Garantie ist das eine, Gewährleistung das andere. Garantie kann ein Hersteller in der Tat stark eingrenzen und an Bedingungen knüpfen. Die Gewährleistung bleibt da aber unberührt davon. Die Garantie könnte Hersteller in der Tat verweigern, bei der Gewährleistung aber müsste im Falle eines Falles tatsächlich der Hersteller nachweisen, dass der Schaden durch eine nicht fachgerechte Umrüstung geschehen ist, auch wenn die Umrüstung durch die Privatperson erfolgt ist. Nur weil durch eine Privatperson die Umrüstung vorgenommen wird, bedeutet das nicht, dass sie nicht fachgerecht vorgenommen wurde.