beim Kunden?
Schon mal über 'ne Festanstellung nachgedacht? :D
 
@gonz: sehe ich ähnlich.
@ollo: nein. :D ist ja nicht immer so.
 
Hi,

Dein Steuerberater bezieht sich bestimmt auf das Steueränderungsgesetz und hat Recht, schliesslich sollte er beurteilen können, wie Dein Finanzmant reagiert. Das erspart Dir im Zweifelsfall Ärger

Übrigens: Ich würde immer dem Rat des Experten folgen. Hat er nämlich daneben gegriffen, haftet er für den entstandenen Schaden. Hast Du Dich nicht an den Rat gehalten und daneben gegriffen, haftest Du dafür.

Noch ein 2. Übrigens: Das Thema steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers bezieht sich auf die Abschreibungen. Anschaffungen wie Schreibtisch etc. können nach wie vor abgesetzt werden. Die Abschreibungen sind jedoch kritisch. Grund: Das Arbeitszimmer wird Firmenvermögen. Löst Du Deinen Geschäftsbetrieb auf oder verkaufst das Haus, so wird der der Objektwert des Arbeitszimmers (z.B. anteiliger Verkaufspreis) mit dem abgeschriebenen Zeitwert verglichen. Ist der Objektwert höher ist das eine steuerpflichtige Betriebseinnahme.
 
Meeresgrund schrieb:
Hi,

Das Arbeitszimmer wird Firmenvermögen. Löst Du Deinen Geschäftsbetrieb auf oder verkaufst das Haus, so wird der der Objektwert des Arbeitszimmers (z.B. anteiliger Verkaufspreis) mit dem abgeschriebenen Zeitwert verglichen. Ist der Objektwert höher ist das eine steuerpflichtige Betriebseinnahme.

Das ist so nicht ganz richtig. Die Fläche Deiner Arbeitsräume darf eine bestimmte %-Zahl Deiner Gesamtwohnfläche nur nicht überschreiten. Das sind so ca. 15% (ich habe die exakte Zahl jetzt nicht parat, Stba fragen!). Wenn Du also 100 qm hast, darf die Arbeitsfläche dann nicht größer als 15 qm sein. Deswegen hat mir mein Stba vor Jahren schon dringend dazu geraten, nicht die tatsächliche Arbeitsfläche, die bei mir größer ist, abzusetzen.
 
Oh, das mit der Fläche ist mir aber auch neu. Ich habe bis jetzt mehr angegeben. Und keine Probleme. Aber auch noch keine Prüfung.
 
Nachtrag: Das gilt auch nur für selbst genutztes Wohneigentum. Als ich noch zur Miete wohnte, konnte ich wesentlich mehr absetzen.
 
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