Also vor knapp 2 Jahren wollte ich eine Hompage bauen und dann auch einige kleine Dienstleistungen darüber anbieten...
...nun schlussendlich wurde dabei nichts, und meine Domain diente ab dann als File-Server und um kleine temporäre Homepages aufzuschalten!
z.B. Link
Jetzt kam letzte Woche folgender Brief:
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Gemäss Art. 956 OR steht die im Handelsregister eingetragene und im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlichte Firma einer Handelsgesellschaft dem Berechtigten zum ausschliesslichen Gebrauche zu. Die „Smart Solutions AG“ wurde im November 1994 unter der Bezeichnung „Smart Solutions GmbH“ gegründet und später formwechselnd in eine AG umgewandelt. Die Eintragung der „Smart Solutions AG“ im Handelsregister als Aktiengesellschaft erfolgte am 15. Juli 1999, jene der „Smart Solutions Consulting AG“ am 14. Dezember 1998.
Meine Mandanten sind nun kürzlich auf Ihre im Aufbau begriffenen Internetseiten „smart-solution.ch“ gestossen. Die Registrierung dieser Adresse erfolgte offenbar am 22. Januar 2003. Ich weise Sie darauf hin, dass gemäss bundesgerichtlicher Rechtssprechung Domain names gegenüber den absolut geschützten Kennzeichen Dritten den gebotenen Abstand einzuhalten haben, um Verwechslungen zu vermeiden (BGE 126 III 244 f. m.w.H.). Der von Ihnen registrierte Domain name „smart-solution.ch“ ist bis auf den fehlenden Firmenzusatz „AG“, dem Bindestrich zwischen den starken Firmenbestandteilen „Smart“ und „Solutions“ und der Pluralform „Solutions“ mit der Firma „Smart Solutions AG“ meiner Mandantin identisch. Folglich verstossen Sie mit Ihrem Domain Namen gegen die Firmarechte meiner Mandanten.
Aus den dargelegten Gründen fordere ich Sie auf, mir bis zum 23. Oktober 2004 beiliegende Erklärungen (Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Antrag auf Übertragung eines Domain Namens) unterzeichnet zu retournieren. Ich hoffe, dass sich so ein Rechtsstreit vermeiden lässt.
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Nun - was sol ich tun?!?
Danke.... muss jetzt pennen.. ;-)
...nun schlussendlich wurde dabei nichts, und meine Domain diente ab dann als File-Server und um kleine temporäre Homepages aufzuschalten!
z.B. Link
Jetzt kam letzte Woche folgender Brief:
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Gemäss Art. 956 OR steht die im Handelsregister eingetragene und im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlichte Firma einer Handelsgesellschaft dem Berechtigten zum ausschliesslichen Gebrauche zu. Die „Smart Solutions AG“ wurde im November 1994 unter der Bezeichnung „Smart Solutions GmbH“ gegründet und später formwechselnd in eine AG umgewandelt. Die Eintragung der „Smart Solutions AG“ im Handelsregister als Aktiengesellschaft erfolgte am 15. Juli 1999, jene der „Smart Solutions Consulting AG“ am 14. Dezember 1998.
Meine Mandanten sind nun kürzlich auf Ihre im Aufbau begriffenen Internetseiten „smart-solution.ch“ gestossen. Die Registrierung dieser Adresse erfolgte offenbar am 22. Januar 2003. Ich weise Sie darauf hin, dass gemäss bundesgerichtlicher Rechtssprechung Domain names gegenüber den absolut geschützten Kennzeichen Dritten den gebotenen Abstand einzuhalten haben, um Verwechslungen zu vermeiden (BGE 126 III 244 f. m.w.H.). Der von Ihnen registrierte Domain name „smart-solution.ch“ ist bis auf den fehlenden Firmenzusatz „AG“, dem Bindestrich zwischen den starken Firmenbestandteilen „Smart“ und „Solutions“ und der Pluralform „Solutions“ mit der Firma „Smart Solutions AG“ meiner Mandantin identisch. Folglich verstossen Sie mit Ihrem Domain Namen gegen die Firmarechte meiner Mandanten.
Aus den dargelegten Gründen fordere ich Sie auf, mir bis zum 23. Oktober 2004 beiliegende Erklärungen (Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Antrag auf Übertragung eines Domain Namens) unterzeichnet zu retournieren. Ich hoffe, dass sich so ein Rechtsstreit vermeiden lässt.
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Nun - was sol ich tun?!?
Danke.... muss jetzt pennen.. ;-)
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