Hat jemand nen Plan für sich im Notfall - Thema Sterbehilfe für sich selbst ?

Ist zwar nicht das eigentlich gedachte Thema, greife es aber dennoch gern kurz auf.
Doch doch, lieber @erikvomland , das hat alles durchaus mit deiner Eingangsfrage zu tun, denn der Rattenschwanz beim Ableben, der ist immens. Ich bin noch nicht sonderlich oft mit dem Thema Tod konfrontiert worden oder wenn, dann eher als Außenstehender. Es ist etwas, was man weit weg schiebt. Unser Nachbar verstarb vergangenes Jahr im Urlaub. Multiples Organversagen. Was ein sauteurer Weg sich dahinter ergab durch Überführung, etc. Wahnsinn.
Ich hsbe mich bisher immer um das Thema gedrückt, wollte keine nähere Berührung, aber der eine oder andere Beitrag hier unterstreicht eben, auf was ich achten sollte und dass es langsam mal an der Zeit wäre, dies durchzuarbeiten. Bin dir für den Thread fast dankbar ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
oder bei der bank hinterlegen
Meiner Meinung nach, und auch selbst so praktiziert, über einen Notar. Dann werden Patientverfügung und Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert. Wenn man denn will. Der Vorteil besteht darin, das Ärzte, wenn sie schnell entscheiden müssen und/oder keine Angehörigen erreichbar sind, sich dort informieren und sich danach richten müssen.
Ein notariell beglaubigtes Testament wird beim zuständigen Nachlassgericht zur amtlichen Verwahrung hinterlegt.
In beiden Fällen können also nicht einmal zwei Streichhölzer Schafen anrichten.
 
Ein notariell beglaubigtes Testament wird beim zuständigen Nachlassgericht zur amtlichen Verwahrung hinterlegt.
Für ca. 90 Geld kann man sein Testament beim zuständigen Nachlassgericht auch ohne Notar gerichtsfest hinterlegen. Quasi die legale Billiglösung. ;)
 
in dem Kontext ging es um nicht-notar hinterlegen etc. ;)
 
in dem Kontext ging es um nicht-notar hinterlegen etc. ;)
wäre mir egal, kann auch gerne besprochen werden.

Der Vorteil besteht darin, das Ärzte, wenn sie schnell entscheiden müssen und/oder keine Angehörigen erreichbar sind, sich dort informieren und sich danach richten müssen.
Das halte ich für völlig utopisch, zumindest aus meinen letzten Erfahrungen sowohl hierzu. Nach der Notarauflösungenswelle sollten
solche Dokumente beim Amtsgericht eingelagert sein. ein gut 10 Jahre altes Testament war aber dort nicht aufzufinden. Wir wurden um eine private Kopie gebeten die es gsd noch gab. Alleine der Vorgang hat fast 5 Monate gedauert.

Auch die Praxis in den KHs ist völlig anders als man denkt. Du wirst zwar zu Unterschrift von Narkose oder operativen Eingriffen zur Zustimmung befragt, schon. Was dein Wille aber ist falls was schiefgeht, Papiere gar usw. völlige Fehlanzeige. Und ich war da leider viel zu oft.

Auch was Wiederbelebungsmassnahmen betrifft. Meinst Du ein Arzt dort oder Notarzt, eine Schwester nur schaut in deinen Taschen erst nach ob Du überhaupt Widerbelebung willst? Niemals, findet nicht statt. Also nichtmal da, vorort. Geschweige denn bei irgenwelchen Ämtern und Archiven.
 
So ist es. Die Aufgabe von Rettungsdiensten z.B. ist Leben zu retten. Und das muss schnell gehen (war selbst jahrelang Rettungssani).
Da ist keine Zeit irgendwo erstmal in Datenbanken und Schränken Schriftstücke zu suchen.
 
Dass Differenzen zwischen Soll- und Istzustand existieren, ist wohl unbestritten.
Es ist meinem Verständnis nach auch nicht möglich, gemäß Patientenverfügung zu handeln, wenn diese nicht vorliegt. Hast du eine solche angefertigt und den Notar aufgefordert, diese bei der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen, verschwindet sie auch nicht. So wie ich es in Erinnerung habe, müssen Ärzte, wenn sie vor der Entscheidung stehen, Stecker raus oder drinlassen, Organentnahme ja oder nein, in Berlin nachfragen, ob du zu Lebzeiten selbst eine entsprechende Entscheidung gefällt hast. Dann haben auch Angehörige nichts anderes mehr dazu zu bestimmen.
Wenn Notare ihre „Praxis“ aufgeben und was dann mit Testamenten beim Amtsgericht geschieht, ist etwas ganz anderes, als wenn sie, vermutlich auch per Auftrag und Gebühr, beim Nachlassgericht registriert werden.

Auch wenn meine Ausführungen nur sekundär etwas mit dem Eingangsthread von Erik zu tun haben, helfen sie vielleicht doch bei der Entscheidungsfindung.
Was passiert, wenn mein Suizidversuch misslingt? Und ich dann an Schläuchen hänge? Dann ist nichts mehr mit selbstbestimmtem Abgang.
 
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