walfrieda
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Achmed-Heonz?
tut mir leid, ich hab das mit seinem Bruder Machmud-Horst verwechselt.
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Achmed-Heonz?
Ein Luftfahrtunternehmen, das mit einem Kunden einen Luftbeförderungsvertrag geschlossen hat, ist verpflichtet, den Fluggast vereinbarungsgemäß zu befördern. Denn der Beförderungsanspruch des Reisenden entsteht unabhängig davon, ob ein Flugschein nicht übergeben wurde, verloren ging oder den Anspruchsberechtigten falsch bezeichnet. Offensichtlich ist es in der Praxis des Luftverkehrs jedoch nicht bekannt, dass der Flugschein als qualifiziertes Legitimationspapier den Beförderungsanspruch nur verbrieft, ihn aber nicht begründet! Daher ist das Luftfahrtunternehmen verpflichtet, einen Ersatzflugschein auszustellen. In den ersten beiden Fallvarianten handelt es sich schon der Sache nach nicht um einen name change, sondern lediglich um die Ausstellung eines Ersatzdokumentes. Nur in der dritten Fallvariante könnte man formal argumentieren, dass ein Namenswechsel vorgenommen wird.
Wie will er es sonst beweisen?
Was sind denn das für Nazimethoden?ohne Flugschein geht es so aus.
http://www.youtube.com/watch?v=oXTzGQfHBFI
Was sind denn das für Nazimethoden?
Mindestens die letzten 10 Male wurde das Papierticket bzw das Handy nur über den Scanner gezogen. Es geschah kein Vergleich mit dem Ausweisdokument.
Und ich habe schon zwei-drei mal erlebt, daß jemand sich mit einem fremden Ticket an Bord "mogeln" wollte - das war dann nicht lustig und gab lange Diskussionen. NIE ist der Betroffene an Bord gekommen.
keine Ahnung von wo ihr abfliegt, aber das kann ich nicht bestätigen. In allen Flughäfen in denen ich regelmässig fliege, muß man am Gate den Ausweis/Pass vorzeigen. Da hilft es nicht, wenn man online eingecheckt hat. Und ich habe schon zwei-drei mal erlebt, daß jemand sich mit einem fremden Ticket an Bord "mogeln" wollte - das war dann nicht lustig und gab lange Diskussionen. NIE ist der Betroffene an Bord gekommen.
Es kann natürlich sein, daß die Bediensteten gerade mal nicht richtig aufpassen, aber darauf würde ich mich nicht verlassen. Bei Billigfliegern, die Geld mit Namensänderungen verdienen, schon mal gar nicht
wenn du innerhalb der Staaten reist, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben, fallen die Passkontrollen weg. An den Flughäfen gibt es getrennte Abfertigungen für Flüge aus den Schengen-Mitgliedstaaten und aus Drittstaaten.
Es geht aber nicht um jemanden der mit einem fremden Ticket versuch an Bord zu kommen, das scheiter schon am Passbild wenn die nicht total blind sind.
Trotzdem verlangt die Airline eine gueltige ID, was auch richtig so ist.wenn du innerhalb der Staaten reist, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben, fallen die Passkontrollen weg.