Ich bin kein Jurist. Allerdings habe ich des öfteren mit Juristen in Ausbildung bei sogenannten "Thekengesprächen"
über das Problem der Hehlerware gesprochen. Es scheint recht einfach zu sein:
Den Schaden hat, wer die Sorgfaltspflicht verletzt.
Kaufst Du in einem Laden, der nach gutem Glauben des Verbrauchers (Kunden) keinen Grund zur Beanstandung hat (also zB Mediamarkt), dann kannst Du das Powerbook behalten. Der Verkäufer (Händler) hat seine kaufmännische Sorgfaltspflicht verletzt, wenn er Hehlerware ankauft, er trägt den Schaden gegenüber dem Bestohlenen bzw. gegenüber Dir, wenn er Dir den vollen Kaufpreis (nicht den Zeitwert!) rückerstatten muss, solltest Du das Gerät an den eigentlichen Eigentümer zurückgeben müssen.
Bei Privatverkäufen ist das anders.
Hat der Verkäufer keine Kenntnis von der Natur der Ware, dann hat der Käufer Pech gehabt. Dazu kommt die schwere Auffindbarkeit des Verkäufers. D.h. die Polizei wird dem rechtmässigen Eigentümer "Dein" Gerät aushändigen, Du kannst dann versuchen, den Verkäufer zu finden und sehen, was bei einer Anzeige/Klage gegen den 'raus kommt.
Den Nachsatz zu eBay spare ich mit lieber. Ich empfinde diese Plattform als Sumpf, mitten in einem dunklen Wald, nachts, wenn die Wölfe heulen und die Schlangen zischen und man im fahlen Schein des Mondes vermummte Gestalten hinter den Bäumen herum huschen sieht, ab und zu blitzt ein Messer und aus der Ferne hört man den Schrei eines sterbenden Menschen.
DAS ist MEIN persönliches Bild von eBay. 3-2-1-reingelegt