Das siehst du ganz richtig so. Mir geht es auch genau darum.
Ich unterscheide zwischen »Korrekturen im üblichen Umfang« und »Autorkorrekturen«. Was das eine oder das andere ist verdeutliche ich je nachdem in einem Anschreiben oder auch mündlich. Das ist natürlich nicht rechtsverbindlich, hat sich aber bewährt.
»Korrekturen« sind z. B. einige Bilder auswechseln (oder auch aufhellen), kleinere Textkorrekturen, auch mal ne Schmuckfarbe ändern etc. Dafür nehme ich mir die Zeit und bin dabei auch sehr geduldig.
Was überhaupt nicht geht (Autorkorrekturen): mitten in der Layoutphase mal von dreispaltig auf vierspaltig ändern wollen, oder einen vollständig überarbeiteten Textbeitrag nachliefern, oder eine gewünschte Änderung wieder rückgängig machen, oder abstruse Retuschiervorschläge, und und....
Bei einer Logo-Entwicklung wird die Sache etwas schwieriger, habe ich eingangs schon mal bemerkt.
Oft betrifft das ja auch einen Neukunden oder zumindest einen neuen Sachbearbeiter/Projektleiter. Man ist also noch in der Kennenlernphase. Da hat sich bei mir die eingangs beschriebene »Ausstiegsklausel« bewährt, bei der beide Seiten die Zusammenarbeit aufkündigen können bei einer vorher bestimmten Aufwandsentschädigung. Das habe ich mir als Selbstschutz mal so ausgedacht.
Ich habe diese Klausel erst einmal von meiner Seite aus durchgezogen. Habe sie aber erst vor sechs/acht Wochen mal leise und bescheiden angedroht, und das hat Wunder bewirkt. Auf einmal konnte sich der Kunde für eine Logoversion entscheiden und ist heute mit dieser glücklich. Und die Folgeaufträge laufen glatt bei entspannter Atmosphäre über die Bühne.