Heimisches Arbeitszimmer als Freiberufler

Al Terego schrieb:
Ich bin sehr oft extern beim Kunden gebucht, dem zufolge bin ich auch den Großteil der Arbeitszeit nicht im Home-Office.
Meine o.g. Beraterin eröffnete mir nun, dass dieser Zustand nicht länger haltbar sei, ich das Arbeitszimmer nicht länger steuerlich geltend machen könne, da es nicht zentraler Punkt meiner Tätigkeit sei. Im Kollegen-Freiberuflerkreis gibt es dazu verschiedene Meinungen.
Dass ich meinen privaten PKW, den ich für Firmenfahrten nutze und km-Geld ansetze, auf Grund der hohen überwiegend geschäftlichen Nutzung in Zukunft in das Unternehmen einbringen muss, leuchtet mir ja schweren Herzens noch ein.

Deine Beraterin hat Recht, ab nächstes Jahr können wohl viele Leute ihr Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich geltend machen. Die Begründung, warum hast Du selber schon geschrieben. Also alle Lehrer, Versicherungsvertreter usw., gucken ab 01.01.2007 in die Röhre, was wohl offensichtlich auch Sinn des Gesetzes war.

Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass die Finanzämter schon seit einiger Zeit an den Arbeitszimmern rummachem. Bei meinem Arbeitgeber war der ganze Mist Gegenstand bei einer Betriebsprüfung. Die Tatsache, dass Du neben Deinem Büro keinen eigentlichen Arbeitsplatz hast, ist egal.
Von seitens des FA wird in diesen Fällen argumentiert, dass der eigentliche Arbeitsplatz bei Deinen Kunden ist.
Ich denke, dass nur ganz wenige Berufsgruppen über den 31.12.2006 hinaus, ihr Arbeitszimmer steuerlich anerkannt bekommen. Das gleiche gilt übrigens auch für Aufwandsentschädigungen, wie bei meinem Arbeitgeber...

schöne Schei....
 
38102 schrieb:
(..)
Von seitens des FA wird in diesen Fällen argumentiert, dass der eigentliche Arbeitsplatz bei Deinen Kunden ist.
(..)
das ist doch nicht dein ernst, oder? einen desktop computer mit dem ganzen arbeitssoftwarekram immer mit sich zum jeweiligen kunden schleppen?
was für ein hirn hat das ausgekocht? :eek:
rob
 
@Al T.
Arbeitsplatzbeschreibung sollte klarstellen, dass das Arbeitszimmer zur Arbeitsvorbereitung, Nachbereitung und Organisation notwendig ist. Das Zimmer sollte außerdem im vernünftigen Verhältnis zum Aufwand und zur Restwohnfläche stehen. Das FA hat da einigen Entscheidungsspielraum, die Darstellung sollte also schlüssig sein. Wurde bei einem Kollegen noch ein wenig Diskussion mit FA akzeptiert. Nicht gleich aufgeben und die STB ihren Job machen lassen.
Gruß Lor-Olli
 
Ich glaube auch, dass sich die Ausführungen von 38102 auf diejenigen Berufe
beziehen, die ja eigentlich irgendwo schon einen Arbeitsplatz haben und das
Arbeitszimmer zusätzlich genutzt wird.

Bei einem freiberuflichen Grafiker sieht das ganz anders aus.
Wo soll ich denn arbeiten, wenn nicht in meinem Arbeitszimmer?
Im Internet-Cafe? Oder doch lieber im Auto? :D
 
kraftwerk schrieb:
Das ist so nicht ganz richtig. Die Fläche Deiner Arbeitsräume darf eine bestimmte %-Zahl Deiner Gesamtwohnfläche nur nicht überschreiten. Das sind so ca. 15% (ich habe die exakte Zahl jetzt nicht parat, Stba fragen!). Wenn Du also 100 qm hast, darf die Arbeitsfläche dann nicht größer als 15 qm sein. Deswegen hat mir mein Stba vor Jahren schon dringend dazu geraten, nicht die tatsächliche Arbeitsfläche, die bei mir größer ist, abzusetzen.

Die ansetzbaren Verhältnisse sagen nichts darüber aus, ob das Arbeitszimmer abgeschrieben wird und in das Betriebsvermögen übergeht.

Wird eine Wohnung gemietet, kann das natürlich nicht passieren, weil die Wohnung einem nicht gehört, darum kann man das Arbeitszimmer auch nicht abschreiben. Allerdings kann die Miete anteilig abgesetzt werden.

Ein Arbeitszimmer, wenn es angesetzt werden soll, sollte immer einem gewöhnlichen Büro entsprechen. Private Dinge, wie Literatur (Fachbücher sind natürlich erlaubt), eine Couch oder ein Fernseher usw. gehören da nicht rein, bzw. müssen bei einer Betriebsprüfung als betrieblich bedingt begründet werden, z.B. weil man als Anlageberater ntv schauen muss.

Greetz MG
 
Ja, habs auch gesehen, sorry.
Für Wissensdurstige: Der Link dazu steht am Kopf des ersten Textes
 
Und Al,

baust du ein neues Haus mit eigenem Büro?

Gruß

esszett
 
Ein paar Sachen sind hier glaube ich misverstanden worden. Ich zitiere hier mal "Ab dem 1.1.2007 wird ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. Nur in diesem Fall sind die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer weiterhin in unbegrenzter Höhe in der Steuererklärung absetzbar. Dazu gehören dann auch Kosten für Teppich, Renovierung Arbeitszimmer usw. Dies gilt auch bei einer Tätigkeit im Außendienst, wenn der Schwerpunkt der gesamten Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer liegt.".

Das dürfte bei einem Freiberufler ohne festes Büro bei den Kunden wohl definitiv gegeben sein und damit kann das AZ bis 1250 EUR abgezogen werden!
Bei Lehrern ist es deshalb nicht mehr der Fall, da als Mittelpunkt der Lehrertätigkeit die Schule angesehen wird (Richtlinie für den Mittelpunkt sind 50% der Arbeitszeit), wo auch Räume zur Verfügung gestellt werden. Ebenso beim Versicherungsvertreter der im Regelfall noch ein Büro in einer Dienststelle der Versicherung nutzen kann.
Die sonstigen Richtlinien für das Arbeitszimmer sind ja allgemein bekannt.
 
Al Terego schrieb:
Mal aktuell nachgeschoben:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/db003.htm

Ich will mich immer noch nicht damit abfinden, dass ich Fläche, Heizung, Versicherung und Co. anteilig nicht mehr anführen können soll.

Ich verstehe dich nicht, AlTerego.

Ich lese die Bestimmungen so, dass du bis 31.12.2006 dein Zimmer
NICHT absetzen darfst (weil <50% genutzt)

...ab 2007 aber gilt die Regelung "Mittelpunkt der Tätigkeit...", und
damit darfst du das dann zu 100% absetzen.

Wird doch für dich wesentlich besser das Ganze. Oder hab ich was
falsch gelesen?
 
Ein Steuerberater/in übernimmt für die Steuererklärung die Verantwortung. Da habe ich mit einem Verwandten (Steuerberater), der für mich ein paar mal die Erklärung machte oft gestritten :D
Von daher ist deren Ansatz schon korrekt.
Aber: Wie schaut es mit deiner Frau aus? Gibt es eine Möglichkeit, dass sie dir das Büro vermietet? Ist nämlich imho auch bei Ehegatten gestattet … und dann ist es ein Büro, das voll abgesetzt werden kann, egal wie oft du dort bist. Solche Möglichkeiten sollte dir aber deine Beraterin eröffnen, ansonsten ist ein Wechsel wirklich zu überdenken.
 
@macenroe: siehe post #9.
bin viel extern, allerdings grüble ich noch über die formulierung der „hauptsächlichen nutzung“, die ja anscheinend nicht nur zeitlich zu sehen ist.

@bömpf: jau, das hatte mein steuerberater auc schon kurz angedacht. aber auch nur kurz. nicht zu ende gedacht. ich werde ihn nochmal pieksen.
und klar, der steuerberater ist es, der eins ans bein kriegt. deshalb wird er von sich aus keinen „schmu“ vorschlagen.
 
Wie sieht es mit der MwSt. bez. des Arbeitszimmers in einer Mietwohnung aus.
Ist die anteilige Vorsteuer abziehbar?!
Was könnte das Finanzamt verlangen. Eine Rechnung des Vermieters, oder reichen da nur Kontoauszüge?! Welcher Vermieter schreibt Rechnungen?!

Danke!
 
Das Problem liegt dann aber doch darin, dass der Mittelpunkt meiner Tätigkeit nun eben NICHT mein HomeOffice ist, da ich die meiste Zeit beim Kunden tätig bin. Oder?
So ist es in unserem lieben Deutschland mit der Steuer: Möchtest du etwas absetzen, (Auto, Fahrtkosten) dann holen sie es durch die Hintertürchen wieder herein. Sprich: Du darfst Deine Bürokosten nicht voll geltend machen, weil Du nicht anwesend bist, obwohl Du den Raum nur für Dein Geschäft nutzt!
Das soll mal einer begreifen! Der Pfarrer ist auch nicht immer in der Kirche ...:keks:
 
So ist es in unserem lieben Deutschland mit der Steuer: Möchtest du etwas absetzen, (Auto, Fahrtkosten) dann holen sie es durch die Hintertürchen wieder herein. Sprich: Du darfst Deine Bürokosten nicht voll geltend machen, weil Du nicht anwesend bist, obwohl Du den Raum nur für Dein Geschäft nutzt!
Das soll mal einer begreifen! Der Pfarrer ist auch nicht immer in der Kirche ...:keks:

Zum Glück sind ja nächstes Jahr Neuwahlen... Ich hebe mir jede Tankrechnung auf...
 
posting geändert: war alles quatsch
 
Wie sieht es mit der MwSt. bez. des Arbeitszimmers in einer Mietwohnung aus.
Ist die anteilige Vorsteuer abziehbar?!
Was könnte das Finanzamt verlangen. Eine Rechnung des Vermieters, oder reichen da nur Kontoauszüge?! Welcher Vermieter schreibt Rechnungen?!

Danke!

Hi, Kopie des Mietvertrages und Kontoauszüge reichen als Nachweis. Es ist keine
gesonderte Rechnung vorzulegen ;)
 
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