Festpreis gegen Stundenabrechnung

Ich glaube nicht, wenn du Mitglied bist. Ich hab die schon ewig, damals gabs die,
soviel ich weiß, noch auf deren Webseite..
Die heißen „Allgemeine Vertragsbedingungen“.
 
Der Knackpunkt sind die Korrekturen vom Kunden.
Da können dann schnell mal die Stunden nur so purzeln.
"Bitte das Bild noch etwas größer, die Farbe noch etwas heller.
Oh, jetzt hat sich noch etwas am Text geändert … …"

Es ist garnicht so einfach im Angebot zu vermerken was Designer unter Korrekturen verstehen.
Wenn ein Kunde ein Bild größer haben möchte oder die Farbe etwas heller, dann ist das doch sein
gutes Recht. In Wirklichkeit geht es uns Designern doch eher darum die Unentschlossenheit und
die fehlende Organisation abzurechnen, die ein Projekt unnötig in die Länge ziehen.
Die Frage ist wie man das umschreibt, damit es diese aggressive und trotzige Note verliert.
 
Man kann z.B. ins Angebot schreiben: „inclusive 1 Kundenkorrektur. Weitere Änderungen und Korrekturen werden
dem Aufwand angemessen zusätzlich berechnet.“

Habe ich schon lange nicht mehr gebraucht, weil ich meine Kunden kenne und es
da eh keine Probleme gibt.
 
Willeswind, wenn du Vertragsvorlagen brauchst - ich brauche sie nicht mehr – kannste sie haben. Sind zwar schon etwas älter (2000), aber Verträgsbedingugen altern nicht!

Designer's Contract vom Pyramide-Verlag mit CD, die ich allerdings erst aus dem Archiv raussuchen muss.
Kost nix!

Gruss Jürgen

Sorry, wegen der falschen Namensgebung Gegenwind
 
Zuletzt bearbeitet:
In Wirklichkeit geht es uns Designern doch eher darum die Unentschlossenheit und
die fehlende Organisation abzurechnen, die ein Projekt unnötig in die Länge ziehen.

Das siehst du ganz richtig so. Mir geht es auch genau darum.

Ich unterscheide zwischen »Korrekturen im üblichen Umfang« und »Autorkorrekturen«. Was das eine oder das andere ist verdeutliche ich je nachdem in einem Anschreiben oder auch mündlich. Das ist natürlich nicht rechtsverbindlich, hat sich aber bewährt.

»Korrekturen« sind z. B. einige Bilder auswechseln (oder auch aufhellen), kleinere Textkorrekturen, auch mal ne Schmuckfarbe ändern etc. Dafür nehme ich mir die Zeit und bin dabei auch sehr geduldig.

Was überhaupt nicht geht (Autorkorrekturen): mitten in der Layoutphase mal von dreispaltig auf vierspaltig ändern wollen, oder einen vollständig überarbeiteten Textbeitrag nachliefern, oder eine gewünschte Änderung wieder rückgängig machen, oder abstruse Retuschiervorschläge, und und....

Bei einer Logo-Entwicklung wird die Sache etwas schwieriger, habe ich eingangs schon mal bemerkt.
Oft betrifft das ja auch einen Neukunden oder zumindest einen neuen Sachbearbeiter/Projektleiter. Man ist also noch in der Kennenlernphase. Da hat sich bei mir die eingangs beschriebene »Ausstiegsklausel« bewährt, bei der beide Seiten die Zusammenarbeit aufkündigen können bei einer vorher bestimmten Aufwandsentschädigung. Das habe ich mir als Selbstschutz mal so ausgedacht.

Ich habe diese Klausel erst einmal von meiner Seite aus durchgezogen. Habe sie aber erst vor sechs/acht Wochen mal leise und bescheiden angedroht, und das hat Wunder bewirkt. Auf einmal konnte sich der Kunde für eine Logoversion entscheiden und ist heute mit dieser glücklich. Und die Folgeaufträge laufen glatt bei entspannter Atmosphäre über die Bühne.
 
Das siehst du ganz richtig so. Mir geht es auch genau darum.

Ich unterscheide zwischen »Korrekturen im üblichen Umfang« und »Autorkorrekturen«. Was das eine oder das andere ist verdeutliche ich je nachdem in einem Anschreiben oder auch mündlich. Das ist natürlich nicht rechtsverbindlich, hat sich aber bewährt.

»Korrekturen« sind z. B. einige Bilder auswechseln (oder auch aufhellen), kleinere Textkorrekturen, auch mal ne Schmuckfarbe ändern etc. Dafür nehme ich mir die Zeit und bin dabei auch sehr geduldig.

Was überhaupt nicht geht (Autorkorrekturen): mitten in der Layoutphase mal von dreispaltig auf vierspaltig ändern wollen, oder einen vollständig überarbeiteten Textbeitrag nachliefern, oder eine gewünschte Änderung wieder rückgängig machen, oder abstruse Retuschiervorschläge, und und....

Bei einer Logo-Entwicklung wird die Sache etwas schwieriger, habe ich eingangs schon mal bemerkt.
Oft betrifft das ja auch einen Neukunden oder zumindest einen neuen Sachbearbeiter/Projektleiter. Man ist also noch in der Kennenlernphase. Da hat sich bei mir die eingangs beschriebene »Ausstiegsklausel« bewährt, bei der beide Seiten die Zusammenarbeit aufkündigen können bei einer vorher bestimmten Aufwandsentschädigung. Das habe ich mir als Selbstschutz mal so ausgedacht.

Ich habe diese Klausel erst einmal von meiner Seite aus durchgezogen. Habe sie aber erst vor sechs/acht Wochen mal leise und bescheiden angedroht, und das hat Wunder bewirkt. Auf einmal konnte sich der Kunde für eine Logoversion entscheiden und ist heute mit dieser glücklich. Und die Folgeaufträge laufen glatt bei entspannter Atmosphäre über die Bühne.

Danke dir!

In den AGBs steht:
„4.1 Sonderleistungen wie z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Werkzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend VTV gesondert berechnet. “
Werkzeichnungen sind doch was für Produktdesignerß Was ist Manuskriptstudium? Das Lesen von bereitgestelltem Text? VTV, was ist das?

„7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen.“
Was soll das heißen? Was sind Korrekturmuster im Design-Bereich?

… und warum steht da:
„7.5 Der Designer haftet nur bei eigenem Verzug und von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung.“
Warum hätte ein Designer Interesse daran, reinzuschreiben, dass man für Verzug haftet?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie nennt man eigentlich den ganzen Stress den man hat, wenn man externe Dienstleister suchen muss? Sagen wir mal Fotograf aussuchen, Druckerei etc.?
 
Du willst die Organisation eines Fotografen berechenen? Wow. Würde ich nur einmal bezahlen.
 
Du willst die Organisation eines Fotografen berechenen? Wow. Würde ich nur einmal bezahlen.
Das geht doch total in die Zeit: In der Umgebung nach passenden Fotografen zu suchen, die Portfolios durchsichten, anschreiben?
Das gleiche gilt für Druckereien. Wenn ich 5 Druckereien raus suche die für eine Druckveredelung in Frage kommen, dann muss ich die doch
auch erst finden …
 
Das fällt unter „Recherche“ oder eben „Organisation“.

Wobei ich sowas auch nicht berechne. Gute Kontakte hat man einfach ;)

Dass es am Anfang ein Aufwand ist, ist schon klar.
 
Danke dir!

In den AGBs steht:
„4.1 Sonderleistungen wie z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Werkzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend VTV gesondert berechnet. “
Werkzeichnungen sind doch was für Produktdesignerß Was ist Manuskriptstudium? Das Lesen von bereitgestelltem Text? VTV, was ist das?

„7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen.“
Was soll das heißen? Was sind Korrekturmuster im Design-Bereich?

… und warum steht da:
„7.5 Der Designer haftet nur bei eigenem Verzug und von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung.“
Warum hätte ein Designer Interesse daran, reinzuschreiben, dass man für Verzug haftet?

Das ging etwas unter. Weiß jemand Bescheid?
 
Das ging etwas unter. Weiß jemand Bescheid?

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen der AGD sind sprachlich etwas altertümlich und stammen noch aus der Vor-Computerzeit. Trotzdem sind sie meiner Meinung nach verständlich. Deine Fragen zu bestimmten Begriffen beantworten sich beim Lesen des ganzen Textes.

Du musst dir vorstellen, dass die Entwurfsphase und die Umsetzung in eine Reinzeichnung/Druckvorlage früher viel klarer getrennt waren. Das mit dem »Korrekturmuster« ist tatsächlich etwas verblüffend. Hier bekommt der Grafiker einen Korrekturabzug vor dem Druck, sonst bekommt doch der Kunde diesen Korrekturabzug. Das ist aber verständlich, wenn man an die früheren Produktionsschritte denkt. Ein »Proof« im heutigen Sinn gab es damals noch nicht. Es gab nur den teuren »Andruck« auf einer speziellen Andruckpresse (dafür waren Druckplatten notwendig) und den analogen, sogenannten »Cromalin« (dafür waren »nur« Offset-Filme notwendig).

Beides war teuer und sollte vom Kunden bezahlt werden. Klar hatte der Grafiker da ein Interesse, mal einen Blick drauf zu werfen. Das war die einzige Möglichkeit, sein Werk vor dem Druck mal in aller Herrlichkeit zu betrachten.
 
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