Die wollen meinen Domain!!

Y

yosemite

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
29.01.2004
Beiträge
1.149
Reaktionspunkte
0
Also vor knapp 2 Jahren wollte ich eine Hompage bauen und dann auch einige kleine Dienstleistungen darüber anbieten...
...nun schlussendlich wurde dabei nichts, und meine Domain diente ab dann als File-Server und um kleine temporäre Homepages aufzuschalten!

z.B. Link

Jetzt kam letzte Woche folgender Brief:

____________________

Gemäss Art. 956 OR steht die im Handelsregister eingetragene und im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlichte Firma einer Handelsgesellschaft dem Berechtigten zum ausschliesslichen Gebrauche zu. Die „Smart Solutions AG“ wurde im November 1994 unter der Bezeichnung „Smart Solutions GmbH“ gegründet und später formwechselnd in eine AG umgewandelt. Die Eintragung der „Smart Solutions AG“ im Handelsregister als Aktiengesellschaft erfolgte am 15. Juli 1999, jene der „Smart Solutions Consulting AG“ am 14. Dezember 1998.

Meine Mandanten sind nun kürzlich auf Ihre im Aufbau begriffenen Internetseiten „smart-solution.ch“ gestossen. Die Registrierung dieser Adresse erfolgte offenbar am 22. Januar 2003. Ich weise Sie darauf hin, dass gemäss bundesgerichtlicher Rechtssprechung Domain names gegenüber den absolut geschützten Kennzeichen Dritten den gebotenen Abstand einzuhalten haben, um Verwechslungen zu vermeiden (BGE 126 III 244 f. m.w.H.). Der von Ihnen registrierte Domain name „smart-solution.ch“ ist bis auf den fehlenden Firmenzusatz „AG“, dem Bindestrich zwischen den starken Firmenbestandteilen „Smart“ und „Solutions“ und der Pluralform „Solutions“ mit der Firma „Smart Solutions AG“ meiner Mandantin identisch. Folglich verstossen Sie mit Ihrem Domain Namen gegen die Firmarechte meiner Mandanten.

Aus den dargelegten Gründen fordere ich Sie auf, mir bis zum 23. Oktober 2004 beiliegende Erklärungen (Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Antrag auf Übertragung eines Domain Namens) unterzeichnet zu retournieren. Ich hoffe, dass sich so ein Rechtsstreit vermeiden lässt.

____________________


Nun - was sol ich tun?!?


Danke.... muss jetzt pennen.. ;-)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gilt da nicht, wer zuerst kommt, malt zuerst? :confused:
 
Nimm Dir einen Anwalt der sich mit Markenrecht auskennt.
Anschließen lässt Du ihn ein Schreiben aufsetzen wo ihr den gegnerischen Anwalt letztendlich dafür auslacht wie er von Smart-Solutions AG auf www.smart-solution.ch kommt.

Der Freiherr von Grafenreuth ist da sehr bewandert, er vertritt gerade z.B. www.dvd-inside.de gegen Intel.
 
rebelspike schrieb:
Nimm Dir einen Anwalt der sich mit Markenrecht auskennt.
Anschließen lässt Du ihn ein Schreiben aufsetzen wo ihr den gegnerischen Anwalt letztendlich dafür auslacht wie er von Smart-Solutions AG auf www.smart-solution.ch kommt.

das mit dem anwalt würde ich auch auf jeden machen.
aber ich würde vorsichtig damit sein, es auf einen rechtsstreit ankommen zu lassen! denn bisher haben diese firmen a) einen an der waffel und b) oft damit schon recht erhalten.
 
Eine Riesensa.... das Ganze, aber Schasche hat recht, denoch ist es am besten einen Medienanwalt zu Rate zu ziehen!!!!
 
ja ich glaube die können dir die nicht einfach wegnehmen.
wer sie zuerst hat, hat sie.
aber du könntest sie natürlich verkaufen (zu einem recht hohen preis) ;)
 
Bei Dir geht es ja nach eidgenössischem Recht, nicht mein Gebiet.

In Deutschland könntest Du Dir sogar den Gang zum Anwalt sparen - keine Chance. "Wer zuerst kommt mahlt zuerst" greift da nicht, da es kein allgemein gültiger Begriff ist und ältere, gültige Eintragungen im Markenregister vorliegen.

Da gibt es dann auch noch so Sachen wie wirtschaftliche bedeutender und so weiter, was beispielsweise dazu führte, dass ein Grafiker seinen eigenen Familiennamen an ein großes deutsches Unternehmen abtreten musste, obwohl er die Domain schon einige Jahre vom Kläger unbeanstandet nutzte.

Und zum Thema Lachen: tja, phonetisch ist das eben gleich. Lachen wird da nur der Anwalt des Klägers. Nämlich über die Einfachheit dieses falles. Wurde schon zigmal durchprozessiert. Der Sachverhalt ist auch anders, als die Frage, ob ein Slogan-Bestandteil auch Schutz genießt, wenn Teile davon mit weiteren Zusätzen benutzt werden (Intel Inside > DVD Inside).


Und bevor wieder diskutiert wird: nein, dies ist keine unzulässige Rechtsberatung, sondern lediglich ein Erfahrungsaustausch unter Freunden.
 
Gelöscht 27.10.2004. By bye. Andreas
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
in deutschland wärst du die los. und ich würde mir genau überlegen, ob du die wirklich soo dringend brauchst...
 
wäre gut, wenn du uns weiterberichtes, was geht und was gegangen ist

gruss aus luzern

christian
 
War da nicht mal die Zeitschrift Focus und hat allen anderen Firmen in D untersagt, Focus auch nur irgendwo im Firmennamen zu benutzen?? ... JA
Also, wenn du es dir finanziell leisten kannst, probiere es mit nem Anwalt, ansonsten lass es.
 
@krusty

wegen Focus >> Das ist mir neu, und wenn ist das nicht durchgekommen... denk doch z.B. mal an die Kontaktlinsen Firma die "Focus" heißt....
 
Hallo Yosemite,

na ja, ich kann Dir zumindest aus dem deutschen Raum ein Beispiel nennen, dass Dir vielleicht ein bischchen Mut macht:

Die Stadt Kerpen (Großraum Köln) hat einen Rechtstreit verloren, sich die Rechte zu "www. kerpen.de" über Rechtswege zurück zu "ergaunen". Das fand eine Frau Kerpen, die die Seite inne hat, nämlich gar nicht so toll.
Sie hat dann auch den Rechtsstreit gewonnen, womit es jetzt zwei ähnliche Seiten gibt:

Die der Stadt Kerpen: www.stadt-kerpen.de

Und die der Frau Kerpen : http://www.kerpen.de

Beispiele zur Schweiz kenne ich leider nicht, die gibts aber bestimmt auch. Das Internet ist ja nun auch kein völlig rechtsfreier Raum und Du hast die Seite ja nun auch nicht seit gestern.
Zur Not: Wenn diese Firma ja nun, wie sie schreiben lassen, an einem Rechtsstreit nicht interessiert ist - genauso wenig wie Du - dann frage doch mal, ob sie nicht auch ein höfliches und freundliches Angebot machen können, damit ließe sich doch ein Rechtsstreit mit einem höflichen und freundlichen Menschen wie Dir bestimmt aus der Welt schaffen....

Vielleicht keine Hilfe, aber zumindest eine Anregung



Tante Else
 
Was jedenfalls in Ö nicht gilt - ich denke auch in CH - ist: wer zuerst kommt, malt zuerst. Das würde ja Domaingrapping Tür und Tor öffnen. Ich reserviere mir soviele Domains wie mir einfallen, und wenn einer kommt sage ich: Pech gehabt, war zerst da. Das läuft nicht.

Aber in deinem Fall hast du die Domain ja nicht einfach nur registriert, sondern auch in Verwendung, was schon mal einen ordentlichen Unterschied macht. ich würde mir auch einen Anwalt nehmen - wenn du auf deinen Domiannamen verzichten kannst könnte man gegen ein gewisses Entget die Domain ja abtreten...
 
Gelöscht 27.10.2004. By bye. Andreas
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So wie ich es verstehe geht es dieser Firma nicht nur um die Domain.
Wenn der Firmenname Smart Solutions früher eingetragen war, als du die Page online geschaltet hast, verstöst du gegen das Urheberrecht des Geschützten Firmennamens. Das ist hier in der Schweiz so, und ich glaub auch in Deutschland. Ich würde nachgeben, und die Domain abmelden, ich glaube da hast du keine chance.
 
Als erstes würde ich an Deiner Stelle mal den Provider kontaktieren, bei dem Du die Domain einrichten lassen hast.


btw:
wusstet Ihr übrigens, dass T-Online sich Begriffe wie T-Wurst, T-Beutel, T-Offline reservieren lassen hat?
 
OT-elecom:)

btw:
wusstet Ihr übrigens, dass T-Online sich Begriffe wie T-Wurst, T-Beutel, T-Offline reservieren lassen hat?

aber die wichtigste haben sie damals vergessen :D

T-ERROR.DE

ist zwar alt, aber ein gutes beispiel das die telecom auch nicht alles verbieten kann ;)

morgen gruß bekazor
 
Hi,

es kommt nun wirklich darauf an, wie wichtig Dir die Seite ist, und wie groß Dein Geldbeutel ist. Ich würde mich mit der Firma auseinander setzen und denen mitteilen, dass Du dies nicht wusstest.
Vielleicht läßt sich die Firma auf ein wenig Schadensersatz ein, weil Du ja Arbeit investiert hast und nun eine neue Domain brauchst.
 
Hallo,

also ich habe da mal im OR nachgeforscht. Dieser Artikel 956 existiert wirklich
C. Schutz der Firma:
1 Die im Handelsregister eingetragene und im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlichte Firma eines einzelnen Geschäftsinhabers
oder einer Handelsgesellschaft oder Genossenschaft steht dem Berechtigten zu ausschliesslichem Gebrauche zu.
2 Wer durch den unbefugten Gebrauch einer Firma beeinträch-tigt
wird, kann auf Unterlassung der weitern Führung der Firma
und bei Verschulden auf Schadenersatz klagen.
Allerdings begreife ich nicht was das mit deiner Domain zu tun haben soll - deine Domain ist ja nicht einmal identisch mit dem Firmenname (solution statt solutions)
zudem finde ich es unsympatisch von der Firma, dass sie dich nicht persönlich kontaktiert hat. Ich würde bei denen mal anrufen und mit denen verhandeln. Wenn du die domain brauchst, dann suchst du dir halt auch einen Anwalt (denn ich denke du würdest Recht bekommen) und wenn du sie nicht unbedingt willst dann würde ich die Domain dieser Firma verkaufen. Aber zu einem "unsympatischen" Preis ;)
 
Zurück
Oben Unten