Fotos: Urheberrecht verletzt - was tun

Als Faustregel gilt für mich: Wenn sich die abgebildete Person (egal ob von vorn, von hinten, von unten, verhüllt, nackig, etc.) selbst auf dem Bild wiedererkennen KÖNNTE --> Model Release. Da sollte man kein Risiko eingehen.
 
Aber die Fotos wurden weder von ihm veröffentlicht noch von ihm zur Veröffentlichung freigegeben. Daher hat er es ja gar nicht gewerblich genutzt.
 
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