Fotos: Urheberrecht verletzt - was tun

Gib bei Gelegenheit doch mal Bescheid, (ob) was bei der Sache rausgekommen ist.
 
Und wie ist das, wenn ich als normaler Privatmann meine Fotos irgendwo hochgeladen habe und finde sie dann bei einer Agentur etc.?

Kann man die ebenfalls verklagen, bzw. die Benutzung der Fotos in Rechnung stellen?
 
Und wie ist das, wenn ich als normaler Privatmann meine Fotos irgendwo hochgeladen habe und finde sie dann bei einer Agentur etc.?

Kann man die ebenfalls verklagen, bzw. die Benutzung der Fotos in Rechnung stellen?

Die Formulierung „irgendwo hochgeladen” macht es unmöglich, dir richtig auf die Frage zu antworten.
 
Die Formulierung „irgendwo hochgeladen” macht es unmöglich, dir richtig auf die Frage zu antworten.

Richtig.

Denn möglicherweise steht »irgendwo« in den AGB sogar, dass man dem Anbieter mit dem Upload das Recht überträgt, die Fotos zu veräußern…
 
Ich würde in der Tat gleich mal eine Rechnung aufsetzen für die Nutzung der Bilder + Aufschlag für die unrechtmäßige Verwendung. Strafe muss sein.

ein Aufschlag wegen "nichtgenehmigter Nutzung" geht nur, wenn das in den AGB des Photographen angegeben ist.

ein 100% Aufschlag wegen "unterlassenem Urheber-/Bildquellennachweis" geht immer, auch ohne AGB.

...ach, und der Form halber: beide genannten Honoraraufschläge sind frei von MwSt. in der Rechnung!
 
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Was noch gar nicht zur Sprache gekommen ist:

Zu dem "Materialklau" ist es dadurch gekommen, dass ich einer Frau, die, wie sich jetzt herausstellt, mit der Unternehmensberaterin zusammenarbeitet, Bildmaterial privat zur Ansicht überlassen habe, weil sie im Rahmen eines Events als Motorradfahrerin auf einigen der Fotos zu sehen ist.

Der guten Dame würde ich auch nochmal eindrücklich den Unterschied zwischen »privat zur Ansicht« und »zur Weitergabe freigegeben« erklären.
 
Die Frau ist wie du selbst sagst als Teilnehmerin bei einem öffentlichen Sportevent eine relative Person der Zeitgeschichte und steht somit für die Dauer des Events im öffentlichen Interesse. Sie darf somit fotografiert werden und die Fotos dürfen, wenn es ihr keinen Schaden zufügt, veröffentlicht werden.
Ich hab selber auch so ein Problem, was sich jetzt schon ein dreiviertel Jahr hinzieht. Hab einen Mountainbiker fotografiert, der das Foto ohne meine Erlaubnis veröffentlicht und auch gewerblich genutzt hat.
 
Die Frau ist wie du selbst sagst als Teilnehmerin bei einem öffentlichen Sportevent eine relative Person der Zeitgeschichte und steht somit für die Dauer des Events im öffentlichen Interesse. Sie darf somit fotografiert werden und die Fotos dürfen, wenn es ihr keinen Schaden zufügt, veröffentlicht werden.

.... redaktionell ja, da sollte eine Nutzung in jedem Fall möglich sein. Eine Nutzung für Werbung für etwas, das nicht mit der Veranstaltung zutun hat, geht nicht, wenn du kein model release von den abgebildeten Personen hast, so sie deutlich persönlich erkennbar sind.

...eine Motoradfahrerin oder ein Biker, die Helme tragen, würde ich aber auch ohne model release freigeben, da durch den Helm ja keine persönliche identifizierung möglich ist.
 
Also mir hat eine große Computerfirma ein "privates" Foto mit einer Person darauf von meiner alten Homepage geklaut und damit Anzeigen geschaltet. Bei einem Anruf stieß ich auf wenig Interesse mein "geringes Honorar" zu bezahlen. Da ich im DJV bin kam nach einem Jahr 2000 EUR für die abgebildete Person und 5000 EUR für mich dabei heraus.

Erst mal mit denen Rede und dann weitere Schritte unternehmen.
 
Also mir hat eine große Computerfirma ein "privates" Foto mit einer Person darauf von meiner alten Homepage geklaut und damit Anzeigen geschaltet. Bei einem Anruf stieß ich auf wenig Interesse mein "geringes Honorar" zu bezahlen. Da ich im DJV bin kam nach einem Jahr 2000 EUR für die abgebildete Person und 5000 EUR für mich dabei heraus.

Erst mal mit denen Rede und dann weitere Schritte unternehmen.

"privat" ist ja bei diesem Thema grundsätzlich unerheblich.
 
… „als Teilnehmerin bei einem öffentlichen Sportevent eine relative Person der Zeitgeschichte und steht somit für die Dauer des Events im öffentlichen Interesse. Sie darf somit fotografiert werden und die Fotos dürfen, wenn es ihr keinen Schaden zufügt, veröffentlicht werden.“…
Gibt es diesen Text verbindlich zu lesen?

Ich frage deshalb, weil ich für eine Kinderhilfsorganisation unentgeltlich nebenbei layoute und als Bildmaterial oft Gruppen- und Einzelfotos von Kindern habe, die von den Helfern gemacht wurden und in regionalen Publikationen (Faltblätter etc.) verwendet werden sollen.
 
Gibt es diesen Text verbindlich zu lesen?

Ich frage deshalb, weil ich für eine Kinderhilfsorganisation unentgeltlich nebenbei layoute und als Bildmaterial oft Gruppen- und Einzelfotos von Kindern habe, die von den Helfern gemacht wurden und in regionalen Publikationen (Faltblätter etc.) verwendet werden sollen.

...wenn die Photos in den Brochüren der Hilfsorganisation verwendet werden um die Arbeit zu dokumentieren, geht das okay.

...wenn es aber z.B. um Anzeigen für fundraising geht, würde ich in jedem fall ein model release haben wollen.
 
@In2itiv: Der Threadersteller hat das Foto selber ja nicht für werbliche Zwecke verwendet, sondern die Firma, mit der das "Model" in Verbindung steht, hat von ihr selbst die Fotos bekommen und veröffentlicht

...es ging beim Eingangspost auch nicht um das model release, sondern um die "nicht genehmigte Nutzung".

...das thema model release kam ja erst später, durch andere, auf.


...das mit den "Personen der Zeitgeschichte" bezieht sich aber nur auf die redaktionelle Nutzung, nicht auf Nutzung für Werbung.
 
Hier bin ich allerdings anderer Meinung. Es handelt sich um ein öffentlich zugängliches Motorsportevent. Alle Teilnehmer wissen, dass sie fotografiert werden könnten, viele wünschen dies ausdrücklich, ebenso die Sponsoren. Ich hatte schon einmal Anfragen und Folgeaufträge von der Firma Castrol Öl. Und die haben nicht gesagt, "he, dass sind unsere Leute, unsere Fahrzeuge, Aufkleber", sondern Fotos bei mir erworben, um deren Produkt damit zu versehen.

Zur Kenntlichkeit und den Persönlichkeitsrechten: Auf diesen Fotos ist die Betroffene nicht einmal zu erkennen, da mit Integralhelm und Sonnenbrille ausgerüstet.

Ist piepegal, Du kannst ohne Vertrag lediglich Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ablichten bzw. veröffentlichen (s.a int2itiv). Alle anderen können Dir jederzeit ein Fass aufmachen (wo kein Kläger, da natürlich kein Prozeß). Ansonsten, höre auf Discovery.
 
...das mit den "Personen der Zeitgeschichte" bezieht sich aber nur auf die redaktionelle Nutzung, nicht auf Nutzung für Werbung.

Ist ja egal, weil es besagt, dass der TE keinen Fehler gemacht hat, als er sie beim Motorradrennen fotografiert hat.
Bilder hat ja der Anbieter des Seminars veröffentlicht.
 
Zur Kenntlichkeit und den Persönlichkeitsrechten: Auf diesen Fotos ist die Betroffene nicht einmal zu erkennen, da mit Integralhelm und Sonnenbrille ausgerüstet.

Ungeachtet aller anderen Aspekte und Hinweise: Da liegt ein Missverständnis der juristischen Definition des „Erkennens“ vor. Zur Identifikation einer Person muss keineswegs deren Gesicht zu sehen sein. Auch andere typische Merkmale wie Frisur(teile), Kleidungsstücke, eine Startnummer oder eben auch das Motorrad selbst, sogar Körperhaltung und Gesten können eine Person identifizierbar machen. In den meisten Fällen kommen ja mehrere der genannten Punkte zusammen.
 
Gibt es diesen Text verbindlich zu lesen?

Ich frage deshalb, weil ich für eine Kinderhilfsorganisation unentgeltlich nebenbei layoute und als Bildmaterial oft Gruppen- und Einzelfotos von Kindern habe, die von den Helfern gemacht wurden und in regionalen Publikationen (Faltblätter etc.) verwendet werden sollen.

Bin zwar kein Fotograf, aber bei Kinderfotos würde ich ganz vorsichtig sein. Da würde ich mir vorher immer ein schriftliches Einverständnis zur Nutzung von den Eltern einholen. Viele reagieren da SEHR allergisch drauf. Ich u.a. auch.
 
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