Eigentum an gestohlenem Powerbook

zaskar

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Hilfe
Ich wurde durch die Polizei informiert, dass mein 2004 gekauftes PB möglicherweise aus einem Betriebsdiebstahl in 2003 stammt. Kann das PB von der Polizei eingezogen werden? Muß ich das Gerät zurückgeben?
Arrghhhh ich will michaber nicht von dem Teil trennen!!!!!
 
Evntl. musst Du das Gerät zurückgeben. Du kannst grundsätzlich kein Eigentum an gestohlener Ware erwerben (Ausnahmen gibts es allerdings!).
 
Tut mir leid für Dich, aber an gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben.... (§935 (1) BGB)

Snoop
 
Wenn es nachweislich geklaut ist hast Du wohl schlechte Karten. Dann kann die Polizei das meines Wissens beschlagnahmen. Du hast dann allerdings Ansprüche gegenüber dem damaligen Verkäufer.
 
Ui. Dumm gelaufen. Darf man fragen, wie und wo du das PB erworben hast?
 
Ich würde sagen ebay.

Zwielichtig das ganze.
 
Hui, das ist bitter. Was heißt denn möglicherweise? Haben die Deine Seriennummer überprüft, oder wie stellen die das fest?
 
Vermutlich haben die den Dieb erwischt und bei ihm die Unterlagen über den Kauf gefunden?

Snoop
 
Das ist echt dumm gelaufen. Laptop weg, Geld weg. Sicher hat man Ansprüche gegenüber dem Verkäufer, allerdings nur, wenn dieser über den Diebstahl Bescheid wusste, weil er vielleicht selbst der Dieb war.
 
morten schrieb:
Nicht zwielichtiger als jeder andere Privatverkauf.

das war nicht direkt auf ebay bezogen.

find es nur merkwürdig, wenn man gebraucht ware so teuer kauft und es einem nicht komisch vorkommt.

kann mir im moment nicht vorstellen das z.b. die ovp und die ganze zettel dabei gewesen sind.
sowas lässt ein dieb ja für gewöhnlich nicht mitgehen.

so sachen würden mich schon von einem kauf abschrecken, vorallem da ein 17" auch ziemlich teuer ist...

na ja vielleicht postet er ja nochmal ein paar einzelheiten...
 
Eigentum

Das Gerät wurde bei Ebay als gebraucht Gerät mit Beleg verkauft. Startpreis der Auktion war 2.500€. Die Originalverpackung war nicht dabei, jedoch die Handbücher CD's etc.. Der Verkauf lief über einen Treuhändler. Die Seriennummer wurde bei Apple geprüft und das Gerät war nicht als gestohlen gemeldet. Eine Quittung über Mitarbeiterverkauf im November 2003 lag bei.
 
zaskar schrieb:
Das Gerät wurde bei Ebay als gebraucht Gerät mit Beleg verkauft. Startpreis der Auktion war 2.500€. Die Originalverpackung war nicht dabei, jedoch die Handbücher CD's etc.. Der Verkauf lief über einen Treuhändler. Die Seriennummer wurde bei Apple geprüft und das Gerät war nicht als gestohlen gemeldet. Eine Quittung über Mitarbeiterverkauf im November 2003 lag bei.

Das ist wirklich hart, dann waren ja fast alle sachen gegeben die so eine auktion zumindest scheinbar sicher machen.
bei dieser auktion hätte ich wohl auch gekauft...

ganz ärgerliche geschichte. :(
 
Ich bin kein Jurist. Allerdings habe ich des öfteren mit Juristen in Ausbildung bei sogenannten "Thekengesprächen" :) über das Problem der Hehlerware gesprochen. Es scheint recht einfach zu sein:
Den Schaden hat, wer die Sorgfaltspflicht verletzt.
Kaufst Du in einem Laden, der nach gutem Glauben des Verbrauchers (Kunden) keinen Grund zur Beanstandung hat (also zB Mediamarkt), dann kannst Du das Powerbook behalten. Der Verkäufer (Händler) hat seine kaufmännische Sorgfaltspflicht verletzt, wenn er Hehlerware ankauft, er trägt den Schaden gegenüber dem Bestohlenen bzw. gegenüber Dir, wenn er Dir den vollen Kaufpreis (nicht den Zeitwert!) rückerstatten muss, solltest Du das Gerät an den eigentlichen Eigentümer zurückgeben müssen.
Bei Privatverkäufen ist das anders.

Hat der Verkäufer keine Kenntnis von der Natur der Ware, dann hat der Käufer Pech gehabt. Dazu kommt die schwere Auffindbarkeit des Verkäufers. D.h. die Polizei wird dem rechtmässigen Eigentümer "Dein" Gerät aushändigen, Du kannst dann versuchen, den Verkäufer zu finden und sehen, was bei einer Anzeige/Klage gegen den 'raus kommt.

Den Nachsatz zu eBay spare ich mit lieber. Ich empfinde diese Plattform als Sumpf, mitten in einem dunklen Wald, nachts, wenn die Wölfe heulen und die Schlangen zischen und man im fahlen Schein des Mondes vermummte Gestalten hinter den Bäumen herum huschen sieht, ab und zu blitzt ein Messer und aus der Ferne hört man den Schrei eines sterbenden Menschen.
DAS ist MEIN persönliches Bild von eBay. 3-2-1-reingelegt
 
SilentCry schrieb:
Ich empfinde diese Plattform als Sumpf, mitten in einem dunklen Wald, nachts, wenn die Wölfe heulen und die Schlangen zischen und man im fahlen Schein des Mondes vermummte Gestalten hinter den Bäumen herum huschen sieht, ab und zu blitzt ein Messer und aus der Ferne hört man den Schrei eines sterbenden Menschen.
DAS ist MEIN persönliches Bild von eBay. 3-2-1-reingelegt


Das ist hart...
 
SilentCry schrieb:
DAS ist MEIN persönliches Bild von eBay. 3-2-1-reingelegt

Genau! Jeder will jeden übervorteilen. Wenn solche eBayer Manager wären die was zu sagen hätten wären sie schlimmer als jeder Heuschreckenschwarm.
 
Larzon schrieb:
Aber nicht ganz falsch. Gebrauchtware kaufe ich nicht über eBay, und auch sonst nur "Kleinkram" bis zu einem Wert, den ich persönlich gut verschmerzen kann. Das teuerste war bisher eine Polar Pulsuhr für 100€... Neuware mit Händlerrechnung.

Snoop
 
doppelpost,sorry!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das teuerste war bei mir bisjetzt turntables für 300€, die eigentlich ok waren hätte die post keinen mist gebaut, hab sie aber schon wieder für 350€ bei ebay verkauft.

ansonsten kann ich mich eigentich nicht beklagen...
schwarze schafe gibt es leider überall, darüber muss man sich im klaren sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hatte sowas mit nem iMac g4. Musste ich zurückgeben. ;/
 
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