Nur als Anregung:
Falls es bei dem Wunsch nach Fax darum geht, dass man glaubt dies würde rechtlich "sicherer" sein, als eine E-Mail, dann ist das so nicht der Fall. Auch ein Fax erfüllt nicht das Schriftformerfordernis, das bei einigen Rechtsgeschäften vorgesehen ist.
Da bei den wenigsten Rechtsgeschäften eine Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine Mail ausreichend. So z.B. bei der Kündigung von Mobilfubkverträgen u. dgl. Eine Erwähnung in irgendwelchen AGB, dass schriftlich gekündigt werden müsse, ist kein Schriftformerfordernis lt. BGB.
Fax und Mail sind rechtlich gesehen hier gleich "sicher".