Also ich bin auch ein freundlicher Mensch, der auch kein Problem hat, sich mal zu entschuldigen.
Aber dass so ein Entschuldigungsbrief an die Bußgeldstelle was bringen soll, habe ich noch nie gehört.
Gehört habe ich dass nur, bei einem regulären Strafverfahren, wenn man weiß dass die das einem sowieso 100 % nachweisen können, und nur noch die Frage ist, wie hoch die Strafe ausfällt.
Dann aber auch erst, wenn man das von einem Anwalt hat prüfen lassen, oder sich in der Hauptverhandlung vor Gericht herausstellt, dass man keine Chance mehr hat, das abzustreiten.
Das ist dann eben Reue die man zeigt, die das Strafmaß mildert.
In dem hier geschilderten Fall könnte es aber sein, dass die Aufnahme vielleicht so schlecht ist, dass der Fahrer auf der Aufnahme nicht zweifelsfrei identifiziert werden könnte, oder es sind 2 Autos drauf, d.h. das im Endeffekt die Beweislage nicht ausreicht, und dann doch kein Bußgeldbescheid kommt.
Ich hatte auch mal einen Geschwindigkeitsverstoß, bewege sich aber noch im Bereich Verwarnungsgeld, da habe ich auch das Foto angefordert, und auf dem Foto war ich zweifelsfrei zu erkennen, also habe ich dann bezahlt.
Also, wie Tünnes hier geschrieben hat, Foto anfordern, gut, dass mit dem Eichprotokoll wusste ich nicht, aber gut, dass dann eben auch anfordern, und wenn die dort merken, dass das mit dem Foto etwas nicht stimmt, oder sonst wie etwas nicht in Ordnung ist, dann wirst du einfach nichts mehr hören.
Aber dass so ein Entschuldigungsbrief an die Bußgeldstelle was bringen soll, habe ich noch nie gehört.
Gehört habe ich dass nur, bei einem regulären Strafverfahren, wenn man weiß dass die das einem sowieso 100 % nachweisen können, und nur noch die Frage ist, wie hoch die Strafe ausfällt.
Dann aber auch erst, wenn man das von einem Anwalt hat prüfen lassen, oder sich in der Hauptverhandlung vor Gericht herausstellt, dass man keine Chance mehr hat, das abzustreiten.
Das ist dann eben Reue die man zeigt, die das Strafmaß mildert.
In dem hier geschilderten Fall könnte es aber sein, dass die Aufnahme vielleicht so schlecht ist, dass der Fahrer auf der Aufnahme nicht zweifelsfrei identifiziert werden könnte, oder es sind 2 Autos drauf, d.h. das im Endeffekt die Beweislage nicht ausreicht, und dann doch kein Bußgeldbescheid kommt.
Ich hatte auch mal einen Geschwindigkeitsverstoß, bewege sich aber noch im Bereich Verwarnungsgeld, da habe ich auch das Foto angefordert, und auf dem Foto war ich zweifelsfrei zu erkennen, also habe ich dann bezahlt.
Also, wie Tünnes hier geschrieben hat, Foto anfordern, gut, dass mit dem Eichprotokoll wusste ich nicht, aber gut, dass dann eben auch anfordern, und wenn die dort merken, dass das mit dem Foto etwas nicht stimmt, oder sonst wie etwas nicht in Ordnung ist, dann wirst du einfach nichts mehr hören.