bömpfmactobi schrieb:
Mag sein, dass der "Nötiger" davon kommt (egal mit welchen Mitteln/Tricks)
Nein, das wird der Verkehrsteilnehmer nicht... wenn ich vom Ursprungsposting mal ausgehe.
bömpfmactobi schrieb:
Die Überholer vergessen oft eines: Die 130 km/h Richtgeschwindigkeit. Wenn ich zum Überholen ausschere und im Rückspiegel erkenne, dass da einer kommt, aber noch weit weg ist, ziehe ich raus.
Das ist nicht so einfach zu behaupten.
Generell gilt (Generell heißt mit Ausnahmen) dass der, der überholen will, auf den rückwärtigen Verkehr zu achten hat. Wenn Du also ein LKW links überholen willst und gaaaaanz hinten ein PKW siehst, wo zu erkennen ist, dass er mit sehr hoher Geschwindigkeit fährt, so darfst Du nicht ausscheren.
Wenn es aber für Dich nicht einschätzbar ist das er so schnell fährt (das ist ja fast immer der Fall, da kannst Du von einer Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ausgehen) weil eben die BAB nicht gerade verlief oder es eben nicht einschätzbar ist (auf Grund der Größe des Abstandes), Du genügend Abstand durch das Ausscheren, zu dem der links andüst, einhältst, so ist das Überholen des Lkws korrekt und der linke muss halt abbremsen.
bömpfmactobi schrieb:
Ich habe jetzt die Stvo nicht zur Hand, aber mich würde interessieren, was es mit dem von macfreak-ac zitierten § 3 auf sich haben soll (30 kmh innerhalb Ortschaften). Meines Wissens darf ich durchaus langsam fahren – es gibt ja auch z.B. "Vespa-Autos" u.ä,. die zum Teil nur 25kmh fahren dürfen.
Da steht so ungefähr drin, dass nicht ohne Grund der Verkehrsteilnehmer so langsam fahren darf, dass der Verkehrsfluss behindert wird.
-> Wenn i.g.O. 50 km/h erlaubt sind und ein Verkehrsteilnehmer mit 30 km/h durch die Gegend zuckelt, so ist es natürlich nervig, aber rechtens. Als verkehrsbehindernd zählen so ca. 25 km/h und langsamer
Die Leute vergessen oft, dass 50 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit sind. Wenn ich also mit 70 km/h angedüst komme und da zuckelt einer mit 30 km/h durch die Gegend.... wer findet das gut? Ich nicht... aber ist halt rechtens
Das Problem ist, dass manche Leute ihre Argumente auf Rechtsprechungen stützen, aber die näheren Umstände nicht kennen. So ist es manchmal wunderlich, dass der eine Richter so und ein anderer wieder anders entscheidet. Jede Situation ist einzigartig und verlangt nach entsprechender Rechtsprechung.