Hallo,
bei Diebstahl kannst Du kein Eigentum erwerben. Siehe § 935 I BGB.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/
Viele Grüße
Michael
bei Diebstahl kannst Du kein Eigentum erwerben. Siehe § 935 I BGB.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/
Viele Grüße
Michael
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