Funktion eines verkauften MacBook Pros durch TimeMaschine bestätigen

BTW: wir alle hier müssen doch auch nicht so scheinheilig tun.
Was unterstellst du hier Scheinheiligkeit? Eine bodenlose Frechheit. Nicht jeder, der ein MacBook hat, befasst sich mit den Serien und den Fehlern. Es soll Anwender geben, die benutzen die Kisten ein paar Jahre ohne Probleme und verkaufen dann das Gerät, um ein neues zu kaufen.
Da dem gewerblichen Käufer die Problematik und das damit verbundene Risiko bekannt war, hätte er im Vorfeld den Test einfordern können. Er musste davon ausgehen, dass der Fehler dem privaten Verkäufer nicht bekannt war. Weiterhin wurde das Gehäuse vom Käufer geöffnet und dabei beschädigt. Wozu ein Gehäuse öffnen, wenn der Test bereits einen Fehler aufgezeigt hat? Er hätte sich doch gleich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen können.
Mag sein, dass der Käufer zurecht sauer ist, aber doch nur über seine eigene Dummheit.
 
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BTW: wir alle hier müssen doch auch nicht so scheinheilig tun. Das vom Käufer beschriebene Problem ist bei dem Gerät weit verbreitet und mit ziemlicher Sicherheit ist das Gerät bei ihm schon so angekommen. Das schließt ja nicht aus, dass der TE das Problem nie bemerkt hat, aber im Endeffekt kann der Käufer halt auch nichts dazu und ist zu recht sauer.

Ok, und das heißt jetzt, dass ich mir ein 2011er schieße, es (oder ein anderes das ich zur Hand habe) ordentlich quäle und dokumentiere. Danach sage ich es hat einen Defekt, und fordere eine Teilrückerstattung?

Als gewerblicher Käufer sollte ich das Ding nicht kaufen und oder später nicht so rumzicken.
 
Was unterstellst du hier Scheinheiligkeit? Eine bodenlose Frechheit.


Nicht jeder, der ein MacBook hat, befasst sich mit den Serien und den Fehlern. Es soll Anwender geben, die benutzen die Kisten ein paar Jahre ohne Probleme und verkaufen dann das Gerät, um ein neues zu kaufen.

Da dem gewerblichen Käufer die Problematik und das damit verbundene Risiko bekannt war, hätte er im Vorfeld den Test einfordern können. Er musste davon ausgehen, dass der Fehler dem privaten Verkäufer nicht bekannt war. Weiterhin wurde das Gehäuse vom Käufer geöffnet und dabei beschädigt. Wozu ein Gehäuse öffnen, wenn der Test bereits einen Fehler aufgezeigt hat? Er hätte sich doch gleich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen können.
Mag sein, dass der Käufer zurecht sauer ist, aber doch nur über seine eigene Dummheit.

Genau das meine ich mit scheinheilig! Wir alle hier wissen aufgrund der Kenntnis des Gerätes, dass der Fehler mit hoher Wahrscheinlichkeit schon beim TE vorhanden war, d.h. es geht uns gar nicht mehr darum, ob das Gerät nun bei Versand den Fehler schon hatte oder nicht, sondern es geht uns nur noch darum zu beweisen, dass wir den Fehler beim Verkauf nicht kannten.

Das heißt aber umgekehrt, dass uns *jetzt* allen klar ist, dass wir dem Käufer ein Gerät geschickt haben, was nicht ganz in Ordnung war. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung finde ich es deswegen *scheinheilig* so zu tun, als ob der Käufer dem Gerät den Schaden zugefügt hätte.

Der andere Punkt ist, dass jeder in einem solchen Fall für sich selbst entscheiden muss, ob er froh ist nun rückblickend einen Dummen gefunden zu haben, der den vorher nicht bekannten Schaden ausbaden muss, oder ob man an für sich selbst den Anspruch hat, dass man auch solche Ware liefert, wie man sie beschrieben hat, auch wenn man erst im Nachhinein feststellt, dass die Ware schlechter ist, als man beim Verkauf gedacht hätte.

Das muss jeder für sich entscheiden, aber in keinem Fall ist der TE hier Opfer von irgendwas, deswegen der Begriff „scheinheilig“.
 
Ok, und das heißt jetzt, dass ich mir ein 2011er schieße, es (oder ein anderes das ich zur Hand habe) ordentlich quäle und dokumentiere. Danach sage ich es hat einen Defekt, und fordere eine Teilrückerstattung?

Einen Geekbench zu machen ist nicht „ordentlich quälen“, sondern man verlangt dem Gerät kurzzeitig die Leistung ab, mit der es in der Artikelbescheibung sicherlich auch beworben wurde.
 
Genau das meine ich mit scheinheilig! Wir alle hier wissen aufgrund der Kenntnis des Gerätes, dass der Fehler mit hoher Wahrscheinlichkeit schon beim TE vorhanden war, d.h. es geht uns gar nicht mehr darum, ob das Gerät nun bei Versand den Fehler schon hatte oder nicht, sondern es geht uns nur noch darum zu beweisen, dass wir den Fehler beim Verkauf nicht kannten.

Nein, der TE kannte den Fehler von Anfang an nicht. Wieso also jetzt plötzlich dem gewerblichen Käufer glauben, dass der Fehler tatsächlich und so plötzlich bei diesem Gerät existiert?

Das heißt aber umgekehrt, dass uns *jetzt* allen klar ist, dass wir dem Käufer ein Gerät geschickt haben, was nicht ganz in Ordnung war. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung finde ich es deswegen *scheinheilig* so zu tun, als ob der Käufer dem Gerät den Schaden zugefügt hätte.

Nein, das heißt es eben nicht, die Schlussfolgerung ist aus der Luft gegriffen. Denn das würde voraussetzen, dass man grundsätzlich eher dem Käufer als dem Verkäufer glaubt.

Der andere Punkt ist, dass jeder in einem solchen Fall für sich selbst entscheiden muss, ob er froh ist nun rückblickend einen Dummen gefunden zu haben, der den vorher nicht bekannten Schaden ausbaden muss, oder ob man an für sich selbst den Anspruch hat, dass man auch solche Ware liefert, wie man sie beschrieben hat, auch wenn man erst im Nachhinein feststellt, dass die Ware schlechter ist, als man beim Verkauf gedacht hätte.

Der Verkäufer muss den Schaden nicht ausbaden. Er hätte 1. nicht beschädigen müssen und 2. einfach um eine Rücknahme bitten können. Stattdessen ging es um einen Preisnachlass.

Das muss jeder für sich entscheiden, aber in keinem Fall ist der TE hier Opfer von irgendwas, deswegen der Begriff „scheinheilig“.

Na ja, das hier im Thread geschilderte Vorgehen ist häufig eine klassische Masche.

Einen Geekbench zu machen ist nicht „ordentlich quälen“, sondern man verlangt dem Gerät kurzzeitig die Leistung ab, mit der es in der Artikelbescheibung sicherlich auch beworben wurde.

Richtig, deswegen eher ein Argument für eine Masche.
 
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Genau das meine ich mit scheinheilig! Wir alle hier wissen aufgrund der Kenntnis des Gerätes, dass der Fehler mit hoher Wahrscheinlichkeit schon beim TE vorhanden war, d.h. es geht uns gar nicht mehr darum, ob das Gerät nun bei Versand den Fehler schon hatte oder nicht, sondern es geht uns nur noch darum zu beweisen, dass wir den Fehler beim Verkauf nicht kannten.

Das heißt aber umgekehrt, dass uns *jetzt* allen klar ist, dass wir dem Käufer ein Gerät geschickt haben, was nicht ganz in Ordnung war. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung finde ich es deswegen *scheinheilig* so zu tun, als ob der Käufer dem Gerät den Schaden zugefügt hätte.

Der andere Punkt ist, dass jeder in einem solchen Fall für sich selbst entscheiden muss, ob er froh ist nun rückblickend einen Dummen gefunden zu haben, der den vorher nicht bekannten Schaden ausbaden muss, oder ob man an für sich selbst den Anspruch hat, dass man auch solche Ware liefert, wie man sie beschrieben hat, auch wenn man erst im Nachhinein feststellt, dass die Ware schlechter ist, als man beim Verkauf gedacht hätte.

Das muss jeder für sich entscheiden, aber in keinem Fall ist der TE hier Opfer von irgendwas, deswegen der Begriff „scheinheilig“.
Was soll diese Rechthaberei? Lass doch diese Verallgemeinerung "Wir alle hier wissen ...". Was soll diese Anmaßung? Ich habe schon mehrfach geschrieben, dass ich es z.B. nicht wusste und ich auch den Test nicht kannte.
Ich hätte das Teil auch ruhigen Gewissens nach der jahrelangen fehlerfreien Nutzung als für mich fehlerfrei verkauft. Das ist der Punkt. Ein Verkäufer muss sich nicht um alle möglichen Tests kümmern um ein Produkt als einwandfrei zu verkaufen. Begreif das doch endlich. Der Verkäufer hat ein für ihn einwandfreies Produkt verkauft, ohne ihm bekannte Mängel. Damit ist der Sachverhalt klar. Einen bekannten Mangel bewusst zu verschweigen, dass möchte ich hier nicht unterstellen; in dem Bereich befindest du dich gerade. Darüber solltest du mal nachdenken und ggf. über die Bedeutung des Begriffs scheinheilig. Google hilft hier!
Dem Käufer, gerade als gewerblicher, musste nach deiner Meinung der Fehler bekannt gewesen sein - "wissen ja alle". Warum hat er dann nicht im Vorfeld die Überprüfung eingefordert? So hätte er doch sein Risiko minimieren können.
 
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Was soll diese Rechthaberei? Lass doch diese Verallgemeinerung "Wir alle hier wissen ...". Was soll diese Anmaßung? Ich habe schon mehrfach geschrieben, dass ich es z.B. nicht wusste und ich auch den Test nicht kannte.
Ich hätte das Teil auch ruhigen Gewissens nach der jahrelangen fehlerfreien Nutzung als für mich fehlerfrei verkauft. Das ist der Punkt. Ein Verkäufer muss sich nicht um alle möglichen Tests kümmern um ein Produkt als einwandfrei zu verkaufen.

Begreif das doch endlich. Der Verkäufer hat ein für ihn einwandfreies Produkt verkauft, ohne ihm bekannte Mängel. Damit ist der Sachverhalt klar. Einen bekannten Mangel bewusst zu verschweigen, dass möchte ich hier nicht unterstellen; in dem Bereich befindest du dich gerade. Darüber solltest du mal nachdenken und ggf. über die Bedeutung des Begriffs scheinheilig. Google hilft hier!

Irgendwie wird Dir mein Punkt nicht klar. Ich bin mit Dir einer Meinung, dass dem Verkäufer zum Verkaufszeitpunkt nicht klar war, dass das Produkt mangelhaft ist und mir ist klar, dass er davon ausgegangen ist, dass er ein einwandfreies Produkt verkauft. Trotzdem war es in der Realität halt wohl nicht so.

Jetzt ist die Frage, wie man dieser Realität Rechnung trägt: stellt man sich auf den Standpunkt, dass der Käufer halt Pech gehabt hat oder stellt man sich auf den Standpunkt, dass man dem Käufer das liefern will, wovon er ausgegangen ist es zu bekommen und woran er auch sein Gebot festgemacht hat. Das ist völlig unabhängig von einer rechtlichen Betrachtung.

Ich hatte gerade einen ähnlichen Fall, wo ich eine Drohne verkauft habe und der Käufer hat mich darauf hingewießen, dass an der Abdeckung des SD-Kartenslots ein kleines Teil fehlt. Mir war das nie aufgefallen und ich dachte, dass alles in bester Ordnung wäre. Trotzdem habe ich ihm angeboten das Ding wieder zurückzuschicken, weil ich ihm ja nicht das geliefert habe, auf was er geboten hat. Ob ich es wusste oder nicht ist für ihn eigentlich irrelevant.
 
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Äh, auf die Öffnung des Gerätes durch einen (ungeschickten Deppen, der mit dem Schraubendreher derartig dramatisch abrutscht und einen Riesenkratzer hinterlässt) wird nicht eingegangen?

Ich bitte Euch....
 
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Äh, auf die Öffnung des Gerätes durch einen (ungeschickten Deppen, der mit dem Schraubendreher derartig dramatisch abrutscht und einen Riesenkratzer hinterlässt) wird nicht eingegangen?

Ich bitte Euch....

Das ist in der Tat die Unschärfe hier, macht allerdings den anderen Sachverhalt nicht ungeschehen.
Von daher ist ein Ausgleich von 50 EUR wahrscheinlich wirklich die faire Gesamtlösung.
 
Bei einem gewerblichen Käufer: JA

Ein gewerblicher Käufer hat genauso ein Recht darauf, dass Du ihm das schickst, was Du in der Artikelbeschreibung angibst.
Das was ihr beschreibt ist sowas wie "üblicher Verschleiß", aber ich denke nicht, dass dies auf den beschrieben Fehler zutrifft.
 
Ein gewerblicher Käufer hat genauso ein Recht darauf, dass Du ihm das schickst, was Du in der Artikelbeschreibung angibst.
Das was ihr beschreibt ist sowas wie "üblicher Verschleiß", aber ich denke nicht, dass dies auf den beschrieben Fehler zutrifft.
Wenn ich meinen Gebrauchtwagen bei einem Händler In Zahlung gebe, dann ist es nicht meine Aufgabe mich im Vorfeld über mögliche Fehler zu informieren und überprüfen zu lassen, ob diese vorhanden sind.

Ich verkaufe ein Auto ggf. als unfallfrei und frei von mir bekannten Schäden. Sollten mir welche bekannt sein, gebe ich die selbstverständlich an. Das ist dann meine Artikelbeschreibung. Nichts anderes liegt hier vor.
Ein Händler im Automobilhandel ist in der Regel nur nicht so dumm ein Auto ohne Überprüfung anzukaufen und zu bezahlen. Das machen vielleicht die Fähnchenhändler, die nach Nordafrika exportieren. Und auch dann ist es das Risiko des Ankäufers.
Käme der Ankäufer an und würde im Nachhinein für einen festgestellten Schaden, z.B. bei VW DSG-Getriebeschaden bei bekannten Problemen mit hohen Drehmomenten, einen Nachlass einfordern, wäre wohl kein Verkäufer zu Zugeständnissen bereit. Und es ist nicht Aufgabe des Verkäufers sich nach möglichen Serienfehlern zu erkundigen und prüfen zu lassen, ob evtl. welche vorliegen.
 
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Ein gewerblicher Käufer hat genauso ein Recht darauf, dass Du ihm das schickst, was Du in der Artikelbeschreibung angibst.
Ok. Du meinst der Verkäufer hätte sagen müssen:
  • ACHTUNG: Dieses Gerät ist potentiell von einem Serienfehler betroffen.
  • Hatte noch keine Probleme, bin aber auch kein Fachmann.
  • Übernehme keine Gewähr, dass nicht doch was ist.
  • Kauf auf eigenes Risiko.
 
Fände ich als Käufer gut so - ein Käufer vom Fach müsste das aber sowieso wissen (schließlich haben wir hier im Thread gelernt, daß sogar wir alle hier das wissen).
 
@mausfang
Der private Verkäufer muss die Sachmangelhaftung (früher Gewährleistung) explizit ausschließen, auch bei gebrauchten Waren. Tut er das nicht, haftet er bei Ansprüchen des Käufers.
 
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Wieder was gelernt, danke.
 
Verstehe ich jetzt nicht wirklich.

Der Privatverkäufer MUSS die Sachmangelhaftung nicht ausschließen, nur optional, haftet dann aber, wenn er's nicht macht?
Was soll das? Also in der Praxis, nicht unter Juristen und Wirtschaftsverbrechern :)-))?
Ich mu0 nix ausschließen, das ist klar. Nie und nimmer.
 
BTW: wir alle hier müssen doch auch nicht so scheinheilig tun. Das vom Käufer beschriebene Problem ist bei dem Gerät weit verbreitet und mit ziemlicher Sicherheit ist das Gerät bei ihm schon so angekommen. Das schließt ja nicht aus, dass der TE das Problem nie bemerkt hat, aber im Endeffekt kann der Käufer halt auch nichts dazu und ist zu recht sauer.

Heißt im Umkehrschluss, dass viele 2016er, 17er, 18er und 19er Books auch scheinheilig verkauft werden, da im Übermaß Tastaturprobleme und Displaykabelprobleme auftreten. Wie verkauft man denn gerade die 18er und 19er Books, wenn es da noch nicht mal ein Austauschprogramm für die Tastaturen gibt? Und ich wette, viele Besitzer (die im Gegensatz zu uns ein Leben haben und sich nicht nerdig in Foren herumtreiben) wissen nichts davon. Sind die dann auch Betrüger?
 
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