Haus verkauft - neuer Besitzer kündigt Mieter wegen Eigenbedarf

das sollten sich Mietrechts Spezialisten anschauen. Ich halte es - auch bei dem Sachstand den wir hier haben - fuer relativ muessig weitere Spekulationen anzustellen :)

Es sei dem TE geraten, sich in jedem Fall mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen.
 
Was möchtest du sagen? Das Haus steht in Gänze im Grundbuch, es ist nicht erkennbar, dass für die Wohungen Teilungserklärungen bestehten, somit sind die Wohnungen rechtlich nicht abgegrenzt.........
Hast du den Grundbucheintrag gesehen? Den alten? Den neuen? Ich vermute nicht. ;)
Was ich damit sagen möchte? Gar nichts. Ich habe lediglich eine Definition des Begriffes "Umwandlung" zitiert.

Aber davon abgesehen weiß ich über die konkrete Sachlage genausowenig wie du.

Ergo würde ich hier gar nicht lange dran rumquatschen sondern morgen früh direkt zum Mieterbund wanken.

Alles andere sind völlig sinnlose Spekulationen.
 
Es sei dem TE geraten, sich in jedem Fall mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen.


Bitte aber erst wenn die schriftliche Kündigung eingetrudelt ist.....

Schaden kann es auch nicht, mal zu gucken wo der Erwerber wohnt um Eigenbedarf gleich auszuschließen....
 
Schaden kann es auch nicht, mal zu gucken wo der Erwerber wohnt um Eigenbedarf gleich auszuschließen....

Also diese Aussage verstehe ich jetzt nicht. Selbst wenn der Vermieter im Haus nebenan wohnt, kann er doch in sein neues Haus einziehen. Das hat doch mit der Entfernung nichts zu tun.:confused:
 
Also diese Aussage verstehe ich jetzt nicht. Selbst wenn der Vermieter im Haus nebenan wohnt, kann er doch in sein neues Haus einziehen. Das hat doch mit der Entfernung nichts zu tun.:confused:


Er muß den Eigenbedarf glaubhaft begründen/beweisen können, wenn er in einer eigenen Villa/Wohnung wohnt (ggf. auch größer wie die neue Whg ist) und/oder er mehrere Häuser sein eigen nennt, dann ist das nicht glaubhaft. Eigenbedarf besteht nicht, wenn das/die eigene Haus/Eigentumswohung nicht mehr gefällt und man umziehen möchte und/oder andere leere Wohunngen etc bestehen.
 
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Er muß den Eigenbedarf glaubhaft begründen können, wenn er in einer eigenen Villa/Wohnung wohnt (ggf. auch größer wie die neue Whg ist), dann ist das nicht glaubhaft. Eigenbedarf besteht nicht, wenn das/die eigene Haus/Eigentumswohung nicht mehr gefällt und man umziehen möchte.

Ich glaube, das ist alles eine Sache der Begründung. Und auch in diesen Fällen läßt sich bestimmt eine plausible Begründung finden.
Aber da bis dato noch gar kein Kündigung vorliegt, wenn ich es richtig verstanden habe, ist es müßig hier jetzt über das für und wieder von berechtigten Kündigungen zu diskutieren. In sofern wünsche ich allen noch einen schönen Restsonntag in den heimischen vier Wänden. :)
 
also mittlerweile habe ich erfahren, dass der Käufer in einer Mietwohnung wohnt, die sehr teuer ist.
Das war wohl der Hauptgrund dieses Haus zu kaufen.
Das mit der Sperrfrist ist doch eher unwahrscheinlich - so würde ja niemand mehr ein Haus kaufen, der tatsächlich auch mit dem Gedanken spielt dort selbst einzuziehen?!

Ich werde sofort nach Kündigungseingang mal Kontakt zum örtlichen Mieterbund aufnehmen.
Und natürlich ins Grundbuch schauen, ob der Kaufvertrag tatsächlich schon vollzogen worden ist oder er nur vorab schonmal die Kündigung raushaut, um nicht noch einen weiteren Monat zu verlieren.

Die Idee mit der Entschädigung hört sich gut an, in der Praxis wird das wohl aber eher daran scheitern, dass man das nicht durch gutes Zureden, sondern eher durch Einschalten eines Anwalts und evtl. anschließender Gerichtsverhandlung eine Entschädigung in Form von x EUR einklagen müsste.
Und vor Gericht ist das immer so eine Sache - das kann so oder so ausgehen...

Man hat mir auch geraten der Kündigung zu widersprechen, um nach 3 Monaten nicht ausziehen zu müssen, falls ich noch keine passende Ersatzwohnung gefunden habe.
 
Eine Entschädigung kannst du nicht einklagen, denn das ist das Entgegenkommen des Eigentümers auf dein Entgegenkommen, z.B. indem du gegen die Kündigung keinen Widerspruch einlegst und zu einer vereinbarten Zeit ausziehst.

Ich hatte Mal eine ähnliche Situation, allerdings mit vier Kindern. Da war die Kündigung ("soziale Härte") sehr schwierig. Da wir aber eh ausziehen wollten, haben wir uns geeinigt: Er hat uns 30.000 DM gegeben, wir haben mit dem Startkapital etwas anderes gesucht.

Allerdings ging das auch erst, nachdem wir unseren Anwalt eingeschaltet hatten, bis dahin meinte er, das geht alles mit seiner hemdsärmligen Art ohne Probleme nach seinen Vorstellungen.
 
Prinzipiell sind Häuser "mit Mietern drin" schwer zu verkaufen.

Weil es letztlich auch schwer sein kann, die Mieter da rauszubekommen.
Ich kenne mehrere Fälle aus meinem Bekanntenkreis, die mussten über
1,5 Jahre (!) warten, bis die Mieter endlich draussen waren und sie selbst
dort einziehen konnten.

Trotzdem: Ich persönlich würde einem Rechtsstreit lieber aus dem Weg
gehen und nach einer neuen Wohnung suchen. Ob ihr 3 oder 6 Monate
Zeit habt, weiß z.B. der Mieterbund ...

Die Lügen des Käufers sind natürlich eine Sauerei. Vielleicht habt ihr
Zeugen (den Verkäufer?), evtl. hat das sogar rechtliche Relevanz, aber
wie gesagt würde ich nicht vor Gericht gehen. Ist halt ärgerlich, aber
solche Menschen gibt es leider.

Die nächste Wohnung wird besser :thumbsup:

P.S. Als uns das zuletzt passiert ist, haben wir uns selbst ein
Haus gekauft...
 
Und falls ihr auszieht schoen darauf achten das der Kaeufer oder nahe Familie auch wirklich einzieht und das nicht nur eine Luxussanierung ist und hinterher wieder vermietet wird. In dem Fall kann der Typ schadensersatzpflichtig werden.
 
Und falls ihr auszieht schoen darauf achten das der Kaeufer oder nahe Familie auch wirklich einzieht und das nicht nur eine Luxussanierung ist und hinterher wieder vermietet wird. In dem Fall kann der Typ schadensersatzpflichtig werden.

Ich dachte eine umfassende Sanierung ist ein Kündigungsgrund?

Edit: hier mal der Beitrag auf der ersten Seite - der letzte Satz des Zitats.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich dachte eine umfassende Sanierung ist ein Kündigungsgrund?
Nein, eine Vorratskündigung (die wäre unzulässig) liegt nicht vor, wenn der Eigentümer zunächst umfassend modernisiter, um dann selber einzuziehen.

Gruß

dejes
 
Nein, eine Vorratskündigung (die wäre unzulässig) liegt nicht vor, wenn der Eigentümer zunächst umfassend modernisiter, um dann selber einzuziehen.

Gruß

dejes

Na also entweder ist dann die Sanierung ein Kündigungsgrund oder der Satz beinhaltet keinen Sinn. Dass eine Vorratskündigung unzulässig ist, wurde ja direkt zuvor aufgelistet. Dass bei einer anstehenden umfassenden Sanierung keine unzulässige Vorratskündigung vorliegt, führt doch dazu, dass eine umfassende Sanierung ein zulässiger Kündigungsgrund ist - ggf mit der Bedingung, dass der Eigentümer das Gebäude selbst nutzen will.
 
wenn ein Mietvertrag wegen einer Sanierung aufgehoben wird besteht Anspruch auf Ersatzwohnraum. Und Eigenbedarf ist nicht ganz so einfach durchzusetzen wie es hier den Anschein hat. Der Kaeufer wusste beim Kauf, dass das Objekt vermietet ist. Und Kaufvertraege brechen keine Mietvertraege.
 
Wenn der (neue) Besitzer die Kündigungsfrist einhält, sollte doch aber nichts gegen die Kündigung sprechen, oder seh ich das jetzt zu naiv?
 
Wenn der (neue) Besitzer die Kündigungsfrist einhält, sollte doch aber nichts gegen die Kündigung sprechen, oder seh ich das jetzt zu naiv?

Sehe ich auch so. Ich bin nur ein bischen irritiert, daß einige der Meinung sind, ihnen würde durch eine Kündigung etwas zustehen. :confused: Auch wenn es hart ist, aber sowas passiert, wenn man zur Miete wohnt. Wenn man soetwas ausschließen will, macht man es so wie MacEnroe.
Irgendwann kommt noch jemand auf die Idee, er hätte Anspruch auf monatliche Zahlungen, wenn er in eine Wohnung einzieht. :D
 
Gegen eine Kündigung wegen Eigenbedarf spricht ja auch nichts. Es ging um die Frage, ob Eigenbedarf tatsächlich vorliegt und worauf der TE Anspruch hat, wenn sich rausstellt, dass es kein Eigenbedarf ist.

Wohneigentum selbst nutzen zu können, steht über dem Anspruch des Mieters, drin wohnen zu bleiben. Der Anspruch, drin wohnen bleiben zu können, steht aber wiederum über rein finanziellen Interessen des Vermieters.

Der Mieter hat ein berechtigtes Interesse vor Willkür des Vermieters geschützt zu sein, weil ihm daraus ein finanzieller und persönlicher Nachteil entsteht. Das ist in einem Paket von Gesetzen geregelt. Und falls der Vermieter sich hier gesetzwidrig verhält, kann der Mieter Anspruch auf Schadenersatz haben.

Der Vermieter hat aber seinerseits ein berechtigtes Interesse daran, sein Eigentum für sich selbst nutzen zu können. Dafür sieht das Gesetz die Kündigung wegen Eigenbedarf vor.

Wir haben hier also ein "Interessensgefälle": Eigenbedarf > Mieterschutz > Rein finanzielle Vermieterinteressen.

Es geht bei der Diskussion um Kündigungsfristen und Schadenersatz also darum, ob der Vermieter aus finanziellen Interessen spekulativ handelt oder ob er ein tatsächliches Eigeninteresse hat. Und da der TE noch nicht weiß, bei welchem >-Zeichen er sich einordnen muss, raten wir hier alle ein bisschen rum. :)

Jetzt klar geworden? ;)
 
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