heldausberlin
Aktives Mitglied
- Dabei seit
- 01.05.2004
- Beiträge
- 13.873
- Reaktionspunkte
- 340
Ich hab noch eine der letzten APLAs (AppleCare Parts & Labour Agreement) für nur ca. 80 EUR ergattern können.
Folgen Sie dem Video unten, um zu sehen, wie Sie unsere Website als Icon auf Ihrem Homescreen erstellen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
heldausberlin schrieb:Ich hab noch eine der letzten APLAs (AppleCare Parts & Labour Agreement) für nur ca. 80 EUR ergattern können.
Schon lange nicht mehr.Pat Mactheny schrieb:Ach was? Gibt's das schon nicht mehr?
Generell oder zu diesem Preis?heldausberlin schrieb:Schon lange nicht mehr.
heldausberlin schrieb:Die wurde vor etwa 1,5 Jahren abgeschafft.
Die Codes sind aber innerhalb eines Jahres noch freischaltbar, somit könnte es sein, dass er dir noch eine alte verkauft hätte.
Die bestehenden konnten ja noch von den Händlern verkauft werden.
Aber mittlerweile dürftest du keine mehr kriegen.
CanCom Care 36 haben ihren Service auch eingestellt.Pat Mactheny schrieb:Also Leute, damit revidiere ich meinen Post # 28 von vorhin!
Danke Held.
heldausberlin schrieb:CanCom Care 36 haben ihren Service auch eingestellt.
Edit: Ich korrigiere mich. Sie haben ihn anscheinend wieder aktiv.
Vor ein paar Wochen stand mal was anderes auf deren Seite.
DarkAge schrieb:Ja, ist es... bei Apple hat man nämlich nur 1 Jahr Garantie!!
Dir ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung offenbar nicht klar. Das sind zwei sehr unterschiedliche Dinge. Bei der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren dreht sich nach 6 Monaten die Beweislast um - Du musst dann beweisen daß der Fehler schon beim Kauf da war oder zwangsläufig entstehen musste. Das kann man in der Praxis NIE. Sprich, Du hast de facto 6 Monate Recht auf Reparatur/Umtausch, die eineinhalb Jahre danach sind nur auf dem Papier vorhanden und nutzen Dir nur was, wenn zB. bei hunderten Usern eine ganze Baureihe den gleichen Fehler aufweist.Woomer schrieb:Dann verstößt Apple gegen das Gesetz hier in Deutschland!
In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2002 eine zwei Jahrige Gewährleistungspflicht!
http://www.123recht.net/article.asp?a=9599
(bei §443 gehts los)
Man kann desswegen Apple sogar verklagen und Schadensersatz fordern!
Das wird zwar keiner machen, doch rechtlich würde es gehen!
Bitte nicht schon wieder diese ewige Gewährleistung-Garantie-Diskussion!Woomer schrieb:Dann verstößt Apple gegen das Gesetz hier in Deutschland!
In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2002 eine zwei Jahrige Gewährleistungspflicht!
Pat Mactheny schrieb:Jetzt aber: Revision der Revision?
walfrieda schrieb:Dir ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung offenbar nicht klar. Das sind zwei sehr unterschiedliche Dinge. Bei der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren dreht sich nach 6 Monaten die Beweislast um - Du musst dann beweisen daß der Fehler schon beim Kauf da war oder zwangsläufig entstehen musste. Das kann man in der Praxis NIE. Sprich, Du hast de facto 6 Monate Recht auf Reparatur/Umtausch, die eineinhalb Jahre danach sind nur auf dem Papier vorhanden und nutzen Dir nur was, wenn zB. bei hunderten Usern eine ganze Baureihe den gleichen Fehler aufweist.
heldausberlin schrieb:Parts and Labour: Ja [ ] Nein [x]
CanCom Care 36: Ja [x] Nein [ ]