Gravis Abenteuer...

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Also ich habe mir Gravis Berlin Tiergarten bisher nur "Gute Erfahrungen" gemacht, vor allem waren alle Mitarbeiter immer bemüht guten Service zu liefern.
Allerdings haben sie einmal 3! Monate gebraucht um die Gummifüsse an einem iBook zu erneuern, diese waren bei einer Reparatur des selben verloren gegangen!
 
plantagoo schrieb:
Hi!

1. Sorry, wenn das falsch rübergekommen ist. Du sollst Dich natürlich nicht entschuldigen. Ich meinte damit, dass das was Du da schreibst sich wie eine Entschuldigung FÜR Gravis liest.

2. Es war absolut nicht meine Absicht dich anzufahren oder sonstwie anzumachen - insofern solltest Du vielleicht auch mal in Ruhe das lesen was ich geschrieben habe.

3. In Media und Saturns geht wenigstens einer ans Telefon - was bei Gravis nicht der Fall ist. In Media und Saturns gibt es haufenweise nette und zuvorkommende Verkäufer (die zwar keine Ahnung von der Ware haben - aber immerhin werde ich nett behandelt) - was bei Gravis nicht der Fall ist. Usw. usw. usw.

Gruß
plantagoo

So hatte ich das auch verstanden, dass es entschuldigend für das Verhalten von G. war.
Weiterhin stimme ich Dir zu, dass es auch freundliche Mitarbeiter bei Saturn und MM gibt.
Auch die Sache mit dem Telefon kann ich für den G.-Shop in Hamburg bejahen.

ABER:
Sowohl bei MM als auch bei Saturn habe ich auch schon mal unfreundliche MA erlebt. Ich denke, dass das überall passieren kann. Und Führungsqualitäten in Deutschland können verbessert werden... da ist noch viel Luft nach oben!!!

Bei Gravis in HH - wo ich auch mein iBook gekauft habe - weiß ich inzwischen, welchen Mitarbeiter ich zu welchem Problem anspreche.
Es gibt da 1-2 "Joker", die alles wissen, es gibt dort "Mr. Truth", der auch mal sagt, dass man - seiner Meinung nach - mit dem Bestellen eines MacBookPros noch warten soll aus den und den Gründen (siehe auch hier im Forum, Stichwort Merom (oder so)) UND es gibt eben auch die Teilzeitangestellten die einem 08/15-iPod Nutzer oder einer Oma, die ihrem Enkel iPod-Zubehör schenken wollen, durchaus ausreichend "beraten" können. Aber mehr eben auch nicht.
Allerdings muss ich auch zugeben, dass mein Büchlein zuverlässig seinen Dienst versieht und ich noch nicht in die Verlegenheit kam, den Service bei Gravis in Anspruch nehmen zu müssen. *aufHolzklopf*
Allerdings haben die mich schon komisch angesehen, als ich bei Abholung des iBooks erstmal sehen wollte, ob das iBook auch keinen Pixelfehler hat (den Tipp habe ich hier auch dem Forum :D )

Daher: Nicht die ganze Welt ist böse! Man muss nur immer aufpassen.
Aber das ist leider auch keine Garantie... :(
 
zeeck schrieb:
Aber nicht dass mir die geschichte hier irgendwelche Probleme bereitet.
Will erst mal mit Anwalt den weiteren Verlauf abklären.

Das hätte ich schon vom ersten Tag an. Unverständlich das du so lange wartest.
 
DJAG schrieb:
Allerdings haben sie einmal 3! Monate gebraucht um die Gummifüsse an einem iBook zu erneuern, diese waren bei einer Reparatur des selben verloren gegangen!
Im Apple Store NYC lief das so ab:
Bin mit meiner Freundin und ihrem iBook zur Genius-Bar gegangen, hab dem nett lächelnden Apple-Store Mitarbeiter gesagt, dass zwei Gummifüßchen abgefallen seien. Er greift unter die Theke, holt zwei Füßchen hervor, klebt sie unter das iBook - fertig! :)
 
@elim- Steve würde sagen: "Boom"
 
@zeeck
hi ich weiß zwar nicht ob das schon hier erwähnt wurde?! mich hat dein thread sehr interressiert aber hatte leider keine zeit die kompletten kommentare durchzulesen und habe nur deine durchgelesen. Aber meines Wissens darf man innerhalb der Garantiezeit das Geld nach der 2. oder 3. Reperatur zurückvordern. oder ist das nicht der Fall? was sagt dein Anwalt dazu??

mfg Clapton
 
Clapton schrieb:
@zeeck
hi ich weiß zwar nicht ob das schon hier erwähnt wurde?! mich hat dein thread sehr interressiert aber hatte leider keine zeit die kompletten kommentare durchzulesen und habe nur deine durchgelesen. Aber meines Wissens darf man innerhalb der Garantiezeit das Geld nach der 2. oder 3. Reperatur zurückvordern. oder ist das nicht der Fall? was sagt dein Anwalt dazu??

mfg Clapton

Prinzipiell ja, er könnte sein Geld zurückfordern, allerdings muss er dann natürlich auch das PB beim Händler abgeben. Jetzt wird es aber kompliziert, weil sein PB verschollen ist und Gravis behauptet er hätte es schon abgeholt. Aus Sicht von Gravis ist also vorerst nix mit Geld zurück. zeeck ist da allerdings ganz anderer Meinung, weil er das PB eben nicht abgeholt hat. Und wie immer, wenn sich zwei streiten, geht die ganze Sache über den Anwalt.

Falls Gravis keine schlagenden Beweise hat werden die wohl eine auf den Deckel bekommen, das dauert aber ein bisschen ...
 
@Clapton

Soweit ich weiss darf man nach der zweiten fehlgeschlagenen Nachbesserung den Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen.
 
Hi, leute,

bin ja im moment am überlegen, ob es sinnvoll ist, den Vergleich von Gravis anzunehmen (also das "alte" PB G4 1670).
Oder ob man eher was andres fordert.
Am Montag hab ich den Termin beim RA und mache mir deshalb Gedanken, was ich dann an Fakten vortragen muss, damit er mich möglichst gut beraten kann.

Wenn ich mir die alten freds so durchsehe, kann man doch eigentlich über die letzte PB G4 Serie sagen, dass sie von Fehlern durchzogen ist und die Wahrscheinlichkeit, ein Montagsmodell zu bekommen sehr hoch.
Zusammenfassend hatten die Leute doch folgende Probleme:
-Streifen im Display
-Probleme mit Logicboard vs. RAM
-Looping-Sound-Problem

Lieg ich da richtig?

Dann wäre es doch ein Argument, den Vergleich nicht anzunehmen. Ich sehe mich schon wieder zu Gravis gurken ... und Reparaturversuche unternehmen. Dabei wird mir leicht übel, wenn ihr versteht :)

Andererseits kann es vor Gericht passieren, dass ich bei Forderung des OriginalPreises eine Nutzungspauschale abgezogen bekommen. Dann steh ich am End mit 1000 EUR da - abzüglich der Gerichts/Anwaltskosten vielleicht unterm Strich Null komma nix.

Also, was meint ihr. Sind die vielen Mängel der letzten 1670er Serie ein stichfestes Argument? Einzelfälle waren das doch nicht, oder?

thx,
bye
 
lieber zeeck,

lass dich nicht einlullen! dieser Laden muss dir Geld geben! wieviel, kann nur ein Anwalt beurteilen. und solche Feinheiten bezüglich der Powerbook-Serie wird ein Gericht wohl kaum interessieren... da du eindeutig im Recht bist, musst du dir um die Anwaltskosten auch keine Sorgen machen- die hat Gravis zu bezahlen!

bleib stark und stur!
 
BingoBongo schrieb:
lieber zeeck,

lass dich nicht einlullen! dieser Laden muss dir Geld geben! wieviel, kann nur ein Anwalt beurteilen. und solche Feinheiten bezüglich der Powerbook-Serie wird ein Gericht wohl kaum interessieren... da du eindeutig im Recht bist, musst du dir um die Anwaltskosten auch keine Sorgen machen- die hat Gravis zu bezahlen!

bleib stark und stur!

mm,
bin wirklich gespannt, was mir der anwalt raten wird.
Vermutlich aber wird er sagen, dass der vergleich immer noch besser ist als hinterher mit gar nix dazustehen.

Oder um mal ein altes Zitat auszugraben:
"Man sollte sich nicht mit Firmen anlegen, die mehr Macht haben als der liebe Gott" :D
Am Ende legen die mich aufs Kreuz.
Dann seh ich dumm aus :confused: :eek:
 
Wende Dich doch mal an heise. Solche Fälle werden doch gerne in der Zeitschrift abgedruckt und bei c't-TV gesendet.
 
Hier der Kontakt:

Kontakt
Zuschauer, die Ärger mit Herstellern, Händlern oder Dienstleistern haben, können ihren Fall wie immer unserer Redaktion melden. Telefon: 01803 - 624 686 (9 ct/ Minute) oder per E-Mail ctmagazin@hr-online.de. Einzelne Fälle werden wir in der Sendung genauer unter die Lupe nehmen.
Hessischer Rundfunk Fernsehen
Redaktion c't magazin.tv
Ulrich Geiger
Wilhelmshöher Allee 347
34131 Kassel
E-Mail: Ulrich.Geiger@ctmagazin.tv
Heise Zeitschriften Verlag
Redaktion c't magazin.tv
Georg Schnurer
Helstorfer Str. 7
30626 Hannover
E-Mail: Georg.Schnurer@ctmagazin.tv
 
selbst wenn sie dir nur den heutigen Wert deines Powerbooks geben müssen, kommen noch Entschädigung für die Ausfallzeiten etc. dazu. da liegt es an dir, was du geltend machen kannst, denke ich. sprich das mit dem Anwalt ab! unterm Strich dürfte dabei eine Summe herauskommen, für die du dir ein neues Powerbook kaufen können musst.

außerdem kann der Wert deines Powerbooks gar nicht besonders unterm Neupreis liegen, weil du es ja quasi nie benutzen konntest!
 
gelöscht
 
Zuletzt bearbeitet:
ähh,
sorry, du hast den fall total falsch verstanden.
ich hab kein book mit fehlern.... ICH HAB GAR KEIN BOOK UND GRAVIS meine 2,6 k eur
 
zeeck schrieb:
ähh,
sorry, du hast den fall total falsch verstanden.
ich hab kein book mit fehlern.... ICH HAB GAR KEIN BOOK UND GRAVIS meine 2,6 k eur

Ups,

nachdem in diesen Fred noch mal gelesen ( und jetzt auch verstanden habe :eek: )

Du hast jetzt erst den Anwalt eingeschaltet?
( das hätte ich schon viel früher gemacht )

Gruß
Patrick
 
zeeck schrieb:
"Man sollte sich nicht mit Firmen anlegen, die mehr Macht haben als der liebe Gott" :D
Am Ende legen die mich aufs Kreuz
Aber auf diesen Ruf bauen sie auch gerne: denk' an den Spruch, wie unsicher das Ergebnis einer Verhandlung sein kann, das war so ein Versuch!
Leider ist Recht zu haben und Recht zu bekommen zweierlei, aber auch für Gravis könnte es noch bitterer ausgehen, wenn sie plötzlich mit Verfahrenskosten und ggfs. Ausfallentschädigungs-Forderungen konfrontiert werden.
Ich habe vor ein paar Jahren gegen einen Auftraggeber prozessiert und in dem Berufungsverfahren nicht mehr mit Erfolg gerechnet, als die zuständige Kammer im Urteil allen Forderungen meinerseits zugestimmt und alle Bedenken und Gutachterforderungen des Gegners abgeschmettert hat.
Grüße und weiterhin Daumendrücken,
Matthias
 
BingoBongo schrieb:
selbst wenn sie dir nur den heutigen Wert deines Powerbooks geben müssen, kommen noch Entschädigung für die Ausfallzeiten etc. dazu.
...
Wie kommst Du denn auf den Gedanken?
"Entschädigung für Ausfallzeiten" gibt es nach dem Gesetz nicht - höchstens Schadenersatz nach §280 BGB und der muss hieb- und stichfest belegt werden können.
 
@maceis
vielleicht bin ich ja etwas zu "romantisch", aber naiv ganz sicher nicht- allerdings auch kein Fachmann.

an so etwas wie Schadensersatz dachte ich ja. das hängt eben von zeeck ab, was er da geltend machen kann. einfach ist so etwas bestimmt selten, das ist klar. aber ich finde, man sollte immer erstmal seinen Menschenverstand und das subjektive rechtliche Empfinden als Maßstab sehen, damit sich die bisherige Rechtsprechung vielleicht auch mal verändern kann. Vieles ist Auslegungssache und hängt natürlich sehr vom Anwalt ab. deshalb bin ich sehr gespannt, was der am Montag sagen wird... zeeck, ich hoffe, du berichtest umgehend!
 
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