Folgen Sie dem Video unten, um zu sehen, wie Sie unsere Website als Icon auf Ihrem Homescreen erstellen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Und wie ist das, wenn ich als normaler Privatmann meine Fotos irgendwo hochgeladen habe und finde sie dann bei einer Agentur etc.?
Kann man die ebenfalls verklagen, bzw. die Benutzung der Fotos in Rechnung stellen?
Die Formulierung „irgendwo hochgeladen” macht es unmöglich, dir richtig auf die Frage zu antworten.
Ich würde in der Tat gleich mal eine Rechnung aufsetzen für die Nutzung der Bilder + Aufschlag für die unrechtmäßige Verwendung. Strafe muss sein.
Zu dem "Materialklau" ist es dadurch gekommen, dass ich einer Frau, die, wie sich jetzt herausstellt, mit der Unternehmensberaterin zusammenarbeitet, Bildmaterial privat zur Ansicht überlassen habe, weil sie im Rahmen eines Events als Motorradfahrerin auf einigen der Fotos zu sehen ist.
Die Frau ist wie du selbst sagst als Teilnehmerin bei einem öffentlichen Sportevent eine relative Person der Zeitgeschichte und steht somit für die Dauer des Events im öffentlichen Interesse. Sie darf somit fotografiert werden und die Fotos dürfen, wenn es ihr keinen Schaden zufügt, veröffentlicht werden.
Also mir hat eine große Computerfirma ein "privates" Foto mit einer Person darauf von meiner alten Homepage geklaut und damit Anzeigen geschaltet. Bei einem Anruf stieß ich auf wenig Interesse mein "geringes Honorar" zu bezahlen. Da ich im DJV bin kam nach einem Jahr 2000 EUR für die abgebildete Person und 5000 EUR für mich dabei heraus.
Erst mal mit denen Rede und dann weitere Schritte unternehmen.
Gibt es diesen Text verbindlich zu lesen?… „als Teilnehmerin bei einem öffentlichen Sportevent eine relative Person der Zeitgeschichte und steht somit für die Dauer des Events im öffentlichen Interesse. Sie darf somit fotografiert werden und die Fotos dürfen, wenn es ihr keinen Schaden zufügt, veröffentlicht werden.“…
Gibt es diesen Text verbindlich zu lesen?
Ich frage deshalb, weil ich für eine Kinderhilfsorganisation unentgeltlich nebenbei layoute und als Bildmaterial oft Gruppen- und Einzelfotos von Kindern habe, die von den Helfern gemacht wurden und in regionalen Publikationen (Faltblätter etc.) verwendet werden sollen.
@In2itiv: Der Threadersteller hat das Foto selber ja nicht für werbliche Zwecke verwendet, sondern die Firma, mit der das "Model" in Verbindung steht, hat von ihr selbst die Fotos bekommen und veröffentlicht
Hier zwei Links wegen den Personen der Zeitgeschichte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#Personen_der_Zeitgeschichte
http://www.bundesrecht.juris.de/kunsturhg/BJNR000070907.html (§23)
Hier bin ich allerdings anderer Meinung. Es handelt sich um ein öffentlich zugängliches Motorsportevent. Alle Teilnehmer wissen, dass sie fotografiert werden könnten, viele wünschen dies ausdrücklich, ebenso die Sponsoren. Ich hatte schon einmal Anfragen und Folgeaufträge von der Firma Castrol Öl. Und die haben nicht gesagt, "he, dass sind unsere Leute, unsere Fahrzeuge, Aufkleber", sondern Fotos bei mir erworben, um deren Produkt damit zu versehen.
Zur Kenntlichkeit und den Persönlichkeitsrechten: Auf diesen Fotos ist die Betroffene nicht einmal zu erkennen, da mit Integralhelm und Sonnenbrille ausgerüstet.
...das mit den "Personen der Zeitgeschichte" bezieht sich aber nur auf die redaktionelle Nutzung, nicht auf Nutzung für Werbung.
Zur Kenntlichkeit und den Persönlichkeitsrechten: Auf diesen Fotos ist die Betroffene nicht einmal zu erkennen, da mit Integralhelm und Sonnenbrille ausgerüstet.
Gibt es diesen Text verbindlich zu lesen?
Ich frage deshalb, weil ich für eine Kinderhilfsorganisation unentgeltlich nebenbei layoute und als Bildmaterial oft Gruppen- und Einzelfotos von Kindern habe, die von den Helfern gemacht wurden und in regionalen Publikationen (Faltblätter etc.) verwendet werden sollen.