Frage zu Dränglern/Nötigung auf BAB

stuart

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Mal so eine dumme grundsätzliche Frage zu einem strassenverkehrstechnischen Problem:

Folgende Situation: Meine Mutter fährt auf der Autobahn, überholt gerade einen LKW als von hinten mit affiger Geschwindigkeit ein Fahrer rasch näher kommt, dicht auffährt, Fernlicht reinhaut und nicht mehr rausnimmt und stets nur drängelt und vorbei will. Meine Mutter hat sich die Nummer einigermassen gemerkt und überlegt sich nun, nach Rücksprache mit mir, Anzeige zu erstatten. Mein Opa war zu dem Zeitpunkt Beifahrer, er könnte also als Zeuge fungieren.

Nun weiß ich ja, dass das eine zweifelhafte bis hoffnungslose Sache ist, eine Anzeige wegen sowas zu erstatten. Jetzt muss ich mal dumm fragen: Kennt sich jemand mit so einer Situation aus? Hat da eine Anzeige Aussicht auf Erfolg oder steht das dann Aussage gegen Aussage oder ist das von vornherein sinnlos? Ehrlich gesagt gönne ich solchen Rasern eine gerechte Strafe, aber wie stehen da die Chancen?
 
Ich würde die Anzeige erstatten. Vielleicht ist er ja schon des öfteren wegen so etwas aufgefallen.
 
die anzeige hat mich sicherheit erfolg, mit zeugen allemal! die schei** draengler nerven mich auch immer an. bitte immer trotzdem daran denken: in deutschland gibt es an das rechtsfahrgebot, sprich, die linke spur ist nur zum ueberholen. dieses gilt natuerlich nicht fuer gleichberechtigte spuren.

gruss
 
nonsense schrieb:
die anzeige hat mich sicherheit erfolg, mit zeugen allemal! die schei** draengler nerven mich auch immer an. bitte immer trotzdem daran denken: in deutschland gibt es an das rechtsfahrgebot, sprich, die linke spur ist nur zum ueberholen. dieses gilt natuerlich nicht fuer gleichberechtigte spuren.

gruss

Drängeln muss nicht, wenn nur mal ein LKW überholt wird, aber bei denen, die links mit 110 km/h dahinrasen, auch wenn rechts ausreichend Platz zum Fahren ist, provozieren mich auch zum Drängeln. Ich halte das auch für eine Form der Nötigung.
 
Gerry233 schrieb:
Drängeln muss nicht, wenn nur mal ein LKW überholt wird, aber bei denen, die links mit 110 km/h dahinrasen, auch wenn rechts ausreichend Platz zum Fahren ist, provozieren mich auch zum Drängeln. Ich halte das auch für eine Form der Nötigung.

Schon ein wenig hergeholt. Vom recht zu rasen steht nirgends was.

Zu vorhin muss ich noch ergänzen, dass das ganze bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung stattfand und meine Mutter sich daran gehalten hat.
 
Anzeige hat keine Chance. Zeuge ist ein naher Verwandter, hast du fast keine Chance mit. Zudem würde ich als "Drängler" immer behaupten, dass du den Überholvorgang zu lange durchgeführt hast, sprich das Rechtsfahrgebot nicht beachtet hast. Somit steht Aussage gegen Aussage und im schlimmsten Fall übernimmt deine Mum dann die Kosten. Würd ich sein lassen.
Obwohl ich ehrlich sagen muss, dass ich auch schon mal mit 200 auf der linken Spur angeflogen komme und das kotzen kriege,wenn sich jemand mit 120 vor mich setzt.
Ist zwar nicht richtig, aber auf deutschen Autobahnen herrscht eh Krieg, da fährt jeder wie er will.
 
naja, genau deswegen hatte ich ja nochmal auf das rechtsfahrgebot hingewiesen! uebrigens geht die polizei nicht nur gegen die aggresiven draengler, sondern auch gegen die scheinbar defensiven linksfahren vor.

am allerschlimmsten (aus eigener erfahrung) sind die selbstgerechten oberlehrer, die auch vor ausbremsmanoever nicht zurueckschrecken. allgeimein gehoert eine gefaehrdung anderer im strassenverkehr (und nichts anderes ist draengeln) angezeigt.

gruss
 
nzeige hat keine Chance. Zeuge ist ein naher Verwandter, hast du fast keine Chance mit. Zudem würde ich als "Drängler" immer behaupten, dass du den Überholvorgang zu lange durchgeführt hast, sprich das Rechtsfahrgebot nicht beachtet hast. Somit steht Aussage gegen Aussage und im schlimmsten Fall übernimmt deine Mum dann die Kosten. Würd ich sein lassen.

sorry, das ist quatsch. die anzeige haette sogar sehr gute chancen ohne weitere zeugen und ausserdem rechtfertigt die missachtung des rechtsfahrgebots keinesfalls eine noetigung durch draengeln.

gruss
 
stuart schrieb:
Schon ein wenig hergeholt. Vom recht zu rasen steht nirgends was.

Zu vorhin muss ich noch ergänzen, dass das ganze bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung stattfand und meine Mutter sich daran gehalten hat.

Innerhalb einer Geschwindigkeitsbeschränkung finde ich das auch nicht okay; aber wenn Du länger auf der Autobahn unterwegs bist und siehst wie viele dort schon zwei Kilometer vor dem nächsten LKW ausscheren, dann ärgert man sich auch?

Es gibt sicher kein Recht zum Rasen, aber es gibt auch Recht zur Behinderung ;)
 
Excalibur schrieb:
Somit steht Aussage gegen Aussage und im schlimmsten Fall übernimmt deine Mum dann die Kosten.
Welche Kosten meinst du? Das ist doch keine Zivilklage, wo der Unterlegene die Gerichtskosten bezahlen muss. Wenn aufgrund einer Anzeige ein strafrechtliches Verfahren eröffnet wird und der Angeklagte freigesprochen wird, dann muss doch der Staat die Verfahrenskosten übernehmen, oder?

Gruß
twjb
 
Um das Gegenteil von Excalibur zu sagen: eine Anzeige hat sicherlich Aussicht auf Erfolg. Ein Bekannter hatte neulich eine ähnliche Situation:

Bundesstraße, 100km/h erlaubt, vor ihm fährt bei freier Strecke und guter Sicht ein BMW mit 80km/h. Hinter ihm staut sich der Verkehr bereits. So setzt er zum überholen an. Und was macht der BMW-Fahrer? Er gibt Gas - und nicht zu knapp. Als Überholender versucht man in der Situation natürlich noch für eine gewisse Zeit, doch noch vorbeizukommen. Bei 120km/h ohne Aussicht auf Erfolg hat er den Überholvorgang abgebrochen. Nun hat sich seine Frau, die auf dem Beifahrersitz saß, das Kennzeichen notiert. Die Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr ist durchgegangen und der BMW-Fahrer durfte eine schöne Geldbuße zahlen.

Solchen Fahrern sollte man viel öfter zeigen, dass es so nicht weitergeht. Man traut sich kaum noch auf die Autobahn, wenn man keinen Wagen hat, der 220 Sachen fährt...mein Golf macht mit Not 170...
 
das sag ich ja wolf, auf deutschen bab herrscht krieg. mit 170 gehst du fast unter auf der linken spur - ist ja definitv nicht ok. ich denke trotzdem nicht, dass eine Anzeige was bringt.
Mich hat auch jemand wegen drängelns angezeigt, ich hab genau das gemacht, was ich oben beschrieben habe:
"Ich bin mit fast 200 auf der linken spur unterwegs und dann zieht der von der mitte auf die linke spur zum überholen" - wie bitte soll ich da noch Abstand halten? Das Fernlicht habe ich dann angemacht, um den Fahrer vor mir zu warnen, weil ich sehr schnell unterwegs war. Was glaubst du wer freigesprochen wurde?
@ twjb - da hast du recht, weiß nur nicht bis zu welchem punkt es eine zivilklage wäre.bin kein jurist,hab halt nur meine erfahrung gemacht.
 
@jwolf: ...meine rede! das anzeigen im strassenverkehr auch im falle "aussage gegen aussage" oft erfolg haben ist vielen rasern leider auch bekannt. erfahrene draengler stellen deshalb manchmal direkt nach kritischen situationen anzeige gegen den eigentlich geschaedigten. dieser wiederrum hat dann ebenfalls schlechte karten. was die rechtssprechung angeht gilt hier oft: wer zuerst kommt mahlt zuerst. anders gaebe es so gut wie keine urteile, denn zeugen sind selten vorhanden.

gruss
 
Ich habe mir zur Angewohnheit gemacht wenn mich einer überholt nach einer Nötigung winke ich ihm mit einem weißen Zettel rüber. Es ist ein riesen Spaß zu sehen wie die Typen weiß werden:D
 
Excalibur schrieb:
@ twjb - da hast du recht, weiß nur nicht bis zu welchem punkt es eine zivilklage wäre.bin kein jurist,hab halt nur meine erfahrung gemacht.

Wenn ich jemanden bei der Polizei/Staatsanwaltschaft anzeige ist es nie eine Zivilklage. Eine Zivilklage wäre z.B. wenn du mir 100 EUR schulden würdest, du sie nicht rausrückst und ich dich vor Gericht zerre, um mein Geld wieder zu bekommen.

Gruß
twjb
 
Zuletzt bearbeitet:
weisst du eigentlich, wer die unfaelle verursacht, weswegen die normalos meist stundenlang im stau stehen? das sind genau die leute, die meinen, sie muessten andere teilnehmer mit 240 sachen und fernlicht von der strassse draengeln. uebrigens ist es vollkommen rechtens, einen lkw mit beispielsweise 100 kmh zu ueberholen. beim ueberholvorgang duerfen natuerlich nachkommende fahrzeuge nicht zu vollbremsungen gezwungen werden. was mich persoenlich am meisten aufregt sind leute, die nur die mittlere spur (auf dreispurigen autobahnen) kennen. wegen denen werde ich gezwungen vor dem ueberholen zwei bahnen zu kreuzen und nach dem ueberholen wieder zwei.

gruss
 
Zuletzt bearbeitet:
Excalibur schrieb:
das sag ich ja wolf, auf deutschen bab herrscht krieg. mit 170 gehst du fast unter auf der linken spur - ist ja definitv nicht ok. ich denke trotzdem nicht, dass eine Anzeige was bringt.
Mich hat auch jemand wegen drängelns angezeigt, ich hab genau das gemacht, was ich oben beschrieben habe:
"Ich bin mit fast 200 auf der linken spur unterwegs und dann zieht der von der mitte auf die linke spur zum überholen" - wie bitte soll ich da noch Abstand halten?

Das sehe ich ein. Ich persönlich halte mich für einen defensiven Fahrer - und mit meinen 15.000 km pro Jahr komme ich vergleichsweise selten in solche Situationen. Allerdings hat man tatsächlich viele Möglichkeiten, im Straßenverkehr unnötig behindert oder gar genötigt zu werden. Es ist schade, wie sich das Fahrverhalten in den letzten Jahren verändert hat. Nur noch "schnell, schnell" und schick aussehen: kaum noch jemand fährt ohne eingeschaltete Nebelscheinwerfer (was auch immer dies zu bedeuten hat)!

Je sicherer die Autos werden (wer hätte zu Zeiten des VW Käfer Airbag, ABS, Gurtstraffer usw. erwartet?), desto unsicherer und aggressiver werden die Fahrer. :mad:
 
--> JWolf und --> Excaibur:

Wo dürft Ihr den fahren? Ich bin hier im Süden oftmals schon froh, wenn ich 160 fahren darf. Mal mehr als 5 km Distanz geht hier nur in der Nacht.

--> alle:

Schulmeisterei bringt nichts, dass provoziert nur, so wie diejenigen, die bei 110 km/h auf der linken Spur noch auf die Bremse treten, statt einmal rechts einzuscheren!
 
ich bin zuweilen völlig fassungslos, wie irre sich menschen verhalten, sobald sie ein lenkrad in den händen, genügend PS am hintern und bundesdeutsche freie fahrt für freie bürger autobahnen in sichtweite haben.

vorsicht & gegenseitige rücksicht & respekt vor dem schwächeren sind eigendlich sehr einfache grundsätze. was noch dazu sehr hilft: sich nicht aufregen!

... lieber mal rechts vorbeifahren wenn alle mal wieder links stehen :)
 
nonsense schrieb:
... uebrigens ist es vollkommen rechtens, einen lkw mit beispielsweise 100 kmh zu ueberholen. beim ueberholvorgang duerfen natuerlich nachkommende fahrzeuge nicht zu vollbremsungen gezwungen werden. ...

Es heißt aber auch, dass man zügig überholen soll, wenn also LKW mit 100 überholt, die mit 90 oder 95 dahinrauschen, dann würde ich das nicht zügig nennen. Mit dem zur Vollbremsung zwingen gebe ich Dir Recht, aber vielen Autofahrern fehlt es an Erfahrung und der Fähigkeit die Geschwindigkeit der anderen Fahrzeuge einzuschätzen.

nonsense schrieb:
... was mich persoenlich am meisten aufregt sind leute, die nur die mittlere spur (auf dreispurigen autobahnen) kennen. wegen denen werde ich gezwungen vor dem ueberholen zwei bahnen zu kreuzen und nach dem ueberholen wieder zwei. ...

Das sollte auch bestraft werden...
 
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