nightdancer
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Das klingt doch stark nach Umwandlung
Für mich klingt das nach Modernisierung und den 2. Wohungsmieter bekommt er ja auch ganz einfach raus........
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Das klingt doch stark nach Umwandlung
Hast du den Grundbucheintrag gesehen? Den alten? Den neuen? Ich vermute nicht.Was möchtest du sagen? Das Haus steht in Gänze im Grundbuch, es ist nicht erkennbar, dass für die Wohungen Teilungserklärungen bestehten, somit sind die Wohnungen rechtlich nicht abgegrenzt.........
Es sei dem TE geraten, sich in jedem Fall mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen.
Ergo würde ich hier gar nicht lange dran rumquatschen sondern morgen früh direkt zum Mieterbund wanken.
Schaden kann es auch nicht, mal zu gucken wo der Erwerber wohnt um Eigenbedarf gleich auszuschließen....
Also diese Aussage verstehe ich jetzt nicht. Selbst wenn der Vermieter im Haus nebenan wohnt, kann er doch in sein neues Haus einziehen. Das hat doch mit der Entfernung nichts zu tun.
Er muß den Eigenbedarf glaubhaft begründen können, wenn er in einer eigenen Villa/Wohnung wohnt (ggf. auch größer wie die neue Whg ist), dann ist das nicht glaubhaft. Eigenbedarf besteht nicht, wenn das/die eigene Haus/Eigentumswohung nicht mehr gefällt und man umziehen möchte.
Und falls ihr auszieht schoen darauf achten das der Kaeufer oder nahe Familie auch wirklich einzieht und das nicht nur eine Luxussanierung ist und hinterher wieder vermietet wird. In dem Fall kann der Typ schadensersatzpflichtig werden.
Nein, eine Vorratskündigung (die wäre unzulässig) liegt nicht vor, wenn der Eigentümer zunächst umfassend modernisiter, um dann selber einzuziehen.Ich dachte eine umfassende Sanierung ist ein Kündigungsgrund?
Nein, eine Vorratskündigung (die wäre unzulässig) liegt nicht vor, wenn der Eigentümer zunächst umfassend modernisiter, um dann selber einzuziehen.
Gruß
dejes
Wenn der (neue) Besitzer die Kündigungsfrist einhält, sollte doch aber nichts gegen die Kündigung sprechen, oder seh ich das jetzt zu naiv?