Geblitzt – „Anhörung im Bußgeldverfahren“ ?

Also ich bin auch ein freundlicher Mensch, der auch kein Problem hat, sich mal zu entschuldigen.

Aber dass so ein Entschuldigungsbrief an die Bußgeldstelle was bringen soll, habe ich noch nie gehört.

Gehört habe ich dass nur, bei einem regulären Strafverfahren, wenn man weiß dass die das einem sowieso 100 % nachweisen können, und nur noch die Frage ist, wie hoch die Strafe ausfällt.
Dann aber auch erst, wenn man das von einem Anwalt hat prüfen lassen, oder sich in der Hauptverhandlung vor Gericht herausstellt, dass man keine Chance mehr hat, das abzustreiten.
Das ist dann eben Reue die man zeigt, die das Strafmaß mildert.

In dem hier geschilderten Fall könnte es aber sein, dass die Aufnahme vielleicht so schlecht ist, dass der Fahrer auf der Aufnahme nicht zweifelsfrei identifiziert werden könnte, oder es sind 2 Autos drauf, d.h. das im Endeffekt die Beweislage nicht ausreicht, und dann doch kein Bußgeldbescheid kommt.

Ich hatte auch mal einen Geschwindigkeitsverstoß, bewege sich aber noch im Bereich Verwarnungsgeld, da habe ich auch das Foto angefordert, und auf dem Foto war ich zweifelsfrei zu erkennen, also habe ich dann bezahlt.

Also, wie Tünnes hier geschrieben hat, Foto anfordern, gut, dass mit dem Eichprotokoll wusste ich nicht, aber gut, dass dann eben auch anfordern, und wenn die dort merken, dass das mit dem Foto etwas nicht stimmt, oder sonst wie etwas nicht in Ordnung ist, dann wirst du einfach nichts mehr hören.
 
Hi ricky2000,
:)
Dann hatte ich Dich falsch verstanden.

Sorry. - dann war meine e-mail auch zu heftig.

BG
Tünnes
 
Wenn man vorhat zu bezahlen (wie offenbar in diesem Fall), sollte man die Backen halten und dies einfach ohne weitere Angaben tun - würde ich auch so machen.

Wie gesagt, hier geht es um das "wie" ... einfach zahlen geht nicht, da
ich nichtmal weiß, wieviel.

Ich werde also den Zettel zurückschicken, alles leer lassen und hinten
draufschreiben, dass man mir das Bild bitte zusenden möge.
 
Wie gesagt, hier geht es um das "wie" ... einfach zahlen geht nicht, da
ich nichtmal weiß, wieviel.

Ich werde also den Zettel zurückschicken, alles leer lassen und hinten
draufschreiben, dass man mir das Bild bitte zusenden möge.

So habe ich es in der Vergangenheit auch gemacht, und habe dann eben das Bild das gemacht wurde, übersandt bekommen.

Was die meisten hier vergessen, es ist noch kein Bußgeldbescheid den der TE bekommen hat, es ist nur eine Anhörung.
Man geht also kein Risiko ein, dass bei eventuellen Anfragen, dass das als Einspruch behandelt wird, und zu Gericht.
Wobei, selbst in dem Fall, wenn man nur das Bild anfordert, wäre dass auch noch kein Einspruch, aber gut, ist hier eine Anhörung.
Schlimmstensfalls kommt dann mit dem Bußgeldbescheid dann auch das Bild mit, und wenn man darauf zweifelsfrei zu erkennen ist, dann zahlt man eben.

Bestenfalls kommt gar nichts mehr, weil die dort erkennen, dass das Bild schlecht ist, oder andere Fahrzeuge mit auf dem Bild sind.

Kann natürlich auch sein, dass trotzdem ein Bußgeldbescheid kommt, auch wenn das Bild schlecht ist, dann muss man sich eben überlegen, wie schlecht das Bild ist, ob man meint, das man damit nicht identifiziert werden könnte, und das Risiko auf eine Verhandlung eingeht, und dass dort dann natürlich ,wenn der Richter dann trotzdem meint, man könne auf dem Foto erkannt werden, teurer werden kann.
 
Das es kein Feld:" Angaben zum Halter" gibt ist ja klar, denn den Brief bekommt ja der Halter. Nach ca. 2 Wochen wird man als Halter jedoch nicht als unzurechnungsfähig erklärt, wenn man nicht mehr weiß wer gefahren ist. Briefe, die nicht per Einschreiben oder Zustellungsurkunde oder wie das heisst kommen sind nie angekommen. Wenn das Foto jedoch gut ist, hat es wenig Sinn da rum zu machen.
Allerdings ist es mir mal passiert, daß eine Person mit meinem Auto bei Rot über die Ampel ist und nach einer Weile habe ich dann gemäss der Aufforderung im Schreiben bei der Rennleitung angerufen. Der freundliche Herr hat mich dann gefragt, ob ich denn einen Bart hätte. Das habe ich wahrheitsgemäss verneint. Daraufhin sagte der Beamte:" Na dann können Sie es ja nicht gewesen sein." und die Sache hatte sich erledigt...
 
Das reueschreiben haetteste dir auch sparen koennen. 90€ ein punkt ist standard satz nach bußgeldkatalog ohne vorher punkte zu haben... Die haetteste auch mit ignoranz bekommen.
 
Du könntest auch versuchen, zu argumentieren, dass die Bundesrepublik nur ein Scheinstaat sei.

Vielen Dank. Das war ein guter Tipp. Ich habe mich inzwischen mit auradoc
per PN ausgetauscht, und gleich einen Brief an die Polizeistelle abgeschickt.
D.h. an die eigentlich nicht legitimierte Staatsgewalt. Aber das werden die
gut verstehen, ich habe ja alle Gesetzes-Stellen mit angeführt.

Dann bin ich mal gespannt, was die antworten. Ich werde berichten...
 
Das reueschreiben haetteste dir auch sparen koennen. 90€ ein punkt ist standard satz nach bußgeldkatalog ohne vorher punkte zu haben... Die haetteste auch mit ignoranz bekommen.

Welches Reueschreiben? Du meinst die Frage nach dem Bild?
 
Das reueschreiben haetteste dir auch sparen koennen. 90€ ein punkt ist standard satz nach bußgeldkatalog ohne vorher punkte zu haben... Die haetteste auch mit ignoranz bekommen.

Ist doch nur eine Anhörung, der eigentliche Bußgeldbescheid ist noch gar nicht TE angekommen, bzw. erlassen worden.
Das mit den 90 € haben hier ein paar andere Leute herausgesucht, und da ist wohl der Satz, was dem TE nach dem was in der Anhörung steht, vorgeworfen wird.
 
das ist menschlich, solltest Du so schildern und dann wird man Dich auch mit dem zugehörigen Augenmaß behandeln.

Nö, weil er damit zugibt, dass die Ampel schon mindestens 50m vorher Gelb gezeigt hat, und das mit dem weiterfahren, obwohl er zugibt, dass er die Situation nicht richtig einschätzen konnte, hört sich auch komisch an.
 
Nein ich meine den typen der denkt er haette aufgrund dessen ein geringeres bußgeld bekommen
 
Nein ich meine den typen der denkt er haette aufgrund dessen ein geringeres bußgeld bekommen

Ok, dann habe ich es falsch verstanden.

Bin aber auch der Meinung, dass bei Verkehrsverstößen irgendwelche Reueschreiben nichts einbringen.
Bestenfalls bekommt man die Strafe die man vorher auch bekommen hätte, und wenn man dann mit dem Reueschreiben dummerweise irgendwas zugegeben hat, was einem vorher aufgrund der Beweislage nicht bewiesen werden konnte, dann noch eine höhere Strafe.

Bringen tut das was, wenn man direkt von der Polizei angehalten, da kann es dann sein, dass die es dann bei einer mündlichen Verwarnung belassen.
Höre ich aber auch recht selten, dass sowas passiert.
 
Genau! Um über Rot gefahren zu sein, muß man ja das rote Signal gesehen haben. Gerade drum gibt es die 1-Sekundenregel. Beharre darauf, dass Du bei Gelb rübergefahren bist. Dies hast Du getan weil die einsehbare Kreuzung frei war und eine Vollbremsung wg. des Gelbsignals den fließenden Verkehr hinter Dir unnötig gefährdet hätte (hilfreich ist es wenn die Witterung zu dem Zeitpunkt den Bremsweg verlängert).

Da das Frontfotos sind kann man sehr genau sehen was an Verkehr unterwegs war.
 
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