MagicM70
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Lieber JavaEngel, das ist dein Fazit, nicht "unser". Du magst gelernt haben, dass der Gerätezustand beim Neukauf einem Zuffallsprinzip folgt, ich ziehe andere Lehren daraus.
Wenn ein Kunde ein Gerät neu erwirbt, dann kann er auf ein Neugerät bestehen. Originalverpackt und versiegelt. Nothing less. Da gibt es doch nichts zu diskutieren.
Auf deine Frage, was mit Online erworbenen und zurück gegebenen Geräten passiert: In der Regel sollten diese dann auch als Rückläufer gekennzeichnet werden und dem Käufer nicht als Neugeräte untergejubelt werden. Z.B. Cyberport, Cancom, MM und viele andere handhaben das so und verkaufen mit einem entsprechenden Hinweis und Discount. Bei Apple wandern diese Geräte in der Regel in den Refurbished Store. Macht auch Sinn den Kunden darüber zu informieren, denn stellt er gefrustet fest, dass das Gerät eben nicht Neu und OVP ist, schickt er es heutzutage einfach wieder zurück - auf Kosten des Händlers.
BTW: Auch Gravis hat im Onlineshop eine Kategorie mit Refub-, Vorführgeräten und Ausstellern.
Der von dir empfohlene vor-Ort-Check beim Händler mag ja bei einem iPod praktikabel sein, aber prüf mal einen Mac Pro samt ACD und am besten nicht nur optisch, sondern auf Funktion. Oder einen Plasma, oder eine Wachmaschine, etc… (Dass der Händler dass ggf. nicht gestattet, z.B. wegen der OVP und des Siegels - denkbar)
Du scheinst dich damit arrangieren zu können, dass du z.B. 2.5K für einen Rechner hinlegst, der ggf. pre-owned war. Sorry, das waren mal 5.000 DM - da sehe ich keinen Spielraum für Kompromisse oder Zugeständnisse. Ich wette, du im Ernstfall auch nicht.
Ist es denn schon zuviel verlangt, wenn man als Kunde nicht verarscht werden will?
Wenn ein Kunde ein Gerät neu erwirbt, dann kann er auf ein Neugerät bestehen. Originalverpackt und versiegelt. Nothing less. Da gibt es doch nichts zu diskutieren.
Auf deine Frage, was mit Online erworbenen und zurück gegebenen Geräten passiert: In der Regel sollten diese dann auch als Rückläufer gekennzeichnet werden und dem Käufer nicht als Neugeräte untergejubelt werden. Z.B. Cyberport, Cancom, MM und viele andere handhaben das so und verkaufen mit einem entsprechenden Hinweis und Discount. Bei Apple wandern diese Geräte in der Regel in den Refurbished Store. Macht auch Sinn den Kunden darüber zu informieren, denn stellt er gefrustet fest, dass das Gerät eben nicht Neu und OVP ist, schickt er es heutzutage einfach wieder zurück - auf Kosten des Händlers.
BTW: Auch Gravis hat im Onlineshop eine Kategorie mit Refub-, Vorführgeräten und Ausstellern.
Der von dir empfohlene vor-Ort-Check beim Händler mag ja bei einem iPod praktikabel sein, aber prüf mal einen Mac Pro samt ACD und am besten nicht nur optisch, sondern auf Funktion. Oder einen Plasma, oder eine Wachmaschine, etc… (Dass der Händler dass ggf. nicht gestattet, z.B. wegen der OVP und des Siegels - denkbar)
Du scheinst dich damit arrangieren zu können, dass du z.B. 2.5K für einen Rechner hinlegst, der ggf. pre-owned war. Sorry, das waren mal 5.000 DM - da sehe ich keinen Spielraum für Kompromisse oder Zugeständnisse. Ich wette, du im Ernstfall auch nicht.
Ist es denn schon zuviel verlangt, wenn man als Kunde nicht verarscht werden will?
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