Gemeint ist damit, ob der Händler regelmäßig derartige Kaufverträge abschließt (die unter Fernabsatz fallen).
Wenn man beispielsweise in deinen Laden kommen muss um zu kaufen, dann fällt es nicht unter Fernabsatz falls dir ausnahmsweise etwas per Post zugeschickt wird, zB weil du es besonders eilig hast und der Händler für Urlaub länger schließt, bevor du vorbeikommen könntest.
In diesem Fall warst du nie im Geschäft, hast auch Artikel oder Verkäufer nie vor Ort gesehen, und dennoch steht dir kein Rückgaberecht zu. Und das ist von vornherein ganz klar, weil es zwar eine Webseite geben kann, auf der dann aber nur Fotos vom Geschäft und eine Anfahrtsbeschreibung zu finden sind. Bestellhotline oder sowas spielts nicht.
So machen es viele winzige Hifi-Händler, bei denen ich früher regelmäßig gekauft habe. Die Webseite zeigt nur ein bisschen was vom Sortiment, Telefonnummer und Adresse sind drauf, und für alles Weitere machst du einen Termin aus. Mir wurde als Stammkunde ab und zu auch telefonisch was bestellt. Aber generell nicht, weil das ein-Mann-Betriebe sind die es sich nicht leisten können, geöffnete Ware zurücknehmen zu müssen.
Für Fernabsatz organisiert heißt also nicht, dass es einen Onlineshop geben muss. Wenn es zB eine telefonische Bestellhotline gibt, dann ist es ganz offensichtlich, dass der Händler hier ein System dafür hat, Bestellungen aus der Ferne abzuwickeln. Genauso wenn Apple oder ein Apple-Reseller Kaufverträge via E-Mail zustande kommen lässt.
Aber in diesem Thread gibt es keinen Hinweis darauf, dass sich ein einziger Händler auf diese Ausnahmeregelung berufen hat, weder der vom TS noch sonst einer. Zumindest hab ich nichts Dergleichen gefunden.