Geblitzt – „Anhörung im Bußgeldverfahren“ ?

;)
Meine nächste Frage, nachdem ein wenig mehr Licht ins Dunkel kam, wäre gewesen, wie der Rotblitzer als Abzocke zu werten sei.

Der freie Wille (ich mein nicht Willeswind)! Als erfahrener und guter Autofahrer kann man die Situation an der Kreuzung einschätzen und lässt sich doch nicht durch ein technisches Gadget, wie eine Wechsellichtanlage, beeinflussen! :hehehe:
 
@Prediger: Kannst du noch ein wenig abwarten, bis meine ganz konkrete Frage
so einigermaßen durchgekaut ist? Danach kann der Thread gerne nach allen Regeln
der Kunst missbraucht werden :D

P.S. Das war eine rhetorische Frage. Musst nicht antworten ;)
 
Guten Morgen.
Der Anhörungsbogen wird geschickt, um die Identität des Fahrers (der nur belangt werden kann) zu klären.
Nicht zu reagieren ist nicht hilfreich!

Bei einem Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde, bedeutet dies €90 und 3 Punkte, kein Fahrverbot.

Ausnahme: Es fand eine objektiv zu erkennende tatsächliche Gefährdung des allg. Verkehrs durch den Verstoß statt. Dann wären es €200, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Dies ist im Regelfall bei einem feststehenden Ampelblitzer nicht möglich (und wird auch nicht gemacht).

Mein Tipp:
Mach die Angaben zum Halter.
Gib den Verstoß nicht zu, sondern bitte um Übersendung des Fotos, um endgültig klären zu können, wer und ob du gefahren bist (sonstiges oder Tathergang).
Sollte der Wagen auf Deine Mutter, Vater oder ein anderes Familienmitglied zugelassen sein, gilt selbiges für sie.
Des Weiteren fragst du beim "Tathergang", nach den letzten drei offiziellen Eichprotokollen, mit der Bitte um Übersendung.
Dies kann immer angefordert werden und muss nicht von einem Rechtsanwalt verlangt werden (wie vielfach fälschlich geschrieben wird).

Dann wartest du ab.
Kommen das Foto und die Protokolle und du bist es, würde ich zahlen.
Die Eichprotokolle kannst du immer anzweifeln, dann geht es vor Gericht; dass sind weitere Kosten. Manchmal wird das Verfahren vorher eingestellt: Aber in Zeiten der besseren Technik ist das mittlerweile eher selten.
Solange kein Fahrverbot ausgesprochen wird (wenn man auf den Lappen angewiesen ist) und das Foto relativ klar ist, empfehle ich zu zahlen.

BG
Tünnes

PS: Ich bin zugelassener Rechtsanwalt. Dies ist keine Rechtsberatung!
 
Zuletzt bearbeitet:
@Prediger: Kannst du noch ein wenig abwarten, bis meine ganz konkrete Frage
so einigermaßen durchgekaut ist? Danach kann der Thread gerne nach allen Regeln
der Kunst missbraucht werden :D

P.S. Das war eine rhetorische Frage. Musst nicht antworten ;)
OKay! ;)

Aber Tünnes hat ja schon schön geantwortet.
:jaja:
Und ich hab auch was produktives geschrieben... :jaja:
 
Vielen Dank, Tuennes.

Da habe ich wieder das Problem:
Mein Tipp:
Mach die Angaben zum Halter.

Es gibt da keine Angaben zum Halter.
"Angaben zur Person": (nur ausfüllen, wenn Angaben auf Seite 1 unvollständig oder unrichtig ....)
"Angaben zur Sache: a) Waren Sie der Verantwortliche .... b) Wird der Verstoß zugegeben

Es gibt also nichts auszufüllen.

Das ist das Problem. Wenn ich nichts ausfülle und zurücksende, kommen die
sich nicht erst recht verarscht vor?

Dann kann ich es doch lieber gleich bleiben lassen. :noplan:


Oder ich schreibe einfach auf die weiße Rückseite meine Bitte nach den
Bildern/Messwerten. Soll ich das so machen?
 
Wenn du bei rot drübergerauscht bist, dann nimm es wie ein Mann und zahle.
Man, immer diese Pussyfragen :D
 
@MacEnroe

Ich habe genau das gleiche erlebt. Angeblicher Rotlichtverstoß. Zeugen: Zwei Polizeihauptmeister. Tipp einer guten Freundin (Rechtsanwältin). Reue zeigen und nettes Schreiben an die Bußgeldstelle.

Du hast keine Chance dagegen etwas zu machen. Alles was Du machst kostet
Dich Geld ( die Gebühren werden mit jedem Einspruch höher ), Zeit und Nerven.

Ich habe ein nettes Schreiben an die Bußgeldstelle gemacht, Situation war unübersichtlich etc. in 25 Jahren das erste mal, ich bitte um Nachsicht.

Ergebnis: € 90,-- Bußgeld ( geringste Stufe-kann richtig teuer werden ), plus Gebühren ca. € 25,-- gesamt habe ich ca. € 115,-- gezahlt plus einen Punkt
in Flensburg.

Tue Dir selbst ein Gefallen, mach das Schreiben, dann wird die Höhe des Bußgeldes festgelegt und dann umgehend zahlen.

Muß man einfach abhaken :mad:
 
Mach die Angaben zum Halter.
Gib den Verstoß nicht zu

Genau! Um über Rot gefahren zu sein, muß man ja das rote Signal gesehen haben. Gerade drum gibt es die 1-Sekundenregel. Beharre darauf, dass Du bei Gelb rübergefahren bist. Dies hast Du getan weil die einsehbare Kreuzung frei war und eine Vollbremsung wg. des Gelbsignals den fließenden Verkehr hinter Dir unnötig gefährdet hätte (hilfreich ist es wenn die Witterung zu dem Zeitpunkt den Bremsweg verlängert).

Mit dieser Aussage bin ich sogar mal ganz gratis davon gekommen obwohl der Polizeiwagen der mich direkt anhielt unmittelbar hinter mir fuhr. Die belehrende Aussage "Sie wissen schon das sie auch bei Gelb hätten halten müssen" habe ich abschließend mit einem "bei ihrem Abstand zu mir würden sie dann aber bei diesem Gespräch in meinem Kofferraum parken" gekontert. Dann war die Sache erledigt.
 
Du hast keine Chance dagegen etwas zu machen. Alles was Du machst kostet
Dich Geld ( die Gebühren werden mit jedem Einspruch höher ), Zeit und Nerven.

Ich will ja keinen Einspruch erheben. In allen Ratgebern steht jedoch, dass
deine Vorgehensweise (Bitten um Nachsicht etc.) nichts bringt und dass man
erstmal nichts zugeben soll und auch nicht muss (steht sogar in dem Bogen
selber. Man muss sich nicht selbst belasten)

Eigentlich ist nur die Frage:
Leeren Bogen zurücksenden, oder gar nicht zurücksenden.
Oder wie Tuennes meint, gleich die Messdaten anfordern.
 
Tipp einer guten Freundin (Rechtsanwältin). Reue zeigen und nettes Schreiben an die Bußgeldstelle.

Mit Straf- oder Verkehrsrecht hat sie aber wahrscheinlich nix zu tun oder? :)

Ich kenne immer nur den eindringlichen Anwaltsrat, im Grunde niemals irgendwas zur Sache zuzugeben oder gar rumzulamentieren, höchstens bei Zweifeln oder im Notfall (alternativlos auf den Lappen angewiesen) Einspruch einzulegen usw. Das aber nur, wenn man gut damit leben kann, dass es teuer wird (z.B. vor dem Richter auszuhandeln, ein Vielfaches des Bußgelds zu zahlen und dafür kein Fahrverbot zu bekommen) oder eben auf Risiko irgendwelche Messungen anzuzweifeln.
Ansonsten würd ich immer die Klappe halten und nie was zur Sache sagen und trotzdem zahlen.
Selbst mit einem doofen Entschuldigungsschreiben (wen im Amt interessiert sowas?) haben sie dann die Bestätigung, dass definitiv Du das da auf dem Foto bist… usw. was Dir beim nächsten Mal vielleicht unrecht ist.
 
Vielen Dank, Tuennes.

Da habe ich wieder das Problem:


Es gibt da keine Angaben zum Halter.
"Angaben zur Person": (nur ausfüllen, wenn Angaben auf Seite 1 unvollständig oder unrichtig ....)
"Angaben zur Sache: a) Waren Sie der Verantwortliche .... b) Wird der Verstoß zugegeben

Es gibt also nichts auszufüllen.

Oder ich schreibe einfach auf die weiße Rückseite meine Bitte nach den
Bildern/Messwerten. Soll ich das so machen?

Hi MacEnroe,
genau so.
Hab schon länger keinen Anhörungsbogen gesehen. Es sollte aber eine "Box" geben, in der man zur Sache antworten kann. Dort die Angaben und Anfragen einstellen.
Sollte es die Box nicht mehr geben, dann entweder Rückseite (bitte leserlich und ordentlich schreiben - kein Witz!) ausfüllen oder aber ein Begleitschreiben senden.

BG
Tünnes
 
@ricky2000

Man sollte sich schon überlegen, ob man wegen ca. € 100,-- und einem Punkt
Zeit und Nerven und eventuell noch mehr Geld (Anwalt, steigende Gebühren etc.)
riskieren will.

Einstellungssache. Man kann auch einfach mal “Arsch in der Hose haben" und
eine berechtigte Strafe ( war bei mir so ) zahlen und erledigt ist die Sache.

Außerdem gab es bei mir zwei Zeugen (Polizeibeamte). Da kommt man nicht gegen an :(
 
Genau! Um über Rot gefahren zu sein, muß man ja das rote Signal gesehen haben. Gerade drum gibt es die 1-Sekundenregel. Beharre darauf, dass Du bei Gelb rübergefahren bist. Dies hast Du getan weil die einsehbare Kreuzung frei war und eine Vollbremsung wg. des Gelbsignals den fließenden Verkehr hinter Dir unnötig gefährdet hätte (hilfreich ist es wenn die Witterung zu dem Zeitpunkt den Bremsweg verlängert).

Mit dieser Aussage bin ich sogar mal ganz gratis davon gekommen obwohl der Polizeiwagen der mich direkt anhielt unmittelbar hinter mir fuhr. Die belehrende Aussage "Sie wissen schon das sie auch bei Gelb hätten halten müssen" habe ich abschließend mit einem "bei ihrem Abstand zu mir würden sie dann aber bei diesem Gespräch in meinem Kofferraum parken" gekontert. Dann war die Sache erledigt.

Ob ein Fahrzeug dicht hinter mir war, könnte ich vielleicht auf einem Foto erkennen?

Es gab aber einen anderen Grund, warum ich gezögert habe: 50 Meter vor der Ampel
ist eine zweite (erste) Haltelinie. (weil da von rechts noch eine Straße einbiegt) Da war noch
kein Gelb, jedenfalls keine Chance, noch rechtzeitig anzuhalten.

Ich hätte also an der zweiten Linie anhalten müssen, direkt an der Ampel und wäre
da etwas blöd dagestanden. Das hat mich verwirrt und ich bin deshalb weitergefahren.

Ich will aber da nicht drüber streiten. Ich hab falsch reagiert und werde in Zukunft
etwas besser vorbereitet an Ampeln ranfahren. Auch etwas langsamer.

Mir geht es jetzt ja nur um das Verfahren.


@Tuennes: Vielen Dank für deine kompetente Hilfe (und den anderen auch incl. Prediger!)

Nur die Frage nach den Eichprotokollen ist mir unangenehm. Ich glaube, ich
frage nach dem Foto und fertig. Oder wäre das so wichtig?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gab aber einen anderen Grund, warum ich gezögert habe: 50 Meter vor der Ampel
ist eine zweite (erste) Haltelinie. (weil da von rechts noch eine Straße einbiegt) Da war noch
kein Gelb, jedenfalls keine Chance, noch rechtzeitig anzuhalten.

Ich hätte also an der zweiten Linie anhalten müssen, direkt an der Ampel und wäre
da etwas blöd dagestanden. Das hat mich verwirrt und ich bin deshalb weitergefahren.


das ist menschlich, solltest Du so schildern und dann wird man Dich auch mit dem zugehörigen Augenmaß behandeln.
 
Mit Straf- oder Verkehrsrecht hat sie aber wahrscheinlich nix zu tun oder? :)

Ich kenne immer nur den eindringlichen Anwaltsrat, im Grunde niemals irgendwas zur Sache zuzugeben oder gar rumzulamentieren, höchstens bei Zweifeln oder im Notfall (alternativlos auf den Lappen angewiesen) Einspruch einzulegen usw. Das aber nur, wenn man gut damit leben kann, dass es teuer wird (z.B. vor dem Richter auszuhandeln, ein Vielfaches des Bußgelds zu zahlen und dafür kein Fahrverbot zu bekommen) oder eben auf Risiko irgendwelche Messungen anzuzweifeln.
Ansonsten würd ich immer die Klappe halten und nie was zur Sache sagen und trotzdem zahlen.
Selbst mit einem doofen Entschuldigungsschreiben (wen im Amt interessiert sowas?) haben sie dann die Bestätigung, dass definitiv Du das da auf dem Foto bist… usw. was Dir beim nächsten Mal vielleicht unrecht ist.

Hi ricky2000,
hast du die Beiträge gelesen? - Kein Foto dabei!
Hast du eine Glaskugel? - ...dass es teurer wird (z.B. vor dem Richter.... - ..ich immer die Klappe halten....
Wow, wenn du so etwas weißt, dann würde ich Dich gerne engagieren. Du wärst bares Geld wert und zwar ohne Ende.

Weiowei....

BG
Tünnes
 
Ich will aber da nicht drüber streiten. Ich hab falsch reagiert und werde in Zukunft
etwas besser vorbereitet an Ampeln ranfahren. Auch etwas langsamer.

Mir geht es jetzt ja nur um das Verfahren.

Wie gesagt, bei mir war es sehr ähnlich. Ich kann Dir nur empfehlen ( Entgegen aller: Gegenalleskontras)

Wenn Du den Verstoß begangen hast, nettes Schreiben erhöht die Wahrscheinlichkeit eines geringen Bußgeldes und wenn der Bußgeldbescheid ergangen ist, schnell zahlen und die Sache abhaken.

Hier sind natürlich auch wieder einige Kontras und ja natürlich kann man versuchen dagegen anzugehen - mir ist es das Geld, die Zeit und die Nerven nicht wert. Außerdem, wenn ich Schuld bin, kann ich die Strafe auch mal akzeptieren.
 
das ist menschlich, solltest Du so schildern und dann wird man Dich auch mit dem zugehörigen Augenmaß behandeln.

Da widerum würde ich widersprechen. Keine Angaben zum Tathergang. Bitte nicht Höflichkeit und Sachlichkeit mit "Geständnis" verwechseln, denn eine langatmige Schilderung beweist, dass du gefahren bist.
Sollte das Foto verschwommen sein (was es auch in der heutigen Zeit oft ist) oder auf dem Foto ein weiteres Fahrzeug zu erkennen sein, dann kann und sollte man guten Gewissens Einspruch einlegen, da nicht zu klären ist, ob "dein Verhalten" der Auslöser war.

Alternativ: Da ich Deinen Schilderungen entnehmen kann, dass du es "gewesen bist" und auch recht sicher nicht mehr grün war.
Nur die Angaben zum Halter. Verstoß nicht zugeben, Keine Angaben zur Sache. Dann kommt der Bescheid mit €90 und den drei Punkten (Laut Deiner Aussage wird in dem Schreiben von 0.5 Sekunden gesprochen; also ist es sehr unwahrscheinlich, dass daraus ein grober Rotlichtverstoß gemacht wird).
Bezahlen, fertisch.

BG
Tünnes
 
Wobei die Schuldfrage bei 0,5 Sek. schon mal gestellt werden darf. Wie auch die Frage, ob die Art und Weise, wie da die Ampelanlage aufgestellt ist nicht eher mehr Leute verwirrt, als daß die hilft Unfälle zu vermeiden.

Die Busgeldsache wird dies aber auch nicht ändern, wohl auch die Ampel nicht und auch sonst nichts. Also zahlen und damit Geld, Zeit und Nerven sparen und beim nächsten mal diese Ampel meiden ;)
 
Hi ricky2000,
hast du die Beiträge gelesen? - Kein Foto dabei!
Hast du eine Glaskugel? - ...dass es teurer wird (z.B. vor dem Richter.... - ..ich immer die Klappe halten....

Vielleicht hab ich mich zu undeutlich ausgedrückt oder Du hast mich falsch verstanden.
Wenn man vorhat zu bezahlen (wie offenbar in diesem Fall), sollte man die Backen halten und dies einfach ohne weitere Angaben tun - würde ich auch so machen.

Will man gegen den Bescheid vorgehen, geht man nur den formaljuristischen Weg. Was (nicht nur) meiner Meinung nach nichts bringt: weinerliche Entschuldigungsschreiben voll mit Ausreden zurückschicken. Die sind entweder unfreiwilliges "Schuldeingeständnis" oder völlig wertlos.

Ich glaube, da sind wir näher zusammen als Du glaubst.

Was ich nur ansprechen wollte: es gibt bei Verkehrsverfahren die Möglichkeit, z.B. Punkte (die ein Fahrverbot bewirken würden) gegen sehr viel höheres Bußgeld zu tauschen, wenn der Richter den Deal mitmacht. Das hat mit diesem Fall aber nix zu tun. Das ist nur eines der Szenarien, bei denen es sich "lohnen" kann, den Rechtsweg zu beschreiten.
 
Zurück
Oben Unten