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Sieht nicht gut aus, schicks um! Und lass dir von Apple ein komplett neues schicken, kein refubished.Das ist doch wohl der Gipfel. Wie ich sehe den Fehler nicht? Für die Leute mit schlechtem Monitor habe ich das Bild nochmals hochgeladen und die Stellen markiert. In Wirklichkeit ist der Unterschied viel heller und absolut gelb. Das eine ist Blooming, aber die mittigen Punkte sind ja wohl der Gipfel. Im Betrieb sind diese Stellen als Gelbstich zu sehen. Soll ich das so hinnehmen oder das eine gelbliche "Apple ist das BESTE" Brille tragen um den Fehler zu übersehen?
Also ich seh da nix.
EDIT: Ein aktueller Link würde helfen. ja man sieht was.
Aber ich sag dir gleich. Diese Helligkeitsfehler an den Rändern sind normal und die wirst du auch nicht weg bekommen.
Lass dir ein neues schicken. Lässt euch nicht immer mit einem Refurbished Gerät abspeisen. Bei denen muss man schon darauf hinweisen, das man kein refubished Gerät mehr akzeptiert! Sonst fahren die das Standard Programm ab.Augen auf... Ich habe das Bild nochmal eingekringelt hochgeladen.
Das stimmt so nicht.Scheinbar gibt es nur ganz selten Ipads die keine Macke haben.
Im Forum hab ich nur gefunden das ich jetzt kein Wandlungsrecht mehr habe da ich nicht zum MediaMarkt bin. Das ist doch Quatsch oder?
Genau so ist es. Falls deutsches und ö. Recht gleich sind, aber das wird wohl so sein...Kein Quatsch. Das Recht auf "Wandlung" ergibt sich aus dem Gewährleistungsrecht. Den Begriff Wandlung gibt es zudem in dieser Form nicht mehr, es ist jetzt ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Das Gewährleistungsrecht kannst du ggü. dem Verkäufer geltend machen, d.h. ggü. Mediamarkt. Diesen Weg bist du nicht gegangen. Du hast dich an Apple gewendet und deine Ansprüche ggü. Apple ergeben sich aus den Garantiebestimmungen. Gewährleistungsansprüche an Apple kannst du nicht geltend machen und ggü. Mediamarkt meiner Meinung nach auch nicht mehr, da du die ursprünglich mangelhafte Kaufsache nicht mehr besitzt.
Ich verstehe einfach nicht, wieso man sich an den Hersteller und nicht an den Händler wendet - das ist doch üblicherweise der schnellste und einfachste Weg, noch dazu (besonders in den ersten 6 Monaten) der mit den meisten Rechten.
Wäre doch nun wirklich das naheliegendste gewesen: hin zum MM, auf Umtausch bestehen, und das wars.
Warum man sich dann an den Hersteller wendet und sich eine im aktuellen Fall völlig unnütze Extra-Garantie für teures Geld aufschwatzen lässt ist mir schleierhaft. Diese Basis-Rechtslage sollte doch eigentlich jeder kennen, die braucht man doch immer wieder mal.
Du hast kein Recht auf Umtausch, sondern nur auf Beseitigung der Mängel. Wie der Händler das macht, bleibt ihm überlassen. Selbst wenn er noch 1000 iPads im Lager liegen hat, hast du keinen Anspruch darauf, dass er dir eins davon gibt.
Sorry, dies ist schlicht falsch. Der Verkäufer hat das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung - die Wahl darüber, *welche Art* der Nacherfüllung erfolgt, liegt beim Kunden und NICHT beim Verkäufer. Schlage mal "Gewährleistung im Verbrauchsgüterkauf" nach. Speziell wenn der Verkäufer das Gerät weiterhin im Verkauf herumliegen hat, hat er keinerlei Recht, den Wunsch des Kunden auf sofortigen Umtausch abzulehnen. Er bricht damit geltendes Recht und macht sich im Falle eines Falles sogar schadensersatzpflichtig (zum Beispiel wenn der Kunde den Artikel nunmehr zu einem höheren Preis bei einem anderen Händler erwirbt).
Sorry, dies ist schlicht falsch. Der Verkäufer hat das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung - die Wahl darüber, *welche Art* der Nacherfüllung erfolgt, liegt beim Kunden und NICHT beim Verkäufer. Schlage mal "Gewährleistung im Verbrauchsgüterkauf" nach. Speziell wenn der Verkäufer das Gerät weiterhin im Verkauf herumliegen hat, hat er keinerlei Recht, den Wunsch des Kunden auf sofortigen Umtausch abzulehnen. Er bricht damit geltendes Recht und macht sich im Falle eines Falles sogar schadensersatzpflichtig (zum Beispiel wenn der Kunde den Artikel nunmehr zu einem höheren Preis bei einem anderen Händler erwirbt).
§1 gibt dir da recht, $3 schränkt es aber wieder ein. Die Beweisführung ist da für den Händler sehr einfach (Garantie läuft schon, kann den Artikel nicht wieder zu dem Preis veräußern, dadurch Verluste) und dann bleibt es bei der Mängelbeseitigung.
Ich kenne, ehrlich gesagt, keinen einzigen Mediamarkt, bei dem in den ersten 14 Tagen nach Kauf ein (defektes?) Gerät zur Reparatur eingeschickt wird. Fast überall wird entweder der Kaufpreis komplett ausbezahlt, oder gleich ein 1:1-Austausch gegen ein originalverpacktes Neugerät durchgeführt. Warum der TE sich hier nicht sofort wieder in seinen lokalen Markt begeben hat und ein neues mitnahm, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Mir wär die Wartezeit auf einen Apple-Lieferservice schlicht zu lange, aber gut, muss jeder selber wissen. Abgesehen davon kann man im lokalen Markt bei einem Austausch das neue auspacken und auf Fehler testen, BEVOR man damit nach Hause dackelt. Die Mitarbeiter waren diesbezüglich immer sehr hilfsbereit und entgegenkommend und wollten mir unnötige Wege ersparen (und sich vermutlich Ärger durch unzufriedene Kunden ;-) ).